Was ist ein Wertguthaben?

Das Wertguthaben ist das konkrete Kapital, das dein Mitarbeiter auf einem Zeitwertkonto angespart hat. Einfacher gesagt: Das Zeitwertkonto ist der Behälter — das Wertguthaben ist das Geld darin. Beide Begriffe werden oft verwechselt oder synonym verwendet. Im Gesetz (§ 7b SGB IV) ist das Wertguthaben klar definiert als das Guthaben aus nicht abgerufener Arbeitsleistung, das für eine spätere Freistellung bestimmt ist.

Wie funktioniert ein Wertguthaben?

Dein Mitarbeiter baut das Wertguthaben auf, indem er auf Teile seines laufenden Gehalts oder auf Sonderzahlungen verzichtet. Diese Beträge fließen nicht auf sein Konto — sie werden stattdessen in das Wertguthaben eingebracht und dort, je nach vereinbartem Modell, in Fonds oder anderen Kapitalanlagen angelegt.

Das Wertguthaben wächst dann durch:

  • Laufende Einzahlungen aus dem Gehalt

  • Zinsen und Wertsteigerungen der Anlage

  • Optionale Arbeitgeberzuschüsse

In der Freistellungsphase wird das Wertguthaben dann ausgezahlt — als reguläres Gehalt, inkl. Steuer und Sozialversicherung. Der Mitarbeiter merkt in der Freistellung keinen Unterschied zu einem normalen Arbeitstag, finanziell gesehen.

Wertguthaben für Arbeitgeber — das musst du wissen

Insolvenzschutz ist keine Kulanzfrage — er ist gesetzlich vorgeschrieben. § 7e SGB IV verpflichtet dich, das Wertguthaben deines Mitarbeiters gegen das Risiko deiner Insolvenz zu schützen. Das ist keine Kleinigkeit: Wer das nicht korrekt umsetzt, riskiert Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung.

Zulässige Sicherungsformen:

  • Übertragung auf einen externen Treuhänder

  • Verpfändung von Wertpapieren

  • Bürgschaft einer Bank oder Versicherung

  • Kongruente Rückdeckungsversicherung

Die häufigste und für KMU einfachste Lösung: eine kongruente Rückdeckungsversicherung. Dabei sicherst du das Wertguthaben direkt über eine Lebensversicherung ab.

Übertragbarkeit bei Kündigung oder Jobwechsel: Wenn dein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, bevor er die Freistellung in Anspruch genommen hat, muss das Wertguthaben nicht verloren gehen. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Übertragung auf den neuen Arbeitgeber (wenn dieser zustimmt)

  2. Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) — immer möglich

  3. Auszahlung — dann aber sofort steuer- und SV-pflichtig

Der Normalfall in der Praxis: Übertragung auf die DRV. Das ist bürokratisch unkompliziert und schützt das Guthaben.

Mindestguthaben und Verwaltung: Es gibt keine gesetzliche Mindesthöhe für ein Wertguthaben. In der Praxis lohnt sich ein Zeitwertkonto erst ab einem gewissen Horizont — wer nur 3 Monate ansparen will, sollte lieber über andere Modelle nachdenken.

Zusammenhang mit VitalPro

Wertguthaben und Zeitwertkonto sind verbundene Konzepte. Wer seinen Mitarbeitern ein Zeitwertkonto anbieten will, muss das Wertguthaben korrekt absichern. VitalPro organisiert das komplett — von der Wahl des passenden Sicherungsmodells bis zur Integration in deine Lohnbuchhaltung.

→ Mehr erfahren auf unserer Übersichtsseite

Was ist ein Wertguthaben?

Das Wertguthaben ist das konkrete Kapital, das dein Mitarbeiter auf einem Zeitwertkonto angespart hat. Einfacher gesagt: Das Zeitwertkonto ist der Behälter — das Wertguthaben ist das Geld darin. Beide Begriffe werden oft verwechselt oder synonym verwendet. Im Gesetz (§ 7b SGB IV) ist das Wertguthaben klar definiert als das Guthaben aus nicht abgerufener Arbeitsleistung, das für eine spätere Freistellung bestimmt ist.

Wie funktioniert ein Wertguthaben?

Dein Mitarbeiter baut das Wertguthaben auf, indem er auf Teile seines laufenden Gehalts oder auf Sonderzahlungen verzichtet. Diese Beträge fließen nicht auf sein Konto — sie werden stattdessen in das Wertguthaben eingebracht und dort, je nach vereinbartem Modell, in Fonds oder anderen Kapitalanlagen angelegt.

Das Wertguthaben wächst dann durch:

  • Laufende Einzahlungen aus dem Gehalt

  • Zinsen und Wertsteigerungen der Anlage

  • Optionale Arbeitgeberzuschüsse

In der Freistellungsphase wird das Wertguthaben dann ausgezahlt — als reguläres Gehalt, inkl. Steuer und Sozialversicherung. Der Mitarbeiter merkt in der Freistellung keinen Unterschied zu einem normalen Arbeitstag, finanziell gesehen.

Wertguthaben für Arbeitgeber — das musst du wissen

Insolvenzschutz ist keine Kulanzfrage — er ist gesetzlich vorgeschrieben. § 7e SGB IV verpflichtet dich, das Wertguthaben deines Mitarbeiters gegen das Risiko deiner Insolvenz zu schützen. Das ist keine Kleinigkeit: Wer das nicht korrekt umsetzt, riskiert Bußgelder und im Schadensfall persönliche Haftung.

Zulässige Sicherungsformen:

  • Übertragung auf einen externen Treuhänder

  • Verpfändung von Wertpapieren

  • Bürgschaft einer Bank oder Versicherung

  • Kongruente Rückdeckungsversicherung

Die häufigste und für KMU einfachste Lösung: eine kongruente Rückdeckungsversicherung. Dabei sicherst du das Wertguthaben direkt über eine Lebensversicherung ab.

Übertragbarkeit bei Kündigung oder Jobwechsel: Wenn dein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt, bevor er die Freistellung in Anspruch genommen hat, muss das Wertguthaben nicht verloren gehen. Es gibt drei Möglichkeiten:

  1. Übertragung auf den neuen Arbeitgeber (wenn dieser zustimmt)

  2. Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) — immer möglich

  3. Auszahlung — dann aber sofort steuer- und SV-pflichtig

Der Normalfall in der Praxis: Übertragung auf die DRV. Das ist bürokratisch unkompliziert und schützt das Guthaben.

Mindestguthaben und Verwaltung: Es gibt keine gesetzliche Mindesthöhe für ein Wertguthaben. In der Praxis lohnt sich ein Zeitwertkonto erst ab einem gewissen Horizont — wer nur 3 Monate ansparen will, sollte lieber über andere Modelle nachdenken.

Zusammenhang mit VitalPro

Wertguthaben und Zeitwertkonto sind verbundene Konzepte. Wer seinen Mitarbeitern ein Zeitwertkonto anbieten will, muss das Wertguthaben korrekt absichern. VitalPro organisiert das komplett — von der Wahl des passenden Sicherungsmodells bis zur Integration in deine Lohnbuchhaltung.

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