
Beitragsbemessungsgrenze 2026: Was sich für Arbeitgeber bei bAV und Sozialabgaben ändert
Beitragsbemessungsgrenze 2026: Was sich für Arbeitgeber bei bAV und Sozialabgaben ändert
Autor: Hannes Weindorf
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 erneut — und mit ihr ändern sich deine Lohnkosten, die bAV-Höchstbeiträge und die SV-Belastung deiner Mitarbeiter. Für Arbeitgeber mit 20 bis 500 Mitarbeitern kann das schnell fünfstellige Beträge ausmachen.
In diesem Artikel bekommst du alle BBG-Werte 2026 auf einen Blick, erfährst was sich gegenüber 2025 ändert — und vor allem: was das konkret für dein Unternehmen bedeutet. Mit Rechenbeispielen für KMU, nicht für Konzerne.
TL;DR
BBG RV 2026: 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr), +400 € ggü. 2025. BBG KV: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). JAEG: 6.450 €/Monat (77.400 €/Jahr). bAV-Auswirkung: Steuerfrei steigt auf 676 €/Monat, SV-frei auf 338 €/Monat. Strategie: Höhere BBG + höhere bAV-Beiträge = Mehrkosten kompensiert. Bei 15 betroffenen MA: bis zu 10.800 €/Jahr mehr SV — aber durch bAV-Anpassung aufholbar.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 erneut — und mit ihr ändern sich deine Lohnkosten, die bAV-Höchstbeiträge und die SV-Belastung deiner Mitarbeiter. Für Arbeitgeber mit 20 bis 500 Mitarbeitern kann das schnell fünfstellige Beträge ausmachen.
In diesem Artikel bekommst du alle BBG-Werte 2026 auf einen Blick, erfährst was sich gegenüber 2025 ändert — und vor allem: was das konkret für dein Unternehmen bedeutet. Mit Rechenbeispielen für KMU, nicht für Konzerne.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Obergrenze des Bruttogehalts, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Alles was darüber liegt, ist beitragsfrei.
Einfach gesagt: Verdient dein Mitarbeiter 10.000 € brutto, aber die BBG liegt bei 8.450 € (Rentenversicherung), dann zahlst du SV-Beiträge nur auf 8.450 €. Die restlichen 1.550 € sind beitragsfrei.
Die BBG wird jedes Jahr per Verordnung der Bundesregierung angepasst — basierend auf der Lohnentwicklung des Vorjahres. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), die regelt, ab wann man sich privat versichern kann.
Alle BBG-Werte 2026 auf einen Blick
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
BBG West | 8.450 € | 101.400 € |
BBG Ost | 8.450 € | 101.400 € |
Neu 2025/2026: Die BBG Ost und West sind seit 2025 angeglichen. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen alten und neuen Bundesländern.
Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
BBG (bundeseinheitlich) | 5.812,50 € | 69.750 € |
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 6.450 €/Monat | 77.400 €/Jahr |
Bezugsgrößen für die bAV
Grenze | Berechnung | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|---|
bAV steuerfrei (8 % BBG RV West) | 101.400 € × 8 % | 676 € | 8.112 € |
bAV SV-frei (4 % BBG RV West) | 101.400 € × 4 % | 338 € | 4.056 € |
Hinweis: Die Werte für 2026 basieren auf der BBG West Rentenversicherung. Die exakten Beträge werden mit der SV-Rechengrößenverordnung 2026 festgelegt. Aktuelle Zahlen immer bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
Was sich gegenüber 2025 geändert hat
Grenze | 2025 | 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
BBG RV West | 8.050 €/Monat | 8.450 €/Monat | +400 € |
BBG KV/PV | 5.512,50 €/Monat | 5.812,50 €/Monat | +300 € |
JAEG (Versicherungspflichtgrenze) | 6.150 €/Monat | 6.450 €/Monat | +300 € |
bAV steuerfrei | 644 €/Monat | 676 €/Monat | +32 € |
bAV SV-frei | 322 €/Monat | 338 €/Monat | +16 € |
Was das für dich als Arbeitgeber bedeutet:
Höhere SV-Beiträge bei Mitarbeitern, die bisher unter der alten BBG lagen
Mehr steuerfreier Spielraum bei der bAV (676 statt 644 €/Monat)
Höhere Versicherungspflichtgrenze — weniger Mitarbeiter können sich privat versichern
Was die BBG für deine bAV-Beiträge bedeutet
Die BBG ist die Berechnungsbasis für die steuer- und SV-freien Höchstbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge. Steigt die BBG, steigt automatisch der Rahmen für steuerfreie bAV-Beiträge.
bAV-Freigrenzen 2026 (abgeleitet aus BBG RV West)
Grenze | Monatlich | Jährlich | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
Steuerfrei (8 % BBG) | 676 € | 8.112 € | § 3 Nr. 63 EStG |
SV-frei (4 % BBG) | 338 € | 4.056 € | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV |
Praxis-Tipp: Wenn deine Mitarbeiter 2025 am Maximum eingezahlt haben (644 €/Monat), können sie 2026 den Beitrag um 32 € erhöhen — weiterhin steuerfrei. Kommuniziere das aktiv in deinem Team!
Den vollständigen Überblick über bAV-Höchstbeiträge und Steuergrenzen findest du in unserem separaten Artikel. Und warum sich die bAV als Steuerinstrument für Arbeitgeber rechnet, haben wir ebenfalls aufgeschlüsselt.
Auswirkung auf Lohnkosten: Rechenbeispiel
Szenario: 40 Mitarbeiter, Durchschnittsgehalt 4.200 €
BBG-EFFEKT AUF DEINE LOHNKOSTEN: 2025: SV-Beiträge auf max. 8.050 € (BBG alt) 2026: SV-Beiträge auf max. 8.450 € (BBG neu) Bei Mitarbeitern mit Gehalt > 8.050 €/Monat: → Zusätzliches SV-pflichtiges Brutto: bis 400 €/Monat → AG-Anteil SV (~20 %): bis 80 €/MA/Monat zusätzlich BEISPIEL: 15 Mitarbeiter verdienen zwischen 8.100 und 8.500 €/Monat → Durchschnittlich 200 € mehr SV-pflichtiges Gehalt → AG-Mehrkosten: 15 MA × 200 € × 20 % = 600 €/Monat = 7.200 €/Jahr GEGENRECHNUNG MIT bAV: Steuerfreier Rahmen steigt um 32 €/Monat (von 644 auf 676 €) → Bei 30 MA mit bAV: 30 × 32 € × 12 = 11.520 €/Jahr zusätzlich steuerfrei → SV-Ersparnis auf erhöhte Umwandlung: ~2.304 €/Jahr FAZIT: Wer die höhere BBG mit einer bAV-Anpassung kombiniert, kann die Mehrkosten mehr als kompensieren
BBG-EFFEKT AUF DEINE LOHNKOSTEN: 2025: SV-Beiträge auf max. 8.050 € (BBG alt) 2026: SV-Beiträge auf max. 8.450 € (BBG neu) Bei Mitarbeitern mit Gehalt > 8.050 €/Monat: → Zusätzliches SV-pflichtiges Brutto: bis 400 €/Monat → AG-Anteil SV (~20 %): bis 80 €/MA/Monat zusätzlich BEISPIEL: 15 Mitarbeiter verdienen zwischen 8.100 und 8.500 €/Monat → Durchschnittlich 200 € mehr SV-pflichtiges Gehalt → AG-Mehrkosten: 15 MA × 200 € × 20 % = 600 €/Monat = 7.200 €/Jahr GEGENRECHNUNG MIT bAV: Steuerfreier Rahmen steigt um 32 €/Monat (von 644 auf 676 €) → Bei 30 MA mit bAV: 30 × 32 € × 12 = 11.520 €/Jahr zusätzlich steuerfrei → SV-Ersparnis auf erhöhte Umwandlung: ~2.304 €/Jahr FAZIT: Wer die höhere BBG mit einer bAV-Anpassung kombiniert, kann die Mehrkosten mehr als kompensieren
Versicherungspflichtgrenze vs. BBG — der Unterschied
Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) | Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | |
|---|---|---|
Was sie regelt | Obergrenze für SV-Beiträge | Grenze für PKV-Zugang |
Wirkung | Gehalt darüber = SV-beitragsfrei | Gehalt darüber = PKV möglich |
2026 (KV) | 5.812,50 €/Monat | 6.450 €/Monat |
Für wen relevant | Alle SV-pflichtigen AN | Nur AN, die in PKV wechseln wollen |
Für dich als Arbeitgeber: Die BBG bestimmt, wie viel du an SV-Beiträgen zahlst. Die JAEG bestimmt, ob dein Mitarbeiter sich privat versichern kann. Steigt die JAEG, bleiben mehr Mitarbeiter in der GKV.
Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt? Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Gehaltsobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) berechnet werden. Gehalt über dieser Grenze ist beitragsfrei. Für 2026 liegt die BBG bei 8.450 €/Monat (Rentenversicherung) und 5.812,50 €/Monat (Krankenversicherung).
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026? Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr). Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Seit 2025 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen West und Ost.
Was bedeutet die BBG-Erhöhung für meine Lohnkosten? Wenn Mitarbeiter zwischen der alten (2025) und neuen (2026) BBG verdienen, steigen deine AG-Beiträge zur Sozialversicherung. Bei einem Mitarbeiter mit 8.500 € Brutto sind das bis zu 80 €/Monat mehr. Bei 15 betroffenen Mitarbeitern: bis zu 14.400 €/Jahr.
Wie hängt die BBG mit der bAV zusammen? Die steuerfreien Höchstbeiträge zur bAV (§ 3 Nr. 63 EStG) werden als Prozentsatz der BBG West (Rentenversicherung) berechnet: 8 % BBG = steuerfrei, 4 % BBG = sozialversicherungsfrei. Steigt die BBG, steigt automatisch der steuerfreie bAV-Rahmen.
Gibt es noch einen Unterschied zwischen Ost und West? Bei der Rentenversicherung nicht mehr — seit 2025 sind die BBG-Werte Ost und West identisch (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz). Bei den Rentenansprüchen gibt es aber weiterhin Umrechnungsfaktoren.
Fazit
Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 steigt — und damit deine Lohnkosten für Mitarbeiter im oberen Gehaltsband. Gleichzeitig wächst der steuerfreie Rahmen für bAV-Beiträge. Wer beides zusammendenkt, kann die Mehrkosten kompensieren und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung stärken.
Mein Tipp: Nutze den Jahreswechsel, um deine bAV-Beiträge an die neue BBG anzupassen. Kommuniziere die Erhöhung aktiv an dein Team — denn die meisten Mitarbeiter wissen nicht, dass ihr steuerfreier Spielraum gewachsen ist.
Vorsorge-Check in 30 Minuten BBG-Erhöhung, bAV-Anpassung, Lohnkosten-Optimierung — wir rechnen das gemeinsam für dein Unternehmen durch.
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Quellen: SV-Rechengrößenverordnung 2026, § 3 Nr. 63 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Deutsche Rentenversicherung, Bundesgesetzblatt
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2026 erneut — und mit ihr ändern sich deine Lohnkosten, die bAV-Höchstbeiträge und die SV-Belastung deiner Mitarbeiter. Für Arbeitgeber mit 20 bis 500 Mitarbeitern kann das schnell fünfstellige Beträge ausmachen.
In diesem Artikel bekommst du alle BBG-Werte 2026 auf einen Blick, erfährst was sich gegenüber 2025 ändert — und vor allem: was das konkret für dein Unternehmen bedeutet. Mit Rechenbeispielen für KMU, nicht für Konzerne.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Obergrenze des Bruttogehalts, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Alles was darüber liegt, ist beitragsfrei.
Einfach gesagt: Verdient dein Mitarbeiter 10.000 € brutto, aber die BBG liegt bei 8.450 € (Rentenversicherung), dann zahlst du SV-Beiträge nur auf 8.450 €. Die restlichen 1.550 € sind beitragsfrei.
Die BBG wird jedes Jahr per Verordnung der Bundesregierung angepasst — basierend auf der Lohnentwicklung des Vorjahres. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze), die regelt, ab wann man sich privat versichern kann.
Alle BBG-Werte 2026 auf einen Blick
Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung
Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
BBG West | 8.450 € | 101.400 € |
BBG Ost | 8.450 € | 101.400 € |
Neu 2025/2026: Die BBG Ost und West sind seit 2025 angeglichen. Es gibt keine Unterscheidung mehr zwischen alten und neuen Bundesländern.
Kranken- und Pflegeversicherung
Monatlich | Jährlich | |
|---|---|---|
BBG (bundeseinheitlich) | 5.812,50 € | 69.750 € |
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 6.450 €/Monat | 77.400 €/Jahr |
Bezugsgrößen für die bAV
Grenze | Berechnung | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|---|
bAV steuerfrei (8 % BBG RV West) | 101.400 € × 8 % | 676 € | 8.112 € |
bAV SV-frei (4 % BBG RV West) | 101.400 € × 4 % | 338 € | 4.056 € |
Hinweis: Die Werte für 2026 basieren auf der BBG West Rentenversicherung. Die exakten Beträge werden mit der SV-Rechengrößenverordnung 2026 festgelegt. Aktuelle Zahlen immer bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen.
Was sich gegenüber 2025 geändert hat
Grenze | 2025 | 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
BBG RV West | 8.050 €/Monat | 8.450 €/Monat | +400 € |
BBG KV/PV | 5.512,50 €/Monat | 5.812,50 €/Monat | +300 € |
JAEG (Versicherungspflichtgrenze) | 6.150 €/Monat | 6.450 €/Monat | +300 € |
bAV steuerfrei | 644 €/Monat | 676 €/Monat | +32 € |
bAV SV-frei | 322 €/Monat | 338 €/Monat | +16 € |
Was das für dich als Arbeitgeber bedeutet:
Höhere SV-Beiträge bei Mitarbeitern, die bisher unter der alten BBG lagen
Mehr steuerfreier Spielraum bei der bAV (676 statt 644 €/Monat)
Höhere Versicherungspflichtgrenze — weniger Mitarbeiter können sich privat versichern
Was die BBG für deine bAV-Beiträge bedeutet
Die BBG ist die Berechnungsbasis für die steuer- und SV-freien Höchstbeiträge der betrieblichen Altersvorsorge. Steigt die BBG, steigt automatisch der Rahmen für steuerfreie bAV-Beiträge.
bAV-Freigrenzen 2026 (abgeleitet aus BBG RV West)
Grenze | Monatlich | Jährlich | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
Steuerfrei (8 % BBG) | 676 € | 8.112 € | § 3 Nr. 63 EStG |
SV-frei (4 % BBG) | 338 € | 4.056 € | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV |
Praxis-Tipp: Wenn deine Mitarbeiter 2025 am Maximum eingezahlt haben (644 €/Monat), können sie 2026 den Beitrag um 32 € erhöhen — weiterhin steuerfrei. Kommuniziere das aktiv in deinem Team!
Den vollständigen Überblick über bAV-Höchstbeiträge und Steuergrenzen findest du in unserem separaten Artikel. Und warum sich die bAV als Steuerinstrument für Arbeitgeber rechnet, haben wir ebenfalls aufgeschlüsselt.
Auswirkung auf Lohnkosten: Rechenbeispiel
Szenario: 40 Mitarbeiter, Durchschnittsgehalt 4.200 €
BBG-EFFEKT AUF DEINE LOHNKOSTEN: 2025: SV-Beiträge auf max. 8.050 € (BBG alt) 2026: SV-Beiträge auf max. 8.450 € (BBG neu) Bei Mitarbeitern mit Gehalt > 8.050 €/Monat: → Zusätzliches SV-pflichtiges Brutto: bis 400 €/Monat → AG-Anteil SV (~20 %): bis 80 €/MA/Monat zusätzlich BEISPIEL: 15 Mitarbeiter verdienen zwischen 8.100 und 8.500 €/Monat → Durchschnittlich 200 € mehr SV-pflichtiges Gehalt → AG-Mehrkosten: 15 MA × 200 € × 20 % = 600 €/Monat = 7.200 €/Jahr GEGENRECHNUNG MIT bAV: Steuerfreier Rahmen steigt um 32 €/Monat (von 644 auf 676 €) → Bei 30 MA mit bAV: 30 × 32 € × 12 = 11.520 €/Jahr zusätzlich steuerfrei → SV-Ersparnis auf erhöhte Umwandlung: ~2.304 €/Jahr FAZIT: Wer die höhere BBG mit einer bAV-Anpassung kombiniert, kann die Mehrkosten mehr als kompensieren
Versicherungspflichtgrenze vs. BBG — der Unterschied
Zwei Begriffe, die oft verwechselt werden:
Beitragsbemessungsgrenze (BBG) | Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | |
|---|---|---|
Was sie regelt | Obergrenze für SV-Beiträge | Grenze für PKV-Zugang |
Wirkung | Gehalt darüber = SV-beitragsfrei | Gehalt darüber = PKV möglich |
2026 (KV) | 5.812,50 €/Monat | 6.450 €/Monat |
Für wen relevant | Alle SV-pflichtigen AN | Nur AN, die in PKV wechseln wollen |
Für dich als Arbeitgeber: Die BBG bestimmt, wie viel du an SV-Beiträgen zahlst. Die JAEG bestimmt, ob dein Mitarbeiter sich privat versichern kann. Steigt die JAEG, bleiben mehr Mitarbeiter in der GKV.
Häufige Fragen zur Beitragsbemessungsgrenze
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze einfach erklärt? Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Gehaltsobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) berechnet werden. Gehalt über dieser Grenze ist beitragsfrei. Für 2026 liegt die BBG bei 8.450 €/Monat (Rentenversicherung) und 5.812,50 €/Monat (Krankenversicherung).
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026? Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung: 8.450 €/Monat (101.400 €/Jahr). Kranken- und Pflegeversicherung: 5.812,50 €/Monat (69.750 €/Jahr). Seit 2025 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen West und Ost.
Was bedeutet die BBG-Erhöhung für meine Lohnkosten? Wenn Mitarbeiter zwischen der alten (2025) und neuen (2026) BBG verdienen, steigen deine AG-Beiträge zur Sozialversicherung. Bei einem Mitarbeiter mit 8.500 € Brutto sind das bis zu 80 €/Monat mehr. Bei 15 betroffenen Mitarbeitern: bis zu 14.400 €/Jahr.
Wie hängt die BBG mit der bAV zusammen? Die steuerfreien Höchstbeiträge zur bAV (§ 3 Nr. 63 EStG) werden als Prozentsatz der BBG West (Rentenversicherung) berechnet: 8 % BBG = steuerfrei, 4 % BBG = sozialversicherungsfrei. Steigt die BBG, steigt automatisch der steuerfreie bAV-Rahmen.
Gibt es noch einen Unterschied zwischen Ost und West? Bei der Rentenversicherung nicht mehr — seit 2025 sind die BBG-Werte Ost und West identisch (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz). Bei den Rentenansprüchen gibt es aber weiterhin Umrechnungsfaktoren.
Fazit
Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 steigt — und damit deine Lohnkosten für Mitarbeiter im oberen Gehaltsband. Gleichzeitig wächst der steuerfreie Rahmen für bAV-Beiträge. Wer beides zusammendenkt, kann die Mehrkosten kompensieren und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung stärken.
Mein Tipp: Nutze den Jahreswechsel, um deine bAV-Beiträge an die neue BBG anzupassen. Kommuniziere die Erhöhung aktiv an dein Team — denn die meisten Mitarbeiter wissen nicht, dass ihr steuerfreier Spielraum gewachsen ist.
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Quellen: SV-Rechengrößenverordnung 2026, § 3 Nr. 63 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, Deutsche Rentenversicherung, Bundesgesetzblatt
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