§3 Nr. 34 EStG ist die steuerliche Grundlage für die Förderung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen. Er stellt Arbeitgeberleistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei — vorausgesetzt, die Maßnahmen entsprechen den Anforderungen der §§20 und 20b SGB V.
Warum ist das für Arbeitgeber relevant?
Dieser Freibetrag ist ein echtes Steuerprivileg, das viele KMUs nicht nutzen. Im Gegensatz zur Sachbezugsfreigrenze (50 EUR/Monat) handelt es sich hier um einen Freibetrag: Nur der Betrag über 600 EUR wird steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag. Die 600 EUR können zusätzlich zur Sachbezugsfreigrenze genutzt werden — das ergibt theoretisch bis zu 1.200 EUR/MA/Jahr an steuerbefreiten Leistungen. Der Haken: Es werden nur zertifizierte Maßnahmen nach §20 SGB V anerkannt. Klassische Fitnessstudio-Mitgliedschaften fallen nicht darunter, zertifizierte Präventionskurse, digitale Gesundheitsangebote und qualifizierte Stressbewältigungsprogramme dagegen schon.
Das Wichtigste in Kürze
600 EUR/MA/Jahr steuerfrei — als Freibetrag (nur Überschreitung wird besteuert)
Gilt nur für zertifizierte Maßnahmen nach §§20/20b SGB V (Prävention, Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention)
Kann zusätzlich zur 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze genutzt werden — beides zusammen = bis 1.200 EUR/MA/Jahr
Nicht begünstigt: pauschale Fitnessstudio-Zuschüsse, Wellness-Gutscheine, nicht-zertifizierte Angebote
Rechtsgrundlage
§3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Die begünstigten Maßnahmen müssen den Anforderungen der §§20 und 20b SGB V genügen. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht einen Leitfaden Prävention, der die anerkannten Handlungsfelder und Qualitätskriterien definiert.
VitalPro-Tipp
Digitale Gesundheitsangebote wie Humanoo (Teil von VitalPro Premium) fallen in der Regel unter §3 Nr. 34 EStG, weil sie zertifizierte Präventionskurse beinhalten. Damit kannst du die 600 EUR Freibetrag für digitale Mental-Health-Prävention nutzen — und die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze komplett für die bKV reservieren.
§3 Nr. 34 EStG ist die steuerliche Grundlage für die Förderung betrieblicher Gesundheitsmaßnahmen. Er stellt Arbeitgeberleistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei — vorausgesetzt, die Maßnahmen entsprechen den Anforderungen der §§20 und 20b SGB V.
Warum ist das für Arbeitgeber relevant?
Dieser Freibetrag ist ein echtes Steuerprivileg, das viele KMUs nicht nutzen. Im Gegensatz zur Sachbezugsfreigrenze (50 EUR/Monat) handelt es sich hier um einen Freibetrag: Nur der Betrag über 600 EUR wird steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag. Die 600 EUR können zusätzlich zur Sachbezugsfreigrenze genutzt werden — das ergibt theoretisch bis zu 1.200 EUR/MA/Jahr an steuerbefreiten Leistungen. Der Haken: Es werden nur zertifizierte Maßnahmen nach §20 SGB V anerkannt. Klassische Fitnessstudio-Mitgliedschaften fallen nicht darunter, zertifizierte Präventionskurse, digitale Gesundheitsangebote und qualifizierte Stressbewältigungsprogramme dagegen schon.
Das Wichtigste in Kürze
600 EUR/MA/Jahr steuerfrei — als Freibetrag (nur Überschreitung wird besteuert)
Gilt nur für zertifizierte Maßnahmen nach §§20/20b SGB V (Prävention, Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung, Suchtprävention)
Kann zusätzlich zur 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze genutzt werden — beides zusammen = bis 1.200 EUR/MA/Jahr
Nicht begünstigt: pauschale Fitnessstudio-Zuschüsse, Wellness-Gutscheine, nicht-zertifizierte Angebote
Rechtsgrundlage
§3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG). Die begünstigten Maßnahmen müssen den Anforderungen der §§20 und 20b SGB V genügen. Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht einen Leitfaden Prävention, der die anerkannten Handlungsfelder und Qualitätskriterien definiert.
VitalPro-Tipp
Digitale Gesundheitsangebote wie Humanoo (Teil von VitalPro Premium) fallen in der Regel unter §3 Nr. 34 EStG, weil sie zertifizierte Präventionskurse beinhalten. Damit kannst du die 600 EUR Freibetrag für digitale Mental-Health-Prävention nutzen — und die 50-EUR-Sachbezugsfreigrenze komplett für die bKV reservieren.
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