Was ist die Pauschalversteuerung nach § 37b?

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist eine Alternative zur regulären Besteuerung von Sachzuwendungen. Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal mit 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) — der Arbeitnehmer erhält die Leistung netto.

Wann ist § 37b relevant?

Die Pauschalversteuerung wird vor allem dann genutzt, wenn:

  • Die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR pro Monat überschritten wird

  • Ein umfangreicherer bKV-Tarif gewünscht ist (z.B. 65 EUR pro Monat)

  • Neben der bKV weitere Sachbezüge gewährt werden, die zusammen über 50 EUR liegen

Rechenbeispiel

Ein Arbeitgeber möchte einen bKV-Tarif für 65 EUR pro Monat anbieten:

  • Ohne § 37b: Die gesamten 65 EUR wären steuer- und sozialversicherungspflichtig für den Arbeitnehmer

  • Mit § 37b: Der Arbeitgeber zahlt 30 Prozent pauschal (ca. 19,50 EUR), der Arbeitnehmer erhält die volle Leistung steuerfrei

Gesamtkosten Arbeitgeber: 65 EUR Beitrag + ca. 21 EUR Pauschalsteuer = ca. 86 EUR pro Monat. Trotzdem günstiger als eine Bruttogehaltsausgabe gleichen Werts.

Voraussetzungen

  • Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen

  • Die Pauschalversteuerung muss einheitlich für alle Arbeitnehmer einer Gruppe angewendet werden

  • Der Arbeitgeber muss die Pauschalsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen

§ 37b und bKV in der Praxis

Für die meisten KMU ist die Sachbezugsfreigrenze (50 EUR) ausreichend — bKV-Tarife ab 15 EUR pro Monat bieten bereits umfangreichen Schutz. Die Pauschalversteuerung nach § 37b ist die Lösung für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Premium-Tarife oder umfangreichere Benefit-Pakete bieten möchten.

Ein professionelles Benefit-Konzept prüft beide Optionen und empfiehlt die steuerlich optimale Gestaltung.

Was ist die Pauschalversteuerung nach § 37b?

Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist eine Alternative zur regulären Besteuerung von Sachzuwendungen. Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal mit 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) — der Arbeitnehmer erhält die Leistung netto.

Wann ist § 37b relevant?

Die Pauschalversteuerung wird vor allem dann genutzt, wenn:

  • Die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR pro Monat überschritten wird

  • Ein umfangreicherer bKV-Tarif gewünscht ist (z.B. 65 EUR pro Monat)

  • Neben der bKV weitere Sachbezüge gewährt werden, die zusammen über 50 EUR liegen

Rechenbeispiel

Ein Arbeitgeber möchte einen bKV-Tarif für 65 EUR pro Monat anbieten:

  • Ohne § 37b: Die gesamten 65 EUR wären steuer- und sozialversicherungspflichtig für den Arbeitnehmer

  • Mit § 37b: Der Arbeitgeber zahlt 30 Prozent pauschal (ca. 19,50 EUR), der Arbeitnehmer erhält die volle Leistung steuerfrei

Gesamtkosten Arbeitgeber: 65 EUR Beitrag + ca. 21 EUR Pauschalsteuer = ca. 86 EUR pro Monat. Trotzdem günstiger als eine Bruttogehaltsausgabe gleichen Werts.

Voraussetzungen

  • Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen

  • Die Pauschalversteuerung muss einheitlich für alle Arbeitnehmer einer Gruppe angewendet werden

  • Der Arbeitgeber muss die Pauschalsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen

§ 37b und bKV in der Praxis

Für die meisten KMU ist die Sachbezugsfreigrenze (50 EUR) ausreichend — bKV-Tarife ab 15 EUR pro Monat bieten bereits umfangreichen Schutz. Die Pauschalversteuerung nach § 37b ist die Lösung für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Premium-Tarife oder umfangreichere Benefit-Pakete bieten möchten.

Ein professionelles Benefit-Konzept prüft beide Optionen und empfiehlt die steuerlich optimale Gestaltung.

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