Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) — Definition

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX), das Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern nach längerer Krankheit ein strukturiertes Gespräch und Hilfsangebote zur Wiedereingliederung anzubieten.

Gesetzliche Grundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX)

Auslöser: Ein Mitarbeiter war innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen am Stück oder in Summe krankgeschrieben.

Wichtig: BEM ist ein Angebot — der Mitarbeiter kann es ablehnen. Aber der Arbeitgeber ist zur Angebotsunterbreitung verpflichtet.

BEM-Pflicht: Wer muss, wann, was tun?

Frage

Antwort

Wer ist verpflichtet?

Alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße

Ab wann?

Bei mehr als 6 Wochen Fehlzeit innerhalb von 12 Monaten

Gegenüber wem?

Jedem betroffenen Mitarbeiter — auch Teilzeit, Mini-Job, befristet

Frist?

Sobald die Schwelle überschritten ist (keine gesetzliche Frist, aber zeitnah)

Sanktion bei Unterlassung?

Kein direktes Bußgeld, aber: Erschwerung einer späteren Kündigung

Was passiert beim BEM-Gespräch?

Das BEM-Gespräch ist kein Krankengespräch oder Verhör. Es ist ein strukturiertes Gespräch mit folgenden Zielen:

  1. Ursachenklärung (soweit freiwillig mitgeteilt): Was hat zu den Fehlzeiten geführt? Gibt es arbeitsplatzbezogene Faktoren?

  2. Lösungssuche: Welche Anpassungen am Arbeitsplatz, in der Aufgabe oder im Umfeld könnten helfen?

  3. Maßnahmenplanung: Konkrete Vereinbarungen treffen — z. B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Anpassung der Arbeitszeit, Rehabilitation

  4. Begleitung: Wie wird der Mitarbeiter beim Wiedereinstieg unterstützt?

Wer nimmt teil?

  • Der Mitarbeiter (freiwillig)

  • Arbeitgeber oder HR-Vertreter

  • Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung (wenn vorhanden)

  • Bei Bedarf: Betriebsarzt, Integrationsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger

Rechte des Mitarbeiters im BEM

Das BEM ist freiwillig — der Mitarbeiter entscheidet selbst:

  • Recht auf Ablehnung: Wer das BEM ablehnt, verliert keinen gesetzlichen Schutz

  • Datenschutz: BEM-Daten sind vertraulich und dürfen nicht für Kündigungsverfahren verwendet werden

  • Recht auf Begleitung: Mitarbeiter können eine Vertrauensperson mitbringen

  • Recht auf Information: Arbeitgeber muss vorab über Ziel, Ablauf und Datenschutz informieren

BEM und Kündigung: Was viele nicht wissen

Das BEM ist für Arbeitgeber nicht nur Pflicht — es ist auch Schutz.

Wer einem Mitarbeiter kündigt (aus krankheitsbedingten Gründen), ohne zuvor BEM angeboten zu haben, riskiert im Kündigungsschutzprozess erhebliche Nachteile:

Urteil des BAG (z. B. 2 AZR 655/08): Arbeitgeber müssen darlegen und beweisen, dass auch durch BEM keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden worden wären. Wer BEM nicht angeboten hat, trägt eine deutlich höhere Beweislast.

Fazit: BEM korrekt durchzuführen ist kein bürokratischer Aufwand — es ist eine Absicherung gegen unwirksame Kündigungen.

BEM vs. BGM: Was ist der Unterschied?

Ein häufiges Missverständnis: BEM und BGM klingen ähnlich — sie sind aber grundverschieden.

Merkmal

BEM

BGM

Art

Reaktiv (nach Fehlzeiten)

Präventiv (vor Fehlzeiten)

Auslöser

6 Wochen Krankheit

strategische Entscheidung

Ziel

Wiedereingliederung eines Mitarbeiters

Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller MA

Gesetzliche Pflicht

ja (§ 167 SGB IX)

nein (aber steuerlich gefördert)

Zielgruppe

einzelner betroffener Mitarbeiter

gesamte Belegschaft

Ideal: BGM verhindert die Fehlzeiten, die BEM auslösen würden. Wer in BGM investiert, führt weniger BEM-Gespräche.

Zum steuerlichen Vorteil von BGM: Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei

BEM erfolgreich durchführen: Checkliste für Arbeitgeber

Vor dem Gespräch:

  • Fehlzeiten systematisch dokumentieren (Personalakte, datenschutzkonform)

  • BEM-Schwelle identifizieren: 6-Wochen-Grenze überschritten?

  • Schriftliche Einladung mit Erläuterung von Ziel, Ablauf und Freiwilligkeit

  • Datenschutzerklärung beilegen

Im Gespräch:

  • Keine Ausforschung über Diagnose oder private Ursachen

  • Offene Fragen stellen: "Gibt es etwas am Arbeitsplatz, das wir anpassen könnten?"

  • Maßnahmen dokumentieren (beiderseitig unterzeichnet)

  • Keine Zusagen machen, die nicht haltbar sind

Nach dem Gespräch:

  • Vereinbarte Maßnahmen umsetzen

  • Follow-up in 4–8 Wochen einplanen

  • Dokumentation vollständig und sicher ablegen

Verwandte Begriffe

  • Absentismus — Fehlzeiten als Auslöser für BEM

  • Präsentismus — Das Gegenstück: Anwesenheit trotz Einschränkung

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) — Die Prävention, die BEM-Fälle verhindert

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) — Definition

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX), das Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern nach längerer Krankheit ein strukturiertes Gespräch und Hilfsangebote zur Wiedereingliederung anzubieten.

Gesetzliche Grundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX)

Auslöser: Ein Mitarbeiter war innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen am Stück oder in Summe krankgeschrieben.

Wichtig: BEM ist ein Angebot — der Mitarbeiter kann es ablehnen. Aber der Arbeitgeber ist zur Angebotsunterbreitung verpflichtet.

BEM-Pflicht: Wer muss, wann, was tun?

Frage

Antwort

Wer ist verpflichtet?

Alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße

Ab wann?

Bei mehr als 6 Wochen Fehlzeit innerhalb von 12 Monaten

Gegenüber wem?

Jedem betroffenen Mitarbeiter — auch Teilzeit, Mini-Job, befristet

Frist?

Sobald die Schwelle überschritten ist (keine gesetzliche Frist, aber zeitnah)

Sanktion bei Unterlassung?

Kein direktes Bußgeld, aber: Erschwerung einer späteren Kündigung

Was passiert beim BEM-Gespräch?

Das BEM-Gespräch ist kein Krankengespräch oder Verhör. Es ist ein strukturiertes Gespräch mit folgenden Zielen:

  1. Ursachenklärung (soweit freiwillig mitgeteilt): Was hat zu den Fehlzeiten geführt? Gibt es arbeitsplatzbezogene Faktoren?

  2. Lösungssuche: Welche Anpassungen am Arbeitsplatz, in der Aufgabe oder im Umfeld könnten helfen?

  3. Maßnahmenplanung: Konkrete Vereinbarungen treffen — z. B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Anpassung der Arbeitszeit, Rehabilitation

  4. Begleitung: Wie wird der Mitarbeiter beim Wiedereinstieg unterstützt?

Wer nimmt teil?

  • Der Mitarbeiter (freiwillig)

  • Arbeitgeber oder HR-Vertreter

  • Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung (wenn vorhanden)

  • Bei Bedarf: Betriebsarzt, Integrationsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger

Rechte des Mitarbeiters im BEM

Das BEM ist freiwillig — der Mitarbeiter entscheidet selbst:

  • Recht auf Ablehnung: Wer das BEM ablehnt, verliert keinen gesetzlichen Schutz

  • Datenschutz: BEM-Daten sind vertraulich und dürfen nicht für Kündigungsverfahren verwendet werden

  • Recht auf Begleitung: Mitarbeiter können eine Vertrauensperson mitbringen

  • Recht auf Information: Arbeitgeber muss vorab über Ziel, Ablauf und Datenschutz informieren

BEM und Kündigung: Was viele nicht wissen

Das BEM ist für Arbeitgeber nicht nur Pflicht — es ist auch Schutz.

Wer einem Mitarbeiter kündigt (aus krankheitsbedingten Gründen), ohne zuvor BEM angeboten zu haben, riskiert im Kündigungsschutzprozess erhebliche Nachteile:

Urteil des BAG (z. B. 2 AZR 655/08): Arbeitgeber müssen darlegen und beweisen, dass auch durch BEM keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden worden wären. Wer BEM nicht angeboten hat, trägt eine deutlich höhere Beweislast.

Fazit: BEM korrekt durchzuführen ist kein bürokratischer Aufwand — es ist eine Absicherung gegen unwirksame Kündigungen.

BEM vs. BGM: Was ist der Unterschied?

Ein häufiges Missverständnis: BEM und BGM klingen ähnlich — sie sind aber grundverschieden.

Merkmal

BEM

BGM

Art

Reaktiv (nach Fehlzeiten)

Präventiv (vor Fehlzeiten)

Auslöser

6 Wochen Krankheit

strategische Entscheidung

Ziel

Wiedereingliederung eines Mitarbeiters

Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller MA

Gesetzliche Pflicht

ja (§ 167 SGB IX)

nein (aber steuerlich gefördert)

Zielgruppe

einzelner betroffener Mitarbeiter

gesamte Belegschaft

Ideal: BGM verhindert die Fehlzeiten, die BEM auslösen würden. Wer in BGM investiert, führt weniger BEM-Gespräche.

Zum steuerlichen Vorteil von BGM: Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei

BEM erfolgreich durchführen: Checkliste für Arbeitgeber

Vor dem Gespräch:

  • Fehlzeiten systematisch dokumentieren (Personalakte, datenschutzkonform)

  • BEM-Schwelle identifizieren: 6-Wochen-Grenze überschritten?

  • Schriftliche Einladung mit Erläuterung von Ziel, Ablauf und Freiwilligkeit

  • Datenschutzerklärung beilegen

Im Gespräch:

  • Keine Ausforschung über Diagnose oder private Ursachen

  • Offene Fragen stellen: "Gibt es etwas am Arbeitsplatz, das wir anpassen könnten?"

  • Maßnahmen dokumentieren (beiderseitig unterzeichnet)

  • Keine Zusagen machen, die nicht haltbar sind

Nach dem Gespräch:

  • Vereinbarte Maßnahmen umsetzen

  • Follow-up in 4–8 Wochen einplanen

  • Dokumentation vollständig und sicher ablegen

Verwandte Begriffe

  • Absentismus — Fehlzeiten als Auslöser für BEM

  • Präsentismus — Das Gegenstück: Anwesenheit trotz Einschränkung

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) — Die Prävention, die BEM-Fälle verhindert

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