Welche BGM-Maßnahmen sind steuerlich absetzbar?
Nur zertifizierte Maßnahmen nach §20 SGB V: Bewegung (Rückenschule), Ernährung, Stressprävention, Suchtprävention. Maximal 600 €/MA/Jahr steuerfrei. Firmenfitness (z. B. Urban Sports Club) fällt NICHT darunter — das ist ein häufiger Irrtum.
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