Was ist der Sachbezugswert?

Der Sachbezugswert ist der Betrag, mit dem eine Sachleistung des Arbeitgebers steuerlich bewertet wird. Er bestimmt, ob die Leistung unter die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR pro Monat fällt.

Sachbezugswert bei der bKV

Bei der betrieblichen Krankenversicherung ist der Sachbezugswert klar definiert:

  • Er entspricht dem monatlichen Versicherungsbeitrag, den der Arbeitgeber an den Versicherer zahlt

  • Bei einem bKV-Tarif von 30 EUR pro Monat beträgt der Sachbezugswert 30 EUR

  • Dieser wird mit allen anderen Sachbezügen des Monats zusammengerechnet

Berechnung der Freigrenze

Alle Sachbezugswerte eines Monats werden summiert:

  • bKV-Beitrag: 30 EUR

  • Tankgutschein: 15 EUR

  • Summe: 45 EUR — unter 50 EUR, also steuerfrei

Wichtig: Die 50-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Bei 50,01 EUR wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Amtliche Sachbezugswerte

Neben individuellen Sachleistungen gibt es amtlich festgelegte Sachbezugswerte für:

  • Verpflegung (2026): Frühstück 2,17 EUR, Mittagessen 4,13 EUR, Abendessen 4,13 EUR

  • Unterkunft (2026): Je nach Ausstattung und Region

Diese amtlichen Werte gelten nicht für die bKV — hier zählt der tatsächliche Versicherungsbeitrag.

Praktische Bedeutung

Der Sachbezugswert ist entscheidend für die Tarifwahl bei der bKV:

  • Bei vorhandenen Sachbezügen (z.B. Gutscheine 20 EUR) bleibt für die bKV maximal 30 EUR

  • Ein professionelles Benefit-Konzept prüft alle bestehenden Sachbezüge vor der Tarifempfehlung

  • So wird sichergestellt, dass die Freigrenze optimal ausgeschöpft, aber nicht überschritten wird

Was ist der Sachbezugswert?

Der Sachbezugswert ist der Betrag, mit dem eine Sachleistung des Arbeitgebers steuerlich bewertet wird. Er bestimmt, ob die Leistung unter die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR pro Monat fällt.

Sachbezugswert bei der bKV

Bei der betrieblichen Krankenversicherung ist der Sachbezugswert klar definiert:

  • Er entspricht dem monatlichen Versicherungsbeitrag, den der Arbeitgeber an den Versicherer zahlt

  • Bei einem bKV-Tarif von 30 EUR pro Monat beträgt der Sachbezugswert 30 EUR

  • Dieser wird mit allen anderen Sachbezügen des Monats zusammengerechnet

Berechnung der Freigrenze

Alle Sachbezugswerte eines Monats werden summiert:

  • bKV-Beitrag: 30 EUR

  • Tankgutschein: 15 EUR

  • Summe: 45 EUR — unter 50 EUR, also steuerfrei

Wichtig: Die 50-EUR-Grenze ist eine Freigrenze. Bei 50,01 EUR wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Amtliche Sachbezugswerte

Neben individuellen Sachleistungen gibt es amtlich festgelegte Sachbezugswerte für:

  • Verpflegung (2026): Frühstück 2,17 EUR, Mittagessen 4,13 EUR, Abendessen 4,13 EUR

  • Unterkunft (2026): Je nach Ausstattung und Region

Diese amtlichen Werte gelten nicht für die bKV — hier zählt der tatsächliche Versicherungsbeitrag.

Praktische Bedeutung

Der Sachbezugswert ist entscheidend für die Tarifwahl bei der bKV:

  • Bei vorhandenen Sachbezügen (z.B. Gutscheine 20 EUR) bleibt für die bKV maximal 30 EUR

  • Ein professionelles Benefit-Konzept prüft alle bestehenden Sachbezüge vor der Tarifempfehlung

  • So wird sichergestellt, dass die Freigrenze optimal ausgeschöpft, aber nicht überschritten wird

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