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Was passiert mit dem Zeitwertkonto bei Kündigung?

Das Wertguthaben ist insolvenzgeschützt (gesetzliche Pflicht nach § 7e SGB IV). Bei Kündigung kann das Guthaben auf den neuen Arbeitgeber übertragen, in die Deutsche Rentenversicherung eingebracht oder ausgezahlt werden (dann Versteuerung).

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