Gruppenversicherung Arbeitgeber: Warum bKV im Kollektiv besser ist

Letzte Woche hat mich ein Handwerksmeister angerufen. Drei seiner besten Leute hatten im vergangenen Jahr jeweils privat eine Zahnzusatzversicherung beantragt — und alle drei wurden mit Risikozuschlägen abgespeist oder gleich abgelehnt. Er wollte wissen, ob er als Arbeitgeber irgendetwas für seine Mannschaft tun kann.

Die Antwort: Ja. Und zwar deutlich besser und günstiger, als es seine Mitarbeiter je einzeln hinbekämen.

Ich bin Hannes Weindorf, unabhängiger Versicherungsmakler aus Pfedelbach. Seit über 20 Jahren betreue ich Unternehmer in der Personalabsicherung. Der Mechanismus hinter der Gruppenversicherung ist einer der am meisten unterschätzten Vorteile, die du als Arbeitgeber hast.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Gruppenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig abschließt — unter einem gemeinsamen Rahmenvertrag zu Kollektivkonditionen. Dieses Prinzip gilt für Lebensversicherung, Unfallversicherung und insbesondere für die betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Keine Gesundheitsprüfung: Der wichtigste Vorteil im Kollektiv. Weil der Versicherer das Risiko über viele Mitarbeiter streut, verzichtet er auf die Einzelprüfung. Kein Mitarbeiter wird wegen Vorerkrankungen abgelehnt oder bekommt einen Risikozuschlag. Das ist bei einer Einzelabsicherung oft anders.

Gruppenrabatt: Versicherer geben Gruppenverträgen typischerweise Nachlässe zwischen 10 und 30 % gegenüber dem Einzeltarif. Bei einem bKV-Budgettarif mit 45 Euro Monatsbeitrag pro Mitarbeiter und 20 Mitarbeitern macht das bereits 1.080 bis 3.240 Euro Ersparnis im Jahr.

Steuervorteil bleibt erhalten: Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG (bis 600 Euro/Jahr) und die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG gelten auch im Gruppenvertrag. Der Kollektivrabatt kostet dich also keine steuerliche Begünstigung.

Mindestgröße: Die meisten Versicherer bieten Gruppenkonditionen ab 3 bis 5 versicherten Personen an. Ab 10 Mitarbeitern bekommst du in der Regel die besten Konditionen.

Arbeitgeberpflicht entfällt: Der Arbeitgeber schließt den Rahmenvertrag ab und zahlt die Beiträge. Die Mitarbeiter sind automatisch versichert — ohne eigene Anträge, ohne Wartezeiten, ohne Papierkram.

Wichtig: Eine Gruppenversicherung ist kein Sonderprodukt. Es ist derselbe bKV-Tarif — nur über einen anderen Zugang, mit besseren Konditionen.

Was ist eine Gruppenversicherung?

Eine Gruppenversicherung ist ein Sammelvertrag. Ein Vertragspartner — in unserem Fall der Arbeitgeber — schließt einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer ab. Darunter werden mehrere Personen versichert, ohne dass jede Person einzeln einen eigenen Vertrag beantragt.

Das Prinzip ist alt und bewährt. Gruppenverträge kennt man von:

  • Betrieblicher Altersvorsorge (bAV) — Direktversicherung für alle Mitarbeiter

  • Gruppenunfallversicherung — Schutz für alle Beschäftigten auf einem Versicherungsschein

  • Betrieblicher Krankenversicherung (bKV) — Zusatzleistungen für Gesundheit, Zahn, Sehhilfen

Das Grundprinzip ist überall gleich: Der Versicherer kalkuliert nicht nach Einzelrisiken, sondern nach dem Kollektiv. Er bewertet das durchschnittliche Risiko der Gruppe — und gibt Konditionen, die ein Einzelner nie bekäme.

Praxis-Hinweis: Die bKV als Gruppenvertrag ist der Zugang, über den ich fast alle meine KMU-Mandate abwickle. Einzelabschlüsse für Mitarbeiter empfehle ich nur in Ausnahmefällen — der Verwaltungsaufwand ist höher, die Konditionen schlechter.

Wie funktioniert bKV als Gruppenvertrag?

Schritt 1: Rahmenvertrag abschließen

Du als Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Krankenversicherer ab. Dieser Vertrag legt fest: welche Leistungen, welche Beitragshöhe, welcher Tarif.

Schritt 2: Mitarbeiter einschreiben

Alle Mitarbeiter, die du versichern möchtest, werden in den Vertrag eingeschrieben. Das passiert ohne individuelle Gesundheitsprüfung. Kein Fragebogen, keine Blutdruckwerte, keine Fragen nach Vorerkrankungen.

Schritt 3: Beiträge zahlen

Du zahlst den Monatsbeitrag direkt an den Versicherer — für alle Mitarbeiter zusammen. Der Beitrag läuft über deine Betriebsausgaben. Je nach Tarifgestaltung ist er steuerfrei (Sachbezug bis 50 Euro/Monat) oder fällt unter § 3 Nr. 34 EStG.

Schritt 4: Mitarbeiter nutzen die Leistungen

Deine Mitarbeiter haben eine Gesundheitskarte oder ein Budget. Sie buchen Leistungen direkt — Zahnarzt, Sehhilfe, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhaus-Komfortbett. Der Arbeitgeber bekommt keine Leistungsdetails. Der Datenschutz bleibt gewahrt.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet?

Bei Gruppenverträgen gibt es meist eine Portabilitätsoption. Der ausscheidende Mitarbeiter kann den Vertrag zu privaten Konditionen weiterführen — ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist für viele Mitarbeiter ein echter Mehrwert, der zur Treue beiträgt.

Gruppenrabatt: Was bekommst du konkret?

Die Höhe des Gruppenrabatts hängt von drei Faktoren ab:

1. Anzahl der versicherten Mitarbeiter

Mitarbeiterzahl

Typischer Gruppenrabatt

3–5 Mitarbeiter

5–10 %

6–10 Mitarbeiter

10–15 %

11–25 Mitarbeiter

15–25 %

26–50 Mitarbeiter

20–30 %

Ab 51 Mitarbeiter

Individuelle Verhandlung

2. Tarifwahl

Budgettarife (Gesundheitsbudget für Zahn, Sehhilfe, Vorsorge) und Kompakttarife (feste Leistungsbausteine) haben unterschiedliche Rabattspielräume. Budgettarife sind oft flexibler verhandelbar.

3. Versicherer

Nicht jeder Anbieter gibt denselben Rabatt. Einige Versicherer — darunter Hallesche, Barmenia, Allianz und DKV — haben eigene Kollektivtarife, die für Arbeitgeber optimiert sind.

Aus der Praxis: Bei einem Mandanten mit 22 Mitarbeitern habe ich letztes Jahr über Kollektivkonditionen einen Budgettarif zu 38 Euro statt 48 Euro pro Monat und Mitarbeiter abgeschlossen. Das spart dem Unternehmen 2.640 Euro im Jahr — bei gleicher Leistung.

Rechenbeispiel: 20 Mitarbeiter, Budgettarif

Unternehmen: Handwerksbetrieb, 20 Mitarbeiter, Durchschnittsalter 38 Jahre.
Tarif: bKV Budgettarif mit 600 Euro Jahresbudget pro Mitarbeiter (Zahn, Sehhilfe, Vorsorge).

Einzelabschluss vs. Gruppenvertrag


Einzelabschluss

Gruppenvertrag

Monatsbeitrag pro Mitarbeiter

48 €

36 € (25% Gruppenrabatt)

Gesundheitsprüfung

Pflicht

Keine

Risikozuschläge möglich

Ja

Nein

Verwaltung

Pro Mitarbeiter

Zentral für alle

Jahreskosten (20 MA)

11.520 €

8.640 €

Der Arbeitgeber spart im Jahr: 2.880 Euro.

Steuerliche Betrachtung

Der Beitrag von 36 Euro/Monat liegt unter der 50-Euro-Sachbezugsgrenze nach § 8 Abs. 2 EStG. Damit ist der gesamte Beitrag steuerfrei — für den Mitarbeiter kein zu versteuerndes Einkommen, für dich keine zusätzliche Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge.

Vorteile und Nachteile


Vorteile

Nachteile

Konditionen

Kein Gesundheitsfragebogen, kein Risikozuschlag

Tarif gilt für alle — keine Individualisierung

Preis

10–30 % günstiger als Einzelabschluss

Ab gewisser Größe erhöht Schadenquote die Beiträge

Verwaltung

Ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner

Pflicht zur Pflege bei Ein-/Austritten

Steuer

Sachbezug und § 3 Nr. 34 EStG vollständig nutzbar

Kein zusätzlicher steuerlicher Vorteil gegenüber Einzelvertrag

Flexibilität

Mitarbeiter können Leistungen frei wählen

Arbeitgeber kann Nutzung nicht beeinflussen

Mitarbeiterperspektive

Portabilitätsoption bei Austritt

Verliert Schutz bei Kündigung ohne Übernahme

FAQ

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine Gruppenversicherung?

Gruppenkonditionen gibt es bei den meisten Versicherern ab 3 bis 5 versicherten Personen. Den vollen Gruppenrabatt von 20 bis 30 Prozent bekommst du ab etwa 10 bis 15 Mitarbeitern. Unter 5 Mitarbeitern schauen wir uns an, ob ein Kollektivtarif oder ein besonderer Einzeltarif besser passt — das ist kein Pauschalsatz.

Muss jeder Mitarbeiter in den Gruppenvertrag aufgenommen werden?

Nein, eine Versicherungspflicht für alle Mitarbeiter gibt es nicht. Du kannst bestimmte Gruppen definieren — zum Beispiel alle Vollzeitbeschäftigten oder alle mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Wichtig: Die Definition muss klar und sachlich begründet sein, um arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsprobleme zu vermeiden.

Was passiert bei einem Mitarbeiter mit Vorerkrankungen?

Im Gruppenvertrag wird nicht einzeln geprüft. Ein Mitarbeiter mit einer chronischen Erkrankung, der im Einzelabschluss einen Risikozuschlag bekäme oder abgelehnt würde, ist im Gruppenvertrag zu denselben Konditionen versichert wie alle anderen. Das ist einer der größten praktischen Vorteile.

Kann ich bKV als Gruppenvertrag mit anderen Benefits kombinieren?

Ja. Der Gruppenvertrag für bKV ist vollständig kombinierbar mit anderen Leistungen wie Sachbezugskarten (50 Euro/Monat), betrieblicher Altersvorsorge oder Jobticket. Die steuerlichen Töpfe sind voneinander unabhängig. Du kannst also gleichzeitig eine bKV über Sachbezug laufen lassen und zusätzlich Gesundheitsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nutzen.

Ist eine Gruppenversicherung dasselbe wie eine Gruppenunfallversicherung?

Nein. Beide nutzen das Kollektivprinzip, versichern aber unterschiedliche Risiken. Die Gruppenunfallversicherung deckt Unfälle ab — beruflich und/oder privat. Die betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag deckt Gesundheitskosten ab: Zahn, Sehhilfe, Krankenhaus, Vorsorge. Beides kann sinnvoll kombiniert werden.

Fazit: Gruppenvertrag statt Einzelabschluss

Wenn du als Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung einführen willst, führt der sinnvolle Weg fast immer über den Gruppenvertrag. Du bekommst bessere Konditionen, deine Mitarbeiter kommen ohne Gesundheitsprüfung in den Schutz, und der Verwaltungsaufwand ist geringer als bei vielen Einzelabschlüssen.

Was ich in der Praxis sehe: Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie diesen Zugang haben. Sie denken, eine Krankenversicherung für Mitarbeiter sei kompliziert oder teuer. Ist sie nicht — wenn man es richtig aufbaut.

Wenn du wissen willst, was ein Gruppenvertrag für dein Team konkret kostet und welche Konditionen für deine Mitarbeiterzahl realistisch sind, rechnen wir das in 15 Minuten durch.

Buch dir einen Termin — ich zeig dir, was für dein Team drin ist: vitalpro.de/termin

Gruppenversicherung Arbeitgeber: Warum bKV im Kollektiv besser ist

Letzte Woche hat mich ein Handwerksmeister angerufen. Drei seiner besten Leute hatten im vergangenen Jahr jeweils privat eine Zahnzusatzversicherung beantragt — und alle drei wurden mit Risikozuschlägen abgespeist oder gleich abgelehnt. Er wollte wissen, ob er als Arbeitgeber irgendetwas für seine Mannschaft tun kann.

Die Antwort: Ja. Und zwar deutlich besser und günstiger, als es seine Mitarbeiter je einzeln hinbekämen.

Ich bin Hannes Weindorf, unabhängiger Versicherungsmakler aus Pfedelbach. Seit über 20 Jahren betreue ich Unternehmer in der Personalabsicherung. Der Mechanismus hinter der Gruppenversicherung ist einer der am meisten unterschätzten Vorteile, die du als Arbeitgeber hast.

Das Wichtigste in Kürze

Eine Gruppenversicherung ist ein Versicherungsvertrag, den ein Arbeitgeber für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig abschließt — unter einem gemeinsamen Rahmenvertrag zu Kollektivkonditionen. Dieses Prinzip gilt für Lebensversicherung, Unfallversicherung und insbesondere für die betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Keine Gesundheitsprüfung: Der wichtigste Vorteil im Kollektiv. Weil der Versicherer das Risiko über viele Mitarbeiter streut, verzichtet er auf die Einzelprüfung. Kein Mitarbeiter wird wegen Vorerkrankungen abgelehnt oder bekommt einen Risikozuschlag. Das ist bei einer Einzelabsicherung oft anders.

Gruppenrabatt: Versicherer geben Gruppenverträgen typischerweise Nachlässe zwischen 10 und 30 % gegenüber dem Einzeltarif. Bei einem bKV-Budgettarif mit 45 Euro Monatsbeitrag pro Mitarbeiter und 20 Mitarbeitern macht das bereits 1.080 bis 3.240 Euro Ersparnis im Jahr.

Steuervorteil bleibt erhalten: Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 34 EStG (bis 600 Euro/Jahr) und die 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 EStG gelten auch im Gruppenvertrag. Der Kollektivrabatt kostet dich also keine steuerliche Begünstigung.

Mindestgröße: Die meisten Versicherer bieten Gruppenkonditionen ab 3 bis 5 versicherten Personen an. Ab 10 Mitarbeitern bekommst du in der Regel die besten Konditionen.

Arbeitgeberpflicht entfällt: Der Arbeitgeber schließt den Rahmenvertrag ab und zahlt die Beiträge. Die Mitarbeiter sind automatisch versichert — ohne eigene Anträge, ohne Wartezeiten, ohne Papierkram.

Wichtig: Eine Gruppenversicherung ist kein Sonderprodukt. Es ist derselbe bKV-Tarif — nur über einen anderen Zugang, mit besseren Konditionen.

Was ist eine Gruppenversicherung?

Eine Gruppenversicherung ist ein Sammelvertrag. Ein Vertragspartner — in unserem Fall der Arbeitgeber — schließt einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer ab. Darunter werden mehrere Personen versichert, ohne dass jede Person einzeln einen eigenen Vertrag beantragt.

Das Prinzip ist alt und bewährt. Gruppenverträge kennt man von:

  • Betrieblicher Altersvorsorge (bAV) — Direktversicherung für alle Mitarbeiter

  • Gruppenunfallversicherung — Schutz für alle Beschäftigten auf einem Versicherungsschein

  • Betrieblicher Krankenversicherung (bKV) — Zusatzleistungen für Gesundheit, Zahn, Sehhilfen

Das Grundprinzip ist überall gleich: Der Versicherer kalkuliert nicht nach Einzelrisiken, sondern nach dem Kollektiv. Er bewertet das durchschnittliche Risiko der Gruppe — und gibt Konditionen, die ein Einzelner nie bekäme.

Praxis-Hinweis: Die bKV als Gruppenvertrag ist der Zugang, über den ich fast alle meine KMU-Mandate abwickle. Einzelabschlüsse für Mitarbeiter empfehle ich nur in Ausnahmefällen — der Verwaltungsaufwand ist höher, die Konditionen schlechter.

Wie funktioniert bKV als Gruppenvertrag?

Schritt 1: Rahmenvertrag abschließen

Du als Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Krankenversicherer ab. Dieser Vertrag legt fest: welche Leistungen, welche Beitragshöhe, welcher Tarif.

Schritt 2: Mitarbeiter einschreiben

Alle Mitarbeiter, die du versichern möchtest, werden in den Vertrag eingeschrieben. Das passiert ohne individuelle Gesundheitsprüfung. Kein Fragebogen, keine Blutdruckwerte, keine Fragen nach Vorerkrankungen.

Schritt 3: Beiträge zahlen

Du zahlst den Monatsbeitrag direkt an den Versicherer — für alle Mitarbeiter zusammen. Der Beitrag läuft über deine Betriebsausgaben. Je nach Tarifgestaltung ist er steuerfrei (Sachbezug bis 50 Euro/Monat) oder fällt unter § 3 Nr. 34 EStG.

Schritt 4: Mitarbeiter nutzen die Leistungen

Deine Mitarbeiter haben eine Gesundheitskarte oder ein Budget. Sie buchen Leistungen direkt — Zahnarzt, Sehhilfe, Vorsorgeuntersuchungen, Krankenhaus-Komfortbett. Der Arbeitgeber bekommt keine Leistungsdetails. Der Datenschutz bleibt gewahrt.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet?

Bei Gruppenverträgen gibt es meist eine Portabilitätsoption. Der ausscheidende Mitarbeiter kann den Vertrag zu privaten Konditionen weiterführen — ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist für viele Mitarbeiter ein echter Mehrwert, der zur Treue beiträgt.

Gruppenrabatt: Was bekommst du konkret?

Die Höhe des Gruppenrabatts hängt von drei Faktoren ab:

1. Anzahl der versicherten Mitarbeiter

Mitarbeiterzahl

Typischer Gruppenrabatt

3–5 Mitarbeiter

5–10 %

6–10 Mitarbeiter

10–15 %

11–25 Mitarbeiter

15–25 %

26–50 Mitarbeiter

20–30 %

Ab 51 Mitarbeiter

Individuelle Verhandlung

2. Tarifwahl

Budgettarife (Gesundheitsbudget für Zahn, Sehhilfe, Vorsorge) und Kompakttarife (feste Leistungsbausteine) haben unterschiedliche Rabattspielräume. Budgettarife sind oft flexibler verhandelbar.

3. Versicherer

Nicht jeder Anbieter gibt denselben Rabatt. Einige Versicherer — darunter Hallesche, Barmenia, Allianz und DKV — haben eigene Kollektivtarife, die für Arbeitgeber optimiert sind.

Aus der Praxis: Bei einem Mandanten mit 22 Mitarbeitern habe ich letztes Jahr über Kollektivkonditionen einen Budgettarif zu 38 Euro statt 48 Euro pro Monat und Mitarbeiter abgeschlossen. Das spart dem Unternehmen 2.640 Euro im Jahr — bei gleicher Leistung.

Rechenbeispiel: 20 Mitarbeiter, Budgettarif

Unternehmen: Handwerksbetrieb, 20 Mitarbeiter, Durchschnittsalter 38 Jahre.
Tarif: bKV Budgettarif mit 600 Euro Jahresbudget pro Mitarbeiter (Zahn, Sehhilfe, Vorsorge).

Einzelabschluss vs. Gruppenvertrag


Einzelabschluss

Gruppenvertrag

Monatsbeitrag pro Mitarbeiter

48 €

36 € (25% Gruppenrabatt)

Gesundheitsprüfung

Pflicht

Keine

Risikozuschläge möglich

Ja

Nein

Verwaltung

Pro Mitarbeiter

Zentral für alle

Jahreskosten (20 MA)

11.520 €

8.640 €

Der Arbeitgeber spart im Jahr: 2.880 Euro.

Steuerliche Betrachtung

Der Beitrag von 36 Euro/Monat liegt unter der 50-Euro-Sachbezugsgrenze nach § 8 Abs. 2 EStG. Damit ist der gesamte Beitrag steuerfrei — für den Mitarbeiter kein zu versteuerndes Einkommen, für dich keine zusätzliche Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge.

Vorteile und Nachteile


Vorteile

Nachteile

Konditionen

Kein Gesundheitsfragebogen, kein Risikozuschlag

Tarif gilt für alle — keine Individualisierung

Preis

10–30 % günstiger als Einzelabschluss

Ab gewisser Größe erhöht Schadenquote die Beiträge

Verwaltung

Ein Vertrag, eine Rechnung, ein Ansprechpartner

Pflicht zur Pflege bei Ein-/Austritten

Steuer

Sachbezug und § 3 Nr. 34 EStG vollständig nutzbar

Kein zusätzlicher steuerlicher Vorteil gegenüber Einzelvertrag

Flexibilität

Mitarbeiter können Leistungen frei wählen

Arbeitgeber kann Nutzung nicht beeinflussen

Mitarbeiterperspektive

Portabilitätsoption bei Austritt

Verliert Schutz bei Kündigung ohne Übernahme

FAQ

Ab wie vielen Mitarbeitern lohnt sich eine Gruppenversicherung?

Gruppenkonditionen gibt es bei den meisten Versicherern ab 3 bis 5 versicherten Personen. Den vollen Gruppenrabatt von 20 bis 30 Prozent bekommst du ab etwa 10 bis 15 Mitarbeitern. Unter 5 Mitarbeitern schauen wir uns an, ob ein Kollektivtarif oder ein besonderer Einzeltarif besser passt — das ist kein Pauschalsatz.

Muss jeder Mitarbeiter in den Gruppenvertrag aufgenommen werden?

Nein, eine Versicherungspflicht für alle Mitarbeiter gibt es nicht. Du kannst bestimmte Gruppen definieren — zum Beispiel alle Vollzeitbeschäftigten oder alle mit mehr als 6 Monaten Betriebszugehörigkeit. Wichtig: Die Definition muss klar und sachlich begründet sein, um arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsprobleme zu vermeiden.

Was passiert bei einem Mitarbeiter mit Vorerkrankungen?

Im Gruppenvertrag wird nicht einzeln geprüft. Ein Mitarbeiter mit einer chronischen Erkrankung, der im Einzelabschluss einen Risikozuschlag bekäme oder abgelehnt würde, ist im Gruppenvertrag zu denselben Konditionen versichert wie alle anderen. Das ist einer der größten praktischen Vorteile.

Kann ich bKV als Gruppenvertrag mit anderen Benefits kombinieren?

Ja. Der Gruppenvertrag für bKV ist vollständig kombinierbar mit anderen Leistungen wie Sachbezugskarten (50 Euro/Monat), betrieblicher Altersvorsorge oder Jobticket. Die steuerlichen Töpfe sind voneinander unabhängig. Du kannst also gleichzeitig eine bKV über Sachbezug laufen lassen und zusätzlich Gesundheitsleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG nutzen.

Ist eine Gruppenversicherung dasselbe wie eine Gruppenunfallversicherung?

Nein. Beide nutzen das Kollektivprinzip, versichern aber unterschiedliche Risiken. Die Gruppenunfallversicherung deckt Unfälle ab — beruflich und/oder privat. Die betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag deckt Gesundheitskosten ab: Zahn, Sehhilfe, Krankenhaus, Vorsorge. Beides kann sinnvoll kombiniert werden.

Fazit: Gruppenvertrag statt Einzelabschluss

Wenn du als Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung einführen willst, führt der sinnvolle Weg fast immer über den Gruppenvertrag. Du bekommst bessere Konditionen, deine Mitarbeiter kommen ohne Gesundheitsprüfung in den Schutz, und der Verwaltungsaufwand ist geringer als bei vielen Einzelabschlüssen.

Was ich in der Praxis sehe: Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie diesen Zugang haben. Sie denken, eine Krankenversicherung für Mitarbeiter sei kompliziert oder teuer. Ist sie nicht — wenn man es richtig aufbaut.

Wenn du wissen willst, was ein Gruppenvertrag für dein Team konkret kostet und welche Konditionen für deine Mitarbeiterzahl realistisch sind, rechnen wir das in 15 Minuten durch.

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