Was ist die Pauschalversteuerung nach § 37b?
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist eine Alternative zur regulären Besteuerung von Sachzuwendungen. Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal mit 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) — der Arbeitnehmer erhält die Leistung netto.
Wann ist § 37b relevant?
Die Pauschalversteuerung wird vor allem dann genutzt, wenn:
Die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR pro Monat überschritten wird
Ein umfangreicherer bKV-Tarif gewünscht ist (z.B. 65 EUR pro Monat)
Neben der bKV weitere Sachbezüge gewährt werden, die zusammen über 50 EUR liegen
Rechenbeispiel
Ein Arbeitgeber möchte einen bKV-Tarif für 65 EUR pro Monat anbieten:
Ohne § 37b: Die gesamten 65 EUR wären steuer- und sozialversicherungspflichtig für den Arbeitnehmer
Mit § 37b: Der Arbeitgeber zahlt 30 Prozent pauschal (ca. 19,50 EUR), der Arbeitnehmer erhält die volle Leistung steuerfrei
Gesamtkosten Arbeitgeber: 65 EUR Beitrag + ca. 21 EUR Pauschalsteuer = ca. 86 EUR pro Monat. Trotzdem günstiger als eine Bruttogehaltsausgabe gleichen Werts.
Voraussetzungen
Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen
Die Pauschalversteuerung muss einheitlich für alle Arbeitnehmer einer Gruppe angewendet werden
Der Arbeitgeber muss die Pauschalsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen
§ 37b und bKV in der Praxis
Für die meisten KMU ist die Sachbezugsfreigrenze (50 EUR) ausreichend — bKV-Tarife ab 15 EUR pro Monat bieten bereits umfangreichen Schutz. Die Pauschalversteuerung nach § 37b ist die Lösung für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Premium-Tarife oder umfangreichere Benefit-Pakete bieten möchten.
Ein professionelles Benefit-Konzept prüft beide Optionen und empfiehlt die steuerlich optimale Gestaltung.
Was ist die Pauschalversteuerung nach § 37b?
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG ist eine Alternative zur regulären Besteuerung von Sachzuwendungen. Der Arbeitgeber übernimmt die Steuer pauschal mit 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) — der Arbeitnehmer erhält die Leistung netto.
Wann ist § 37b relevant?
Die Pauschalversteuerung wird vor allem dann genutzt, wenn:
Die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR pro Monat überschritten wird
Ein umfangreicherer bKV-Tarif gewünscht ist (z.B. 65 EUR pro Monat)
Neben der bKV weitere Sachbezüge gewährt werden, die zusammen über 50 EUR liegen
Rechenbeispiel
Ein Arbeitgeber möchte einen bKV-Tarif für 65 EUR pro Monat anbieten:
Ohne § 37b: Die gesamten 65 EUR wären steuer- und sozialversicherungspflichtig für den Arbeitnehmer
Mit § 37b: Der Arbeitgeber zahlt 30 Prozent pauschal (ca. 19,50 EUR), der Arbeitnehmer erhält die volle Leistung steuerfrei
Gesamtkosten Arbeitgeber: 65 EUR Beitrag + ca. 21 EUR Pauschalsteuer = ca. 86 EUR pro Monat. Trotzdem günstiger als eine Bruttogehaltsausgabe gleichen Werts.
Voraussetzungen
Die Zuwendung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgen
Die Pauschalversteuerung muss einheitlich für alle Arbeitnehmer einer Gruppe angewendet werden
Der Arbeitgeber muss die Pauschalsteuer beim Finanzamt anmelden und abführen
§ 37b und bKV in der Praxis
Für die meisten KMU ist die Sachbezugsfreigrenze (50 EUR) ausreichend — bKV-Tarife ab 15 EUR pro Monat bieten bereits umfangreichen Schutz. Die Pauschalversteuerung nach § 37b ist die Lösung für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Premium-Tarife oder umfangreichere Benefit-Pakete bieten möchten.
Ein professionelles Benefit-Konzept prüft beide Optionen und empfiehlt die steuerlich optimale Gestaltung.
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