Krankengeld: Was der Arbeitgeber zahlt, was die GKV übernimmt — und wo die Lücke liegt

Einer deiner Mitarbeiter hat sich im Urlaub den Meniskus gerissen. Operation, Reha, Ausfall für drei bis vier Monate. Du fragst dich: Was kostet mich das? Und vor allem — was bekommt mein Mitarbeiter in dieser Zeit?

Die Antwort ist in zwei Phasen aufgeteilt. Und die zweite Phase kennen viele Arbeitgeber zu wenig.

Ich bin Hannes Weindorf, unabhängiger Versicherungsmakler aus Pfedelbach. In meiner Beratung sehe ich regelmäßig, dass Arbeitgeber die Absicherung ihrer Mitarbeiter im Langzeitkrankheitsfall überschätzen — und dass eine einfache bKV-Ergänzung erhebliche Lücken schließen kann.

Das Wichtigste in Kürze

Entgeltfortzahlung: Du als Arbeitgeber zahlst in den ersten 6 Wochen (42 Kalendertage) einer Erkrankung das volle Gehalt weiter. Rechtsgrundlage: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das gilt für jeden Arbeitnehmer mit mehr als 4 Wochen Betriebszugehörigkeit.

Krankengeld: Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Sie zahlt bis zu 78 Wochen (bei derselben Erkrankung, § 44 SGB V). Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent des Nettoeinkommens — begrenzt auf das Beitragsbemessungsmaximum.

Die Lücke: Ein Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttogehalt (ca. 2.300 Euro netto) bekommt ab Woche 7 etwa 1.750 bis 2.070 Euro Krankengeld. Das sind 200 bis 550 Euro weniger netto pro Monat — bei laufenden Fixkosten wie Miete und Auto.

Was das mit dem Arbeitgeber zu tun hat: Direkt wenig — du zahlst ab Woche 7 nichts mehr. Aber indirekt viel: Mitarbeiter, die sich im Krankheitsfall finanziell nicht abgesichert fühlen, kehren langsamer zurück, sind demotivierter und kündigen häufiger nach langer Krankheit.

Die bKV-Lösung: Ein Krankenhaustagegeld als bKV-Baustein schließt die Lücke teilweise. 30 bis 50 Euro pro Tag bei stationärem Aufenthalt ergeben bei einem 14-tägigen Krankenhausaufenthalt 420 bis 700 Euro zusätzlich — steuerfrei für den Mitarbeiter.

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie greift, wenn ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer wegen Krankheit arbeitsunfähig ist und sein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung beendet hat.

Rechtsgrundlage: § 44 SGB V.

Krankengeld ist keine freiwillige Leistung der Krankenkasse — es ist ein gesetzlicher Anspruch. Jeder GKV-Versicherte, der pflichtversichert ist (oder freiwillig mit Krankengeldanspruch versichert), hat diesen Anspruch.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

  • Selbständige, die ohne Krankengeldoption versichert sind

  • GKV-freiwillig Versicherte ohne expliziten Krankengeldanspruch

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)

  • Mitglieder in der Familienversicherung

Für deine Mitarbeiter als Angestellte gilt: Sie haben in der Regel Anspruch auf Krankengeld — sofern sie GKV-pflichtversichert sind.

Was zahlt der Arbeitgeber — und wie lange?

Als Arbeitgeber zahlst du die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG:

  • Dauer: 6 Wochen (42 Kalendertage) pro Erkrankung

  • Höhe: 100 Prozent des üblichen Entgelts

  • Voraussetzung: Mindestens 4 Wochen Betriebszugehörigkeit

Wichtig: Die 6 Wochen gelten pro Erkrankungsfall. Wenn dein Mitarbeiter wegen derselben Erkrankung erneut krank wird, zählt der erste Zeitraum mit — außer zwischen dem ersten und zweiten Auftreten lagen mindestens 6 Monate, oder er war zwischenzeitlich mindestens 6 Wochen gesund.

Kosten für den Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttogehalt:

  • Monatliche Kosten inklusive AG-Sozialversicherungsanteil: ca. 4.200 Euro

  • 6 Wochen Entgeltfortzahlung: ca. 5.900 Euro Gesamtkosten für dich

Ab der 7. Woche: kein Cent mehr aus deiner Tasche. Dein Mitarbeiter wechselt in den GKV-Krankengeldanspruch.

Wann springt die GKV ein?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld ab dem Tag, der auf den letzten Entgeltfortzahlungstag folgt — also ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit.

Dauer: Bis zu 78 Wochen bei derselben Erkrankung innerhalb von 3 Jahren.

Höhe:

  • 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts

  • Maximal 90 Prozent des Nettoentgelts

  • Begrenzt auf das Beitragsbemessungsmaximum (2026: 5.512,50 Euro/Monat brutto)

Berechnung (vereinfacht):

  • Krankengeld = Entgelt der letzten 4 Wochen ÷ 28 Tage × 70 Prozent

  • Das ergibt täglich ca. 70 % des Durchschnittsbruttos

Bei einem Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttogehalt:

  • Tägliches Krankengeld: 3.500 × 0,70 ÷ 30 = ca. 81,67 Euro/Tag

  • Monatliches Krankengeld: ca. 2.450 Euro brutto — davon gehen noch Sozialabgaben ab (Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung: 1,7 Prozent in 2026)

  • Netto-Krankengeld: ca. 2.400 Euro

Zum Vergleich: Das Nettogehalt dieses Mitarbeiters lag bei ca. 2.300 Euro. Hier passt es noch. Bei höheren Einkommen klafft die Lücke deutlicher.

Die Einkommenslücke: Was Mitarbeiter wirklich bekommen

Die Krankengeld-Lücke betrifft vor allem zwei Gruppen:

1. Besserverdienende über der Beitragsbemessungsgrenze

Bei einem Bruttogehalt von 6.000 Euro rechnet die Krankenkasse trotzdem nur mit dem Beitragsbemessungsmaximum von 5.512,50 Euro. Das Krankengeld ist gedeckelt. Die Lücke zum tatsächlichen Nettoeinkommen kann 400 bis 800 Euro monatlich betragen.

2. Alle bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Im Krankenhaus entstehen Kosten, die das Krankengeld nicht abdeckt: Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag (§ 39 SGB V, max. 28 Tage), Kosten für Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, persönliche Ausgaben.

Für einen Mitarbeiter mit Familie und Hypothek macht ein Monat Krankenhausaufenthalt plus Reha bereits mehrere tausend Euro Differenz zum normalen Nettoeinkommen aus.

Praxis-Hinweis: Das ist der Moment, in dem Mitarbeiter entscheiden: „Ich bin froh, dass mein Arbeitgeber an mich gedacht hat“ — oder eben nicht. Eine bKV mit Krankenhaustagegeld kostet 15 bis 25 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Das ist weniger als eine Flasche Wein zum Weihnachtsessen.

Wie bKV die Lücke schließt

Eine betriebliche Krankenversicherung kann verschiedene Bausteine enthalten. Besonders relevant für das Thema Krankengeld und Krankenhausaufenthalt sind:

Krankenhaustagegeld

  • Zahlt einen festen Tagessatz bei stationärem Aufenthalt

  • Typische Leistungen: 30 bis 100 Euro pro Tag

  • Kein Nachweis von Einkommenseinbußen nötig — Zahlung erfolgt direkt

  • Kann für alles verwendet werden: Zuzahlungen, Miete, Lebenshaltungskosten

Krankengeldabsicherung (Krankentagegeld)

  • Zahlt ab einem definierten Tag (z.B. Tag 43) einen Zusatzbetrag zum GKV-Krankengeld

  • Für Mitarbeiter mit höherem Einkommen besonders relevant

  • Seltener in Standard-bKV-Budgettarifen, aber als Zusatzbaustein möglich

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer

  • Kein direkter Einkommensschutz, aber relevant für schnellere Genesung

  • Spezialist statt Stationsarzt, besseres Zimmer, schnellere Termine

Steuerliche Einordnung

Ein Krankenhaustagegeld über eine arbeitgeber-finanzierte bKV ist für den Mitarbeiter steuerfrei — soweit der Beitrag unter der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG) liegt. Die Leistung selbst (also das ausgezahlte Tagegeld) ist ebenfalls steuerfrei, solange sie Krankheitskosten ersetzt.

Rechenbeispiel: Meniskus-OP, 10 Wochen Ausfall

Mitarbeiter: Produktionsmitarbeiter, 38 Jahre, 3.500 Euro Bruttogehalt, GKV-versichert.
Situation: Meniskus-OP + Reha, insgesamt 10 Wochen arbeitsunfähig.

Ohne bKV

Phase

Dauer

Zahler

Betrag/Monat

Entgeltfortzahlung

Wochen 1–6

Arbeitgeber

3.500 € brutto (≈ 2.300 € netto)

Krankengeld GKV

Wochen 7–10

GKV

≈ 2.400 € netto

Einkommenslücke

Wochen 7–10

≈ 0 € (knapp)

Krankenhaustagegeld

0 €

Krankenhauszeruzahlung (10 € × 14 Tage)

14 Tage stationär

Mitarbeiter

-140 € Kosten

Gesamtlage des Mitarbeiters: knapp gehalten, Zuzahlungen aus eigener Tasche, kein besseres Zimmer.

Mit bKV (Baustein Krankenhaustagegeld 50 €/Tag)

Phase

Dauer

Zusatz bKV

Nettovorteil

Krankenhausaufenthalt 14 Tage

2 Wochen

50 €/Tag

700 € steuerfrei

Zuzahlungserstattung

140 €

Im Budget enthalten

-140 € Kosten entfallen

Gesamtvorteil bKV bei diesem Fall



≈ 840 €

Monatlicher bKV-Beitrag (AG): ca. 20 Euro.
Jahresbeitrag AG: 240 Euro.
Vorteil im Schadensfall: 840 Euro — im ersten Jahr bereits mehr als 3× die eingezahlten Beiträge.

FAQ

Muss ich als Arbeitgeber nach der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung nichts mehr zahlen?

Richtig — die gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung endet nach 42 Tagen (§ 3 EFZG). Danach übernimmt die GKV das Krankengeld. Du hast keine weitere gesetzliche Zahlungspflicht gegenüber dem erkrankten Mitarbeiter. Viele Unternehmen zahlen dennoch freiwillig einen Zuschuss — das ist individuell gestaltbar.

Kann mein Mitarbeiter Krankengeld und bKV-Leistungen gleichzeitig beziehen?

Ja. Krankengeld und Krankenhaustagegeld aus einer bKV sind unabhängig voneinander. Das Tagegeld wird nicht auf das Krankengeld angerechnet. Dein Mitarbeiter bekommt beides.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Krankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 44 SGB V). Krankentagegeld ist eine Privatversicherungsleistung — entweder als eigenständige Absicherung oder als Baustein einer bKV. Das Krankentagegeld ergänzt das gesetzliche Krankengeld und kann eine Einkommenslücke ab Tag 43 schließen.

Ab wann greift das Krankenhaustagegeld aus der bKV?

Das hängt vom Tarif ab. Die meisten bKV-Tarife mit Krankenhaustagegeldbaustein zahlen ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts. Kein Karenzzeit, kein Nachweis einer Einkommenseinbuße — der Aufenthalt selbst löst die Zahlung aus.

Wie kann ich als Arbeitgeber eine freiwillige Krankengeldaufstockung gestalten?

Du kannst vertraglich einen Zuschuss zum gesetzlichen Krankengeld vereinbaren. Alternativ finanzierst du über eine bKV eine Krankentagegelderweiterung. Steuerlich ist Vorsicht geboten: Ein direkter Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist in der Regel lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Die bKV-Lösung ist steuerlich günstiger.

Fazit: Sechs Wochen sind schnell vorbei

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung — das klingt nach langer Zeit. In der Praxis ist ein Kreuzbandriss, eine Bandscheibenoperation oder eine ernstere Erkrankung schnell länger. Ab Woche 7 trägt dein Mitarbeiter das finanzielle Risiko alleine — mit einem Krankengeld, das je nach Einkommen 10 bis 40 Prozent unter dem gewöhnten Netto liegt.

Was ich in der Praxis sehe: Mitarbeiter, die eine bKV mit Krankenhaustagegeld haben, erleben im Ernstfall, dass ihr Arbeitgeber vorgedacht hat. Das ist keine Selbstverständlichkeit — und es wird erinnert.

Wenn du wissen willst, welcher bKV-Baustein für dein Team sinnvoll ist und was das konkret kostet, lass uns das gemeinsam anschauen.

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Verwandte Begriffe

  • Krankenhaustagegeld betrieblich — Der Baustein im Detail

  • Betriebliche Krankenversicherung (bKV) — Das Gesamtkonzept

  • Sachbezug — Steuerliche Grundlage für bKV-Beiträge

  • Geldwerter Vorteil — Was als steuerfreie Leistung gilt

Dieser Artikel ist Teil der VitalPro-Wissensdatenbank zu steuerfreien Mitarbeiter-Benefits: /steuerfreie-mitarbeiter-benefits

Krankengeld: Was der Arbeitgeber zahlt, was die GKV übernimmt — und wo die Lücke liegt

Einer deiner Mitarbeiter hat sich im Urlaub den Meniskus gerissen. Operation, Reha, Ausfall für drei bis vier Monate. Du fragst dich: Was kostet mich das? Und vor allem — was bekommt mein Mitarbeiter in dieser Zeit?

Die Antwort ist in zwei Phasen aufgeteilt. Und die zweite Phase kennen viele Arbeitgeber zu wenig.

Ich bin Hannes Weindorf, unabhängiger Versicherungsmakler aus Pfedelbach. In meiner Beratung sehe ich regelmäßig, dass Arbeitgeber die Absicherung ihrer Mitarbeiter im Langzeitkrankheitsfall überschätzen — und dass eine einfache bKV-Ergänzung erhebliche Lücken schließen kann.

Das Wichtigste in Kürze

Entgeltfortzahlung: Du als Arbeitgeber zahlst in den ersten 6 Wochen (42 Kalendertage) einer Erkrankung das volle Gehalt weiter. Rechtsgrundlage: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Das gilt für jeden Arbeitnehmer mit mehr als 4 Wochen Betriebszugehörigkeit.

Krankengeld: Ab dem 43. Tag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Sie zahlt bis zu 78 Wochen (bei derselben Erkrankung, § 44 SGB V). Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal aber 90 Prozent des Nettoeinkommens — begrenzt auf das Beitragsbemessungsmaximum.

Die Lücke: Ein Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttogehalt (ca. 2.300 Euro netto) bekommt ab Woche 7 etwa 1.750 bis 2.070 Euro Krankengeld. Das sind 200 bis 550 Euro weniger netto pro Monat — bei laufenden Fixkosten wie Miete und Auto.

Was das mit dem Arbeitgeber zu tun hat: Direkt wenig — du zahlst ab Woche 7 nichts mehr. Aber indirekt viel: Mitarbeiter, die sich im Krankheitsfall finanziell nicht abgesichert fühlen, kehren langsamer zurück, sind demotivierter und kündigen häufiger nach langer Krankheit.

Die bKV-Lösung: Ein Krankenhaustagegeld als bKV-Baustein schließt die Lücke teilweise. 30 bis 50 Euro pro Tag bei stationärem Aufenthalt ergeben bei einem 14-tägigen Krankenhausaufenthalt 420 bis 700 Euro zusätzlich — steuerfrei für den Mitarbeiter.

Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie greift, wenn ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer wegen Krankheit arbeitsunfähig ist und sein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung beendet hat.

Rechtsgrundlage: § 44 SGB V.

Krankengeld ist keine freiwillige Leistung der Krankenkasse — es ist ein gesetzlicher Anspruch. Jeder GKV-Versicherte, der pflichtversichert ist (oder freiwillig mit Krankengeldanspruch versichert), hat diesen Anspruch.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

  • Selbständige, die ohne Krankengeldoption versichert sind

  • GKV-freiwillig Versicherte ohne expliziten Krankengeldanspruch

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)

  • Mitglieder in der Familienversicherung

Für deine Mitarbeiter als Angestellte gilt: Sie haben in der Regel Anspruch auf Krankengeld — sofern sie GKV-pflichtversichert sind.

Was zahlt der Arbeitgeber — und wie lange?

Als Arbeitgeber zahlst du die Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG:

  • Dauer: 6 Wochen (42 Kalendertage) pro Erkrankung

  • Höhe: 100 Prozent des üblichen Entgelts

  • Voraussetzung: Mindestens 4 Wochen Betriebszugehörigkeit

Wichtig: Die 6 Wochen gelten pro Erkrankungsfall. Wenn dein Mitarbeiter wegen derselben Erkrankung erneut krank wird, zählt der erste Zeitraum mit — außer zwischen dem ersten und zweiten Auftreten lagen mindestens 6 Monate, oder er war zwischenzeitlich mindestens 6 Wochen gesund.

Kosten für den Arbeitgeber bei einem Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttogehalt:

  • Monatliche Kosten inklusive AG-Sozialversicherungsanteil: ca. 4.200 Euro

  • 6 Wochen Entgeltfortzahlung: ca. 5.900 Euro Gesamtkosten für dich

Ab der 7. Woche: kein Cent mehr aus deiner Tasche. Dein Mitarbeiter wechselt in den GKV-Krankengeldanspruch.

Wann springt die GKV ein?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Krankengeld ab dem Tag, der auf den letzten Entgeltfortzahlungstag folgt — also ab Tag 43 der Arbeitsunfähigkeit.

Dauer: Bis zu 78 Wochen bei derselben Erkrankung innerhalb von 3 Jahren.

Höhe:

  • 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts

  • Maximal 90 Prozent des Nettoentgelts

  • Begrenzt auf das Beitragsbemessungsmaximum (2026: 5.512,50 Euro/Monat brutto)

Berechnung (vereinfacht):

  • Krankengeld = Entgelt der letzten 4 Wochen ÷ 28 Tage × 70 Prozent

  • Das ergibt täglich ca. 70 % des Durchschnittsbruttos

Bei einem Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttogehalt:

  • Tägliches Krankengeld: 3.500 × 0,70 ÷ 30 = ca. 81,67 Euro/Tag

  • Monatliches Krankengeld: ca. 2.450 Euro brutto — davon gehen noch Sozialabgaben ab (Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung: 1,7 Prozent in 2026)

  • Netto-Krankengeld: ca. 2.400 Euro

Zum Vergleich: Das Nettogehalt dieses Mitarbeiters lag bei ca. 2.300 Euro. Hier passt es noch. Bei höheren Einkommen klafft die Lücke deutlicher.

Die Einkommenslücke: Was Mitarbeiter wirklich bekommen

Die Krankengeld-Lücke betrifft vor allem zwei Gruppen:

1. Besserverdienende über der Beitragsbemessungsgrenze

Bei einem Bruttogehalt von 6.000 Euro rechnet die Krankenkasse trotzdem nur mit dem Beitragsbemessungsmaximum von 5.512,50 Euro. Das Krankengeld ist gedeckelt. Die Lücke zum tatsächlichen Nettoeinkommen kann 400 bis 800 Euro monatlich betragen.

2. Alle bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Im Krankenhaus entstehen Kosten, die das Krankengeld nicht abdeckt: Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag (§ 39 SGB V, max. 28 Tage), Kosten für Einzel- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, persönliche Ausgaben.

Für einen Mitarbeiter mit Familie und Hypothek macht ein Monat Krankenhausaufenthalt plus Reha bereits mehrere tausend Euro Differenz zum normalen Nettoeinkommen aus.

Praxis-Hinweis: Das ist der Moment, in dem Mitarbeiter entscheiden: „Ich bin froh, dass mein Arbeitgeber an mich gedacht hat“ — oder eben nicht. Eine bKV mit Krankenhaustagegeld kostet 15 bis 25 Euro pro Monat und Mitarbeiter. Das ist weniger als eine Flasche Wein zum Weihnachtsessen.

Wie bKV die Lücke schließt

Eine betriebliche Krankenversicherung kann verschiedene Bausteine enthalten. Besonders relevant für das Thema Krankengeld und Krankenhausaufenthalt sind:

Krankenhaustagegeld

  • Zahlt einen festen Tagessatz bei stationärem Aufenthalt

  • Typische Leistungen: 30 bis 100 Euro pro Tag

  • Kein Nachweis von Einkommenseinbußen nötig — Zahlung erfolgt direkt

  • Kann für alles verwendet werden: Zuzahlungen, Miete, Lebenshaltungskosten

Krankengeldabsicherung (Krankentagegeld)

  • Zahlt ab einem definierten Tag (z.B. Tag 43) einen Zusatzbetrag zum GKV-Krankengeld

  • Für Mitarbeiter mit höherem Einkommen besonders relevant

  • Seltener in Standard-bKV-Budgettarifen, aber als Zusatzbaustein möglich

Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer

  • Kein direkter Einkommensschutz, aber relevant für schnellere Genesung

  • Spezialist statt Stationsarzt, besseres Zimmer, schnellere Termine

Steuerliche Einordnung

Ein Krankenhaustagegeld über eine arbeitgeber-finanzierte bKV ist für den Mitarbeiter steuerfrei — soweit der Beitrag unter der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG) liegt. Die Leistung selbst (also das ausgezahlte Tagegeld) ist ebenfalls steuerfrei, solange sie Krankheitskosten ersetzt.

Rechenbeispiel: Meniskus-OP, 10 Wochen Ausfall

Mitarbeiter: Produktionsmitarbeiter, 38 Jahre, 3.500 Euro Bruttogehalt, GKV-versichert.
Situation: Meniskus-OP + Reha, insgesamt 10 Wochen arbeitsunfähig.

Ohne bKV

Phase

Dauer

Zahler

Betrag/Monat

Entgeltfortzahlung

Wochen 1–6

Arbeitgeber

3.500 € brutto (≈ 2.300 € netto)

Krankengeld GKV

Wochen 7–10

GKV

≈ 2.400 € netto

Einkommenslücke

Wochen 7–10

≈ 0 € (knapp)

Krankenhaustagegeld

0 €

Krankenhauszeruzahlung (10 € × 14 Tage)

14 Tage stationär

Mitarbeiter

-140 € Kosten

Gesamtlage des Mitarbeiters: knapp gehalten, Zuzahlungen aus eigener Tasche, kein besseres Zimmer.

Mit bKV (Baustein Krankenhaustagegeld 50 €/Tag)

Phase

Dauer

Zusatz bKV

Nettovorteil

Krankenhausaufenthalt 14 Tage

2 Wochen

50 €/Tag

700 € steuerfrei

Zuzahlungserstattung

140 €

Im Budget enthalten

-140 € Kosten entfallen

Gesamtvorteil bKV bei diesem Fall



≈ 840 €

Monatlicher bKV-Beitrag (AG): ca. 20 Euro.
Jahresbeitrag AG: 240 Euro.
Vorteil im Schadensfall: 840 Euro — im ersten Jahr bereits mehr als 3× die eingezahlten Beiträge.

FAQ

Muss ich als Arbeitgeber nach der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung nichts mehr zahlen?

Richtig — die gesetzliche Pflicht zur Entgeltfortzahlung endet nach 42 Tagen (§ 3 EFZG). Danach übernimmt die GKV das Krankengeld. Du hast keine weitere gesetzliche Zahlungspflicht gegenüber dem erkrankten Mitarbeiter. Viele Unternehmen zahlen dennoch freiwillig einen Zuschuss — das ist individuell gestaltbar.

Kann mein Mitarbeiter Krankengeld und bKV-Leistungen gleichzeitig beziehen?

Ja. Krankengeld und Krankenhaustagegeld aus einer bKV sind unabhängig voneinander. Das Tagegeld wird nicht auf das Krankengeld angerechnet. Dein Mitarbeiter bekommt beides.

Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld?

Krankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 44 SGB V). Krankentagegeld ist eine Privatversicherungsleistung — entweder als eigenständige Absicherung oder als Baustein einer bKV. Das Krankentagegeld ergänzt das gesetzliche Krankengeld und kann eine Einkommenslücke ab Tag 43 schließen.

Ab wann greift das Krankenhaustagegeld aus der bKV?

Das hängt vom Tarif ab. Die meisten bKV-Tarife mit Krankenhaustagegeldbaustein zahlen ab dem ersten Tag des stationären Aufenthalts. Kein Karenzzeit, kein Nachweis einer Einkommenseinbuße — der Aufenthalt selbst löst die Zahlung aus.

Wie kann ich als Arbeitgeber eine freiwillige Krankengeldaufstockung gestalten?

Du kannst vertraglich einen Zuschuss zum gesetzlichen Krankengeld vereinbaren. Alternativ finanzierst du über eine bKV eine Krankentagegelderweiterung. Steuerlich ist Vorsicht geboten: Ein direkter Zuschuss des Arbeitgebers zum Krankengeld ist in der Regel lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Die bKV-Lösung ist steuerlich günstiger.

Fazit: Sechs Wochen sind schnell vorbei

Sechs Wochen Entgeltfortzahlung — das klingt nach langer Zeit. In der Praxis ist ein Kreuzbandriss, eine Bandscheibenoperation oder eine ernstere Erkrankung schnell länger. Ab Woche 7 trägt dein Mitarbeiter das finanzielle Risiko alleine — mit einem Krankengeld, das je nach Einkommen 10 bis 40 Prozent unter dem gewöhnten Netto liegt.

Was ich in der Praxis sehe: Mitarbeiter, die eine bKV mit Krankenhaustagegeld haben, erleben im Ernstfall, dass ihr Arbeitgeber vorgedacht hat. Das ist keine Selbstverständlichkeit — und es wird erinnert.

Wenn du wissen willst, welcher bKV-Baustein für dein Team sinnvoll ist und was das konkret kostet, lass uns das gemeinsam anschauen.

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Dieser Artikel ist Teil der VitalPro-Wissensdatenbank zu steuerfreien Mitarbeiter-Benefits: /steuerfreie-mitarbeiter-benefits

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