Muss ich als Arbeitgeber bAV anbieten?
Ja — wenn dein Mitarbeiter Entgeltumwandlung wünscht, musst du das ermöglichen (§ 1a BetrAVG). Du musst seit 2022 auch für Altverträge 15 % Zuschuss zahlen, wenn du durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparst.
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