Frage:

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Muss ich allen Mitarbeitern das Gleiche anbieten?

Bei der bKV ja — der Sachbezug gilt einheitlich. Bei anderen Bausteinen (BGM, Sachbezüge) kannst du differenzieren, solange sachliche Kriterien vorliegen (z. B. nach Abteilung oder Betriebszugehörigkeit). In der Beratung klären wir, was bei dir sinnvoll und rechtlich korrekt ist.

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