Welche Benefits sind steuerlich absetzbar?
Zwei Fördertöpfe parallel nutzbar: Sachbezug §8 EStG (bis 50 €/Monat = 600 €/Jahr) für bKV, Gutscheine und Sachleistungen. Plus Gesundheitsförderung §3 Nr. 34 EStG (bis 600 €/Jahr) für zertifizierte Maßnahmen. Zusammen bis 1.200 €/MA/Jahr steuerfrei.
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