Die psychische Gefährdungsbeurteilung (PGB) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG. Sie erfasst systematisch alle psychischen Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz — etwa Arbeitsverdichtung, Zeitdruck, mangelnde Handlungsspielräume oder fehlende soziale Unterstützung. Seit der Ergänzung des Arbeitsschutzgesetzes 2013 ist sie explizit für jeden Arbeitgeber verpflichtend.
Warum ist das für Arbeitgeber relevant?
Psychische Erkrankungen sind mittlerweile für über 40 % aller Langzeit-Fehltage verantwortlich und verursachen die längsten Ausfallzeiten pro Fall. Die PGB ist keine Kür, sondern Pflicht — und sie sollte alle zwei Jahre aktualisiert werden. Wer sie nicht durchführt, riskiert Bußgelder bis zu 30.000 EUR nach §25 ArbSchG. Ab 2026 verschärft sich der Kontrolldruck erheblich: Die neue Mindestbesichtigungsquote von 5 % bedeutet, dass Berufsgenossenschaften und Unfallkassen deutlich mehr Betriebe prüfen werden. Wer dann keine dokumentierte PGB vorweisen kann, hat ein Problem.
Das Wichtigste in Kürze
Pflicht für alle Arbeitgeber seit 2013 — unabhängig von Branche und Betriebsgröße
Aktualisierung empfohlen alle 2 Jahre oder bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsbedingungen
Bußgeld bei Nichtdurchführung: bis zu 30.000 EUR (§25 ArbSchG)
Ab 2026 müssen Aufsichtsbehörden mindestens 5 % aller Betriebe besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG)
Rechtsgrundlage
§5 Abs. 3 Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — psychische Belastungen bei der Arbeit sind explizit als Gefährdungsfaktor benannt. Die Durchführung orientiert sich an der GDA-Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz".
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Die PGB ist der ideale Einstiegspunkt für ein strukturiertes BGM. Wenn du die Belastungen deiner Mitarbeiter ohnehin erfassen musst, nutze die Ergebnisse direkt als Grundlage für gezielte Maßnahmen — etwa digitale Mental-Health-Prävention über Humanoo als Teil von VitalPro Premium.