Die Versorgungsordnung ist ein internes Regelwerk, das festlegt, welche betrieblichen Versorgungsleistungen ein Arbeitgeber anbietet — insbesondere betriebliche Altersvorsorge (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV). Sie definiert Anspruchsvoraussetzungen, Durchführungswege, Versorgungsträger und die Modalitäten der Finanzierung. Anders als eine individuelle Zusage gilt sie einheitlich für definierte Mitarbeitergruppen.
Warum ist das für Arbeitgeber relevant?
Seit der NachwG-Reform 2022 muss der Arbeitgeber den Namen und die Anschrift des Versorgungsträgers der bAV im Arbeitsvertrag oder Nachweis angeben (§2 Abs. 1 Nr. 13 NachwG). Ohne Versorgungsordnung fehlt die dokumentarische Grundlage dafür — und genau das ist bei geschätzt 80 % der KMUs der Fall. Das Fehlen führt nicht nur zu NachwG-Verstößen, sondern auch zu Rechtsunsicherheit: Ohne klare Versorgungsordnung entstehen im Streitfall individuelle Ansprüche aus betrieblicher Übung, die schwer steuerbar sind. Außerdem schafft eine saubere Versorgungsordnung Transparenz gegenüber Mitarbeitern und stärkt das Employer Branding.
Das Wichtigste in Kürze
Seit NachwG 2022 quasi Pflichtdokument, weil Versorgungsträger angegeben werden müssen
Fehlt bei ca. 80 % der KMUs — ein erhebliches Compliance-Risiko
Schützt den Arbeitgeber vor unkontrollierten Ansprüchen aus betrieblicher Übung
Kann bAV und bKV in einem Dokument abbilden und so Verwaltungsaufwand reduzieren
Rechtsgrundlage
§2 Abs. 1 Nr. 13 Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet zur Angabe des Versorgungsträgers. Die Versorgungsordnung selbst ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber das praktisch einzige Instrument, um diese Pflicht rechtssicher umzusetzen. Arbeitsrechtlich gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung (§75 BetrVG).
VitalPro-Tipp
Wenn du VitalPro einführst, bekommst du eine fertige Versorgungsordnung, die bKV und bAV sauber abbildet und gleichzeitig die NachwG-Anforderungen erfüllt. So schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe: Compliance und Mitarbeiter-Benefit in einem Schritt.
Die Versorgungsordnung ist ein internes Regelwerk, das festlegt, welche betrieblichen Versorgungsleistungen ein Arbeitgeber anbietet — insbesondere betriebliche Altersvorsorge (bAV) und betriebliche Krankenversicherung (bKV). Sie definiert Anspruchsvoraussetzungen, Durchführungswege, Versorgungsträger und die Modalitäten der Finanzierung. Anders als eine individuelle Zusage gilt sie einheitlich für definierte Mitarbeitergruppen.
Warum ist das für Arbeitgeber relevant?
Seit der NachwG-Reform 2022 muss der Arbeitgeber den Namen und die Anschrift des Versorgungsträgers der bAV im Arbeitsvertrag oder Nachweis angeben (§2 Abs. 1 Nr. 13 NachwG). Ohne Versorgungsordnung fehlt die dokumentarische Grundlage dafür — und genau das ist bei geschätzt 80 % der KMUs der Fall. Das Fehlen führt nicht nur zu NachwG-Verstößen, sondern auch zu Rechtsunsicherheit: Ohne klare Versorgungsordnung entstehen im Streitfall individuelle Ansprüche aus betrieblicher Übung, die schwer steuerbar sind. Außerdem schafft eine saubere Versorgungsordnung Transparenz gegenüber Mitarbeitern und stärkt das Employer Branding.
Das Wichtigste in Kürze
Seit NachwG 2022 quasi Pflichtdokument, weil Versorgungsträger angegeben werden müssen
Fehlt bei ca. 80 % der KMUs — ein erhebliches Compliance-Risiko
Schützt den Arbeitgeber vor unkontrollierten Ansprüchen aus betrieblicher Übung
Kann bAV und bKV in einem Dokument abbilden und so Verwaltungsaufwand reduzieren
Rechtsgrundlage
§2 Abs. 1 Nr. 13 Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet zur Angabe des Versorgungsträgers. Die Versorgungsordnung selbst ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber das praktisch einzige Instrument, um diese Pflicht rechtssicher umzusetzen. Arbeitsrechtlich gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung (§75 BetrVG).
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