Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung bedeutet: Dein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts. Diesen Teil zahlst du als Arbeitgeber direkt in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein. Das Geld kommt im Ruhestand als Rente oder Kapital zurück — gefördert durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse.
Wie funktioniert Entgeltumwandlung?
Der Mitarbeiter beantragt schriftlich, dass du einen Teil seines Bruttolohns umwandelst. Du leitest diesen Betrag an den Versorgungsträger weiter — zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse. Das Besondere: Der umgewandelte Betrag ist in der Ansparphase bis zur gesetzlichen Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.
Konkretes Rechenbeispiel: Ein Mitarbeiter wandelt 200 € brutto um. Sein Nettogehalt sinkt dadurch nur um etwa 90 €. Er spart also doppelt: einmal am Steueranteil, einmal am Sozialversicherungsanteil.
Ohne Umwandlung | Mit Umwandlung | |
|---|---|---|
Bruttogehalt | 3.500 € | 3.300 € |
Steuer + SV (ca.) | 1.400 € | 1.310 € |
Nettolohn | 2.100 € | 2.010 € |
bAV-Beitrag | 0 € | 200 € |
Nettoverlust für MA | — | ~90 € |
Die aktuell geltenden Freigrenzen (2026): 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und SV-frei. Das sind derzeit 7.728 € pro Jahr — 644 € monatlich.
Entgeltumwandlung für Arbeitgeber — das musst du wissen
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Du musst ihn also ermöglichen — keine Option, keine Ausnahme.
Seit 2019 gilt zudem: Du bist verpflichtet, 15 % Zuschuss auf den umgewandelten Betrag zu zahlen. Das gilt für neue Verträge sofort, für Altverträge seit 2022. Wer das noch nicht umgesetzt hat, hat ein Compliance-Problem.
Wichtig: Der Pflicht-Zuschuss gilt nur, wenn du durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge sparst. In der Praxis ist das bei den meisten Mitarbeitern der Fall.
Für dich als Arbeitgeber hat das Modell auch Vorteile: Du sparst den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf den umgewandelten Betrag — typischerweise rund 20 %. Bei 10 Mitarbeitern mit je 200 € Umwandlung sind das über 4.000 € jährliche Ersparnis, die du direkt wieder als Zuschuss investierst.
Zusammenhang mit VitalPro
Die Entgeltumwandlung ist ein Kernbaustein im VitalPro-Konzept. Wir richten für dein Unternehmen die gesamte bAV-Struktur auf — inklusive korrektem AG-Zuschuss, passender Versorgungsordnung und reibungslosem Prozess für deine Lohnbuchhaltung.
→ Mehr erfahren auf unserer Übersichtsseite
Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung bedeutet: Dein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts. Diesen Teil zahlst du als Arbeitgeber direkt in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ein. Das Geld kommt im Ruhestand als Rente oder Kapital zurück — gefördert durch Steuer- und Sozialversicherungsersparnisse.
Wie funktioniert Entgeltumwandlung?
Der Mitarbeiter beantragt schriftlich, dass du einen Teil seines Bruttolohns umwandelst. Du leitest diesen Betrag an den Versorgungsträger weiter — zum Beispiel eine Direktversicherung oder eine Pensionskasse. Das Besondere: Der umgewandelte Betrag ist in der Ansparphase bis zur gesetzlichen Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.
Konkretes Rechenbeispiel: Ein Mitarbeiter wandelt 200 € brutto um. Sein Nettogehalt sinkt dadurch nur um etwa 90 €. Er spart also doppelt: einmal am Steueranteil, einmal am Sozialversicherungsanteil.
Ohne Umwandlung | Mit Umwandlung | |
|---|---|---|
Bruttogehalt | 3.500 € | 3.300 € |
Steuer + SV (ca.) | 1.400 € | 1.310 € |
Nettolohn | 2.100 € | 2.010 € |
bAV-Beitrag | 0 € | 200 € |
Nettoverlust für MA | — | ~90 € |
Die aktuell geltenden Freigrenzen (2026): 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuer- und SV-frei. Das sind derzeit 7.728 € pro Jahr — 644 € monatlich.
Entgeltumwandlung für Arbeitgeber — das musst du wissen
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Du musst ihn also ermöglichen — keine Option, keine Ausnahme.
Seit 2019 gilt zudem: Du bist verpflichtet, 15 % Zuschuss auf den umgewandelten Betrag zu zahlen. Das gilt für neue Verträge sofort, für Altverträge seit 2022. Wer das noch nicht umgesetzt hat, hat ein Compliance-Problem.
Wichtig: Der Pflicht-Zuschuss gilt nur, wenn du durch die Entgeltumwandlung tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge sparst. In der Praxis ist das bei den meisten Mitarbeitern der Fall.
Für dich als Arbeitgeber hat das Modell auch Vorteile: Du sparst den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auf den umgewandelten Betrag — typischerweise rund 20 %. Bei 10 Mitarbeitern mit je 200 € Umwandlung sind das über 4.000 € jährliche Ersparnis, die du direkt wieder als Zuschuss investierst.
Zusammenhang mit VitalPro
Die Entgeltumwandlung ist ein Kernbaustein im VitalPro-Konzept. Wir richten für dein Unternehmen die gesamte bAV-Struktur auf — inklusive korrektem AG-Zuschuss, passender Versorgungsordnung und reibungslosem Prozess für deine Lohnbuchhaltung.
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