Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) — Definition
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX), das Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern nach längerer Krankheit ein strukturiertes Gespräch und Hilfsangebote zur Wiedereingliederung anzubieten.
Gesetzliche Grundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX)
Auslöser: Ein Mitarbeiter war innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen am Stück oder in Summe krankgeschrieben.
Wichtig: BEM ist ein Angebot — der Mitarbeiter kann es ablehnen. Aber der Arbeitgeber ist zur Angebotsunterbreitung verpflichtet.
BEM-Pflicht: Wer muss, wann, was tun?
Frage | Antwort |
|---|---|
Wer ist verpflichtet? | Alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße |
Ab wann? | Bei mehr als 6 Wochen Fehlzeit innerhalb von 12 Monaten |
Gegenüber wem? | Jedem betroffenen Mitarbeiter — auch Teilzeit, Mini-Job, befristet |
Frist? | Sobald die Schwelle überschritten ist (keine gesetzliche Frist, aber zeitnah) |
Sanktion bei Unterlassung? | Kein direktes Bußgeld, aber: Erschwerung einer späteren Kündigung |
Was passiert beim BEM-Gespräch?
Das BEM-Gespräch ist kein Krankengespräch oder Verhör. Es ist ein strukturiertes Gespräch mit folgenden Zielen:
Ursachenklärung (soweit freiwillig mitgeteilt): Was hat zu den Fehlzeiten geführt? Gibt es arbeitsplatzbezogene Faktoren?
Lösungssuche: Welche Anpassungen am Arbeitsplatz, in der Aufgabe oder im Umfeld könnten helfen?
Maßnahmenplanung: Konkrete Vereinbarungen treffen — z. B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Anpassung der Arbeitszeit, Rehabilitation
Begleitung: Wie wird der Mitarbeiter beim Wiedereinstieg unterstützt?
Wer nimmt teil?
Der Mitarbeiter (freiwillig)
Arbeitgeber oder HR-Vertreter
Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung (wenn vorhanden)
Bei Bedarf: Betriebsarzt, Integrationsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger
Rechte des Mitarbeiters im BEM
Das BEM ist freiwillig — der Mitarbeiter entscheidet selbst:
Recht auf Ablehnung: Wer das BEM ablehnt, verliert keinen gesetzlichen Schutz
Datenschutz: BEM-Daten sind vertraulich und dürfen nicht für Kündigungsverfahren verwendet werden
Recht auf Begleitung: Mitarbeiter können eine Vertrauensperson mitbringen
Recht auf Information: Arbeitgeber muss vorab über Ziel, Ablauf und Datenschutz informieren
BEM und Kündigung: Was viele nicht wissen
Das BEM ist für Arbeitgeber nicht nur Pflicht — es ist auch Schutz.
Wer einem Mitarbeiter kündigt (aus krankheitsbedingten Gründen), ohne zuvor BEM angeboten zu haben, riskiert im Kündigungsschutzprozess erhebliche Nachteile:
Urteil des BAG (z. B. 2 AZR 655/08): Arbeitgeber müssen darlegen und beweisen, dass auch durch BEM keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden worden wären. Wer BEM nicht angeboten hat, trägt eine deutlich höhere Beweislast.
Fazit: BEM korrekt durchzuführen ist kein bürokratischer Aufwand — es ist eine Absicherung gegen unwirksame Kündigungen.
BEM vs. BGM: Was ist der Unterschied?
Ein häufiges Missverständnis: BEM und BGM klingen ähnlich — sie sind aber grundverschieden.
Merkmal | BEM | BGM |
|---|---|---|
Art | Reaktiv (nach Fehlzeiten) | Präventiv (vor Fehlzeiten) |
Auslöser | 6 Wochen Krankheit | strategische Entscheidung |
Ziel | Wiedereingliederung eines Mitarbeiters | Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller MA |
Gesetzliche Pflicht | ja (§ 167 SGB IX) | nein (aber steuerlich gefördert) |
Zielgruppe | einzelner betroffener Mitarbeiter | gesamte Belegschaft |
Ideal: BGM verhindert die Fehlzeiten, die BEM auslösen würden. Wer in BGM investiert, führt weniger BEM-Gespräche.
Zum steuerlichen Vorteil von BGM: Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei
BEM erfolgreich durchführen: Checkliste für Arbeitgeber
Vor dem Gespräch:
Fehlzeiten systematisch dokumentieren (Personalakte, datenschutzkonform)
BEM-Schwelle identifizieren: 6-Wochen-Grenze überschritten?
Schriftliche Einladung mit Erläuterung von Ziel, Ablauf und Freiwilligkeit
Datenschutzerklärung beilegen
Im Gespräch:
Keine Ausforschung über Diagnose oder private Ursachen
Offene Fragen stellen: "Gibt es etwas am Arbeitsplatz, das wir anpassen könnten?"
Maßnahmen dokumentieren (beiderseitig unterzeichnet)
Keine Zusagen machen, die nicht haltbar sind
Nach dem Gespräch:
Vereinbarte Maßnahmen umsetzen
Follow-up in 4–8 Wochen einplanen
Dokumentation vollständig und sicher ablegen
Verwandte Begriffe
Absentismus — Fehlzeiten als Auslöser für BEM
Präsentismus — Das Gegenstück: Anwesenheit trotz Einschränkung
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) — Die Prävention, die BEM-Fälle verhindert
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) — Definition
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren (§ 167 Abs. 2 SGB IX), das Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitern nach längerer Krankheit ein strukturiertes Gespräch und Hilfsangebote zur Wiedereingliederung anzubieten.
Gesetzliche Grundlage: § 167 Abs. 2 SGB IX (Sozialgesetzbuch IX)
Auslöser: Ein Mitarbeiter war innerhalb von 12 Monaten mehr als 6 Wochen am Stück oder in Summe krankgeschrieben.
Wichtig: BEM ist ein Angebot — der Mitarbeiter kann es ablehnen. Aber der Arbeitgeber ist zur Angebotsunterbreitung verpflichtet.
BEM-Pflicht: Wer muss, wann, was tun?
Frage | Antwort |
|---|---|
Wer ist verpflichtet? | Alle Arbeitgeber, unabhängig von Betriebsgröße |
Ab wann? | Bei mehr als 6 Wochen Fehlzeit innerhalb von 12 Monaten |
Gegenüber wem? | Jedem betroffenen Mitarbeiter — auch Teilzeit, Mini-Job, befristet |
Frist? | Sobald die Schwelle überschritten ist (keine gesetzliche Frist, aber zeitnah) |
Sanktion bei Unterlassung? | Kein direktes Bußgeld, aber: Erschwerung einer späteren Kündigung |
Was passiert beim BEM-Gespräch?
Das BEM-Gespräch ist kein Krankengespräch oder Verhör. Es ist ein strukturiertes Gespräch mit folgenden Zielen:
Ursachenklärung (soweit freiwillig mitgeteilt): Was hat zu den Fehlzeiten geführt? Gibt es arbeitsplatzbezogene Faktoren?
Lösungssuche: Welche Anpassungen am Arbeitsplatz, in der Aufgabe oder im Umfeld könnten helfen?
Maßnahmenplanung: Konkrete Vereinbarungen treffen — z. B. Umgestaltung des Arbeitsplatzes, Anpassung der Arbeitszeit, Rehabilitation
Begleitung: Wie wird der Mitarbeiter beim Wiedereinstieg unterstützt?
Wer nimmt teil?
Der Mitarbeiter (freiwillig)
Arbeitgeber oder HR-Vertreter
Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung (wenn vorhanden)
Bei Bedarf: Betriebsarzt, Integrationsamt, Krankenkasse, Rentenversicherungsträger
Rechte des Mitarbeiters im BEM
Das BEM ist freiwillig — der Mitarbeiter entscheidet selbst:
Recht auf Ablehnung: Wer das BEM ablehnt, verliert keinen gesetzlichen Schutz
Datenschutz: BEM-Daten sind vertraulich und dürfen nicht für Kündigungsverfahren verwendet werden
Recht auf Begleitung: Mitarbeiter können eine Vertrauensperson mitbringen
Recht auf Information: Arbeitgeber muss vorab über Ziel, Ablauf und Datenschutz informieren
BEM und Kündigung: Was viele nicht wissen
Das BEM ist für Arbeitgeber nicht nur Pflicht — es ist auch Schutz.
Wer einem Mitarbeiter kündigt (aus krankheitsbedingten Gründen), ohne zuvor BEM angeboten zu haben, riskiert im Kündigungsschutzprozess erhebliche Nachteile:
Urteil des BAG (z. B. 2 AZR 655/08): Arbeitgeber müssen darlegen und beweisen, dass auch durch BEM keine alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten gefunden worden wären. Wer BEM nicht angeboten hat, trägt eine deutlich höhere Beweislast.
Fazit: BEM korrekt durchzuführen ist kein bürokratischer Aufwand — es ist eine Absicherung gegen unwirksame Kündigungen.
BEM vs. BGM: Was ist der Unterschied?
Ein häufiges Missverständnis: BEM und BGM klingen ähnlich — sie sind aber grundverschieden.
Merkmal | BEM | BGM |
|---|---|---|
Art | Reaktiv (nach Fehlzeiten) | Präventiv (vor Fehlzeiten) |
Auslöser | 6 Wochen Krankheit | strategische Entscheidung |
Ziel | Wiedereingliederung eines Mitarbeiters | Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller MA |
Gesetzliche Pflicht | ja (§ 167 SGB IX) | nein (aber steuerlich gefördert) |
Zielgruppe | einzelner betroffener Mitarbeiter | gesamte Belegschaft |
Ideal: BGM verhindert die Fehlzeiten, die BEM auslösen würden. Wer in BGM investiert, führt weniger BEM-Gespräche.
Zum steuerlichen Vorteil von BGM: Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei
BEM erfolgreich durchführen: Checkliste für Arbeitgeber
Vor dem Gespräch:
Fehlzeiten systematisch dokumentieren (Personalakte, datenschutzkonform)
BEM-Schwelle identifizieren: 6-Wochen-Grenze überschritten?
Schriftliche Einladung mit Erläuterung von Ziel, Ablauf und Freiwilligkeit
Datenschutzerklärung beilegen
Im Gespräch:
Keine Ausforschung über Diagnose oder private Ursachen
Offene Fragen stellen: "Gibt es etwas am Arbeitsplatz, das wir anpassen könnten?"
Maßnahmen dokumentieren (beiderseitig unterzeichnet)
Keine Zusagen machen, die nicht haltbar sind
Nach dem Gespräch:
Vereinbarte Maßnahmen umsetzen
Follow-up in 4–8 Wochen einplanen
Dokumentation vollständig und sicher ablegen
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Absentismus — Fehlzeiten als Auslöser für BEM
Präsentismus — Das Gegenstück: Anwesenheit trotz Einschränkung
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) — Die Prävention, die BEM-Fälle verhindert
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