Frage:

Frage:

Muss ich allen Mitarbeitern das Gleiche anbieten?

Innerhalb einer definierten Mitarbeitergruppe müssen alle die gleichen Leistungen erhalten — das ergibt sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den versicherungsrechtlichen Vorgaben.

Was heißt das in der Praxis?

Du kannst verschiedene Gruppen definieren und diesen unterschiedliche bKV-Bausteine zuordnen:

  • Gewerbliche Mitarbeiter: Basis-Zahnzusatz + Vorsorge

  • Angestellte: Komfort-Paket mit Facharztservice

  • Führungskräfte: Premium-Tarif mit stationären Leistungen

Erlaubte Differenzierung

  • Nach Betriebszugehörigkeit (z. B. ab 6 Monaten)

  • Nach Tätigkeitsbereich (z. B. Produktion vs. Verwaltung)

  • Nach Hierarchieebene (z. B. Mitarbeiter vs. Führungskraft)

  • Nach Standort (z. B. verschiedene Niederlassungen)

Nicht erlaubte Differenzierung

  • Nach Alter, Geschlecht, Herkunft oder Religion

  • Nach individuellem Gesundheitszustand

  • Nach persönlichen Vorlieben des Arbeitgebers

Ein professionelles Benefit-Konzept berücksichtigt diese Vorgaben von Anfang an und gestaltet die Gruppenstruktur rechtssicher.

Das könnte dich auch interessieren...

Lass uns kennenlernen.

Kostenlos, unverbindlich, persönlich. In 20 Minuten klären wir, ob und wie ein Benefits-Konzept für dein Unternehmen sinnvoll ist.