Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Es hat die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland grundlegend reformiert. Ziel: Mehr Arbeitnehmer sollen eine betriebliche Rente bekommen — vor allem in kleinen Unternehmen und bei Geringverdienern.
Wie hat das BRSG die bAV verändert?
Das BRSG hat drei zentrale Änderungen gebracht, die für dich als Arbeitgeber direkt relevant sind:
1. Pflicht-AG-Zuschuss bei Entgeltumwandlung (seit 2019/2022) Wenn dein Mitarbeiter Entgeltumwandlung betreibt, bist du verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss obendrauf zu legen. Der Hintergrund: Du sparst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge — diesen Vorteil sollst du weitergeben. Für neue Verträge gilt das seit 2019, für Altverträge seit Januar 2022.
2. Erhöhte Steuerfreigrenze Das BRSG hat die steuerfreie Einzahlungsgrenze in die bAV erhöht. Seitdem sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West steuerlich begünstigt — 4 % steuer- und SV-frei, weitere 4 % nur steuerfrei. In Zahlen 2026: bis zu 644 € monatlich steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse einzahlen.
3. Förderung für Geringverdiener (§ 100 EStG) Zahlt ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter mit einem Bruttolohn bis zu 2.575 € monatlich einen bAV-Beitrag von mindestens 240 € pro Jahr, bekommt er vom Finanzamt 30 % dieses Beitrags als Lohnsteuer-Erstattung zurück — maximal 144 € jährlich. Das ist ein direkter Anreiz, Geringverdiener in die bAV einzubeziehen.
BRSG für Arbeitgeber — das musst du wissen
Der wichtigste Punkt, den ich in der Praxis immer wieder sehe: Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass der 15%-Zuschuss Pflicht ist. Nicht Kulanz, nicht Option — Pflicht.
Ich hatte letzten Monat einen Handwerksbetrieb mit 18 Mitarbeitern in der Beratung. Der Inhaber hatte seit 2019 Entgeltumwandlungsverträge laufen, aber keinen einzigen Cent Zuschuss gezahlt. Das war ein Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz — mit Nachzahlungsrisiko für mehrere Jahre.
Was du konkret prüfen solltest:
Hast du Mitarbeiter mit aktiven Entgeltumwandlungsverträgen?
Zahlst du auf alle davon den 15%-Zuschuss?
Hast du Altverträge (vor 2019), die seit Januar 2022 ebenfalls den Zuschuss erfordern?
Hast du Geringverdiener unter 2.575 € brutto, die vom § 100 EStG profitieren könnten?
Das BRSG hat die bAV auch für Tarifvertragsparteien geöffnet: Sozialpartner können seitdem reine Beitragszusagen (sog. "Nahles-Rente" oder "Sozialpartnermodell") vereinbaren — das ist für Branchen mit starker Tarifbindung relevant, für die meisten KMU aber weniger wichtig.
Zusammenhang mit VitalPro
Das BRSG hat die Spielregeln verändert. Im VitalPro-Konzept prüfen wir für dich, ob alle bestehenden bAV-Verträge BRSG-konform sind — inklusive korrektem Zuschuss und richtiger Dokumentation. Wer das nicht auf dem Schirm hat, sitzt auf einem Compliance-Risiko.
→ Mehr erfahren auf unserer Übersichtsseite
Was ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz: BRSG) ist ein Gesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Es hat die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland grundlegend reformiert. Ziel: Mehr Arbeitnehmer sollen eine betriebliche Rente bekommen — vor allem in kleinen Unternehmen und bei Geringverdienern.
Wie hat das BRSG die bAV verändert?
Das BRSG hat drei zentrale Änderungen gebracht, die für dich als Arbeitgeber direkt relevant sind:
1. Pflicht-AG-Zuschuss bei Entgeltumwandlung (seit 2019/2022) Wenn dein Mitarbeiter Entgeltumwandlung betreibt, bist du verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Arbeitgeberzuschuss obendrauf zu legen. Der Hintergrund: Du sparst durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge — diesen Vorteil sollst du weitergeben. Für neue Verträge gilt das seit 2019, für Altverträge seit Januar 2022.
2. Erhöhte Steuerfreigrenze Das BRSG hat die steuerfreie Einzahlungsgrenze in die bAV erhöht. Seitdem sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) West steuerlich begünstigt — 4 % steuer- und SV-frei, weitere 4 % nur steuerfrei. In Zahlen 2026: bis zu 644 € monatlich steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskasse einzahlen.
3. Förderung für Geringverdiener (§ 100 EStG) Zahlt ein Arbeitgeber für einen Mitarbeiter mit einem Bruttolohn bis zu 2.575 € monatlich einen bAV-Beitrag von mindestens 240 € pro Jahr, bekommt er vom Finanzamt 30 % dieses Beitrags als Lohnsteuer-Erstattung zurück — maximal 144 € jährlich. Das ist ein direkter Anreiz, Geringverdiener in die bAV einzubeziehen.
BRSG für Arbeitgeber — das musst du wissen
Der wichtigste Punkt, den ich in der Praxis immer wieder sehe: Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass der 15%-Zuschuss Pflicht ist. Nicht Kulanz, nicht Option — Pflicht.
Ich hatte letzten Monat einen Handwerksbetrieb mit 18 Mitarbeitern in der Beratung. Der Inhaber hatte seit 2019 Entgeltumwandlungsverträge laufen, aber keinen einzigen Cent Zuschuss gezahlt. Das war ein Verstoß gegen das Betriebsrentengesetz — mit Nachzahlungsrisiko für mehrere Jahre.
Was du konkret prüfen solltest:
Hast du Mitarbeiter mit aktiven Entgeltumwandlungsverträgen?
Zahlst du auf alle davon den 15%-Zuschuss?
Hast du Altverträge (vor 2019), die seit Januar 2022 ebenfalls den Zuschuss erfordern?
Hast du Geringverdiener unter 2.575 € brutto, die vom § 100 EStG profitieren könnten?
Das BRSG hat die bAV auch für Tarifvertragsparteien geöffnet: Sozialpartner können seitdem reine Beitragszusagen (sog. "Nahles-Rente" oder "Sozialpartnermodell") vereinbaren — das ist für Branchen mit starker Tarifbindung relevant, für die meisten KMU aber weniger wichtig.
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Das BRSG hat die Spielregeln verändert. Im VitalPro-Konzept prüfen wir für dich, ob alle bestehenden bAV-Verträge BRSG-konform sind — inklusive korrektem Zuschuss und richtiger Dokumentation. Wer das nicht auf dem Schirm hat, sitzt auf einem Compliance-Risiko.
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