Die Mindestbesichtigungsquote ist eine gesetzliche Vorgabe, die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und staatliche Arbeitsschutzbehörden verpflichtet, ab 2026 jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu besichtigen. Damit soll die Arbeitsschutzaufsicht nach Jahren rückläufiger Kontrollen wieder deutlich gestärkt werden.
Warum ist das für Arbeitgeber relevant?
In den vergangenen Jahren lag die tatsächliche Besichtigungsquote in vielen Bundesländern bei unter 2 %. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle war gering, und viele KMUs haben den Arbeitsschutz entsprechend nachlässig behandelt. Das ändert sich ab 2026 grundlegend. Mit der 5%-Quote verdoppelt bis verdreifacht sich der Kontrolldruck. Für einen Betrieb bedeutet das: Statistisch wird er alle 20 Jahre kontrolliert — statt wie bisher alle 50. Bei einer Besichtigung prüfen die Aufsichtspersonen primär, ob eine vollständige und aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt, einschließlich der psychischen Belastungen. Fehlt sie, drohen Bußgelder bis 30.000 EUR und behördliche Anordnungen.
Das Wichtigste in Kürze
Ab 2026 müssen mindestens 5 % aller Betriebe pro Jahr besichtigt werden
Betrifft alle Branchen und Unternehmensgrößen — auch Kleinstbetriebe
Prüfschwerpunkt: Vorhandensein und Aktualität der Gefährdungsbeurteilung (inkl. psychische Belastungen)
Die Quote war politische Reaktion auf den massiven Rückgang der Betriebsbesichtigungen seit den 2000er-Jahren
Rechtsgrundlage
§21 Abs. 1a Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), eingeführt durch das Gesetz zur Stärkung der Arbeitsschutzaufsicht. Die Norm verpflichtet die zuständigen Landesbehörden und Unfallversicherungsträger, eine Mindestbesichtigungsquote von 5 % sicherzustellen.
VitalPro-Tipp
Warte nicht auf die Kontrolle — bereite dich jetzt vor. Prüfe, ob deine Gefährdungsbeurteilung vollständig und aktuell ist, insbesondere die psychische Gefährdungsbeurteilung. Mit VitalPro deckst du den Präventionspart gleich systematisch ab und kannst bei einer Besichtigung nachweisen, dass du nicht nur die Pflicht erfüllst, sondern aktiv in die Gesundheit deiner Mitarbeiter investierst.
Die Mindestbesichtigungsquote ist eine gesetzliche Vorgabe, die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und staatliche Arbeitsschutzbehörden verpflichtet, ab 2026 jährlich mindestens 5 % aller Betriebe in ihrem Zuständigkeitsbereich zu besichtigen. Damit soll die Arbeitsschutzaufsicht nach Jahren rückläufiger Kontrollen wieder deutlich gestärkt werden.
Warum ist das für Arbeitgeber relevant?
In den vergangenen Jahren lag die tatsächliche Besichtigungsquote in vielen Bundesländern bei unter 2 %. Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle war gering, und viele KMUs haben den Arbeitsschutz entsprechend nachlässig behandelt. Das ändert sich ab 2026 grundlegend. Mit der 5%-Quote verdoppelt bis verdreifacht sich der Kontrolldruck. Für einen Betrieb bedeutet das: Statistisch wird er alle 20 Jahre kontrolliert — statt wie bisher alle 50. Bei einer Besichtigung prüfen die Aufsichtspersonen primär, ob eine vollständige und aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorliegt, einschließlich der psychischen Belastungen. Fehlt sie, drohen Bußgelder bis 30.000 EUR und behördliche Anordnungen.
Das Wichtigste in Kürze
Ab 2026 müssen mindestens 5 % aller Betriebe pro Jahr besichtigt werden
Betrifft alle Branchen und Unternehmensgrößen — auch Kleinstbetriebe
Prüfschwerpunkt: Vorhandensein und Aktualität der Gefährdungsbeurteilung (inkl. psychische Belastungen)
Die Quote war politische Reaktion auf den massiven Rückgang der Betriebsbesichtigungen seit den 2000er-Jahren
Rechtsgrundlage
§21 Abs. 1a Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), eingeführt durch das Gesetz zur Stärkung der Arbeitsschutzaufsicht. Die Norm verpflichtet die zuständigen Landesbehörden und Unfallversicherungsträger, eine Mindestbesichtigungsquote von 5 % sicherzustellen.
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