
Entgeltumwandlung steuerfrei: Grenzen, Regeln und was 2026 gilt
Entgeltumwandlung steuerfrei: Grenzen, Regeln und was 2026 gilt
Autor: Hannes Weindorf
"Wie viel kann mein Mitarbeiter steuerfrei umwandeln?" — eine Frage, die ich jede Woche beantworte. Die Antwort für 2026: Bis 676 €/Monat steuerfrei, bis 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber dahinter stecken Regeln, die du als Arbeitgeber kennen musst — sonst drohen Nachzahlungen.
TL;DR
Entgeltumwandlung 2026: Steuerfrei bis 676 €/Monat (8 % BBG RV = 8.112 €/Jahr), SV-frei bis 338 €/Monat (4 % BBG = 4.056 €/Jahr). Sweet Spot für KMU: bis 338 € (maximale Netto-Wirkung). Achtung: Jahresgrenze bei Einmalzahlungen (Bonus, Weihnachtsgeld) kumuliert. Mehrfachverträge: Grenze gilt pro AN, nicht pro Vertrag. Altverträge mit § 40b prüfen.
"Wie viel kann mein Mitarbeiter steuerfrei umwandeln?" — eine Frage, die ich jede Woche beantworte. Die Antwort für 2026: Bis 676 €/Monat steuerfrei, bis 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber dahinter stecken Regeln, die du als Arbeitgeber kennen musst — sonst drohen Nachzahlungen.
Die zwei Grenzen: Steuerfrei vs. SV-frei
Es gibt nicht eine Grenze — es gibt zwei. Und sie sind unterschiedlich hoch:
Grenze | Monatlich | Jährlich | Rechtsgrundlage | Was gilt |
|---|---|---|---|---|
Steuerfrei (8 % BBG RV) | 676 € | 8.112 € | § 3 Nr. 63 EStG | Keine Lohnsteuer |
SV-frei (4 % BBG RV) | 338 € | 4.056 € | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV | Keine SV-Beiträge |
BBG RV (Basis) | 8.450 € | 101.400 € | SV-Rechengrößenverordnung | Berechnungsgrundlage |
Das heißt konkret:
Bis 338 €/Monat: Steuerfrei UND SV-frei → maximaler Nettovorteil
338 bis 676 €/Monat: Steuerfrei, aber SV-pflichtig → Steuer gespart, SV zahlt man
Über 676 €/Monat: Normal lohnversteuert + SV-pflichtig
Praxis-Tipp: Für die meisten KMU-Mitarbeiter ist der Bereich bis 338 € der Sweet Spot. Hier sparst du als AG SV-Beiträge, und dein Mitarbeiter profitiert maximal. Details im bAV-Höchstbeitrag-Artikel.
Berechnungslogik: Woher kommen die Zahlen?
Die Grenzen sind keine willkürlichen Werte — sie leiten sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ab:
BBG RV 2026 (West = Ost): 101.400 €/Jahr Steuerfrei: 101.400 × 8 % = 8.112 €/Jahr = 676 €/Monat SV-frei: 101.400 × 4 % = 4.056 €/Jahr = 338 €/Monat
BBG RV 2026 (West = Ost): 101.400 €/Jahr Steuerfrei: 101.400 × 8 % = 8.112 €/Jahr = 676 €/Monat SV-frei: 101.400 × 4 % = 4.056 €/Jahr = 338 €/Monat
Steigt die BBG (jedes Jahr), steigen automatisch die Freigrenzen. Das ist ein eingebauter Inflationsschutz.
Entwicklung der letzten Jahre:
Jahr | BBG RV | Steuerfrei/Monat | SV-frei/Monat |
|---|---|---|---|
2024 | 87.600 € | 584 € | 292 € |
2025 | 96.600 € | 644 € | 322 € |
2026 | 101.400 € | 676 € | 338 € |
Was passiert bei Überschreitung?
Überschreitung der Steuerfreigrenze (über 676 €/Monat)
Der übersteigende Betrag wird normal lohnversteuert. Es gibt keine Strafe — nur die Steuerfreiheit greift nicht mehr. Die Lohnabrechnung muss das korrekt abbilden.
Achtung bei Einmalzahlungen: Die Jahresgrenze von 8.112 € zählt kumuliert. Wenn dein Mitarbeiter monatlich 600 € umwandelt (= 7.200 €/Jahr) und im Dezember noch 1.500 € Weihnachtsgeld umwandeln will, wären nur 912 € davon steuerfrei. Die restlichen 588 € werden normal versteuert.
Überschreitung der SV-Grenze (über 338 €/Monat)
Beiträge zwischen 338 und 676 € sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Auf diesen Anteil fallen AG- und AN-Beiträge zur SV an. Für dich als Arbeitgeber bedeutet das: keine SV-Ersparnis auf diesen Teil.
Sonderfälle: Bonus, Weihnachtsgeld, Mehrfachverträge
Einmalzahlungen umwandeln: Ja — Bonus, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können per Entgeltumwandlung in die bAV fließen. Aber: Die Jahresgrenze (8.112 € steuerfrei) gilt kumuliert über alle Monate. Die Lohnabrechnung muss das tracken.
Mehrere bAV-Verträge: Die Grenze gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Vertrag. Wer zwei Direktversicherungen hat, kann insgesamt nur 676 €/Monat steuerfrei einzahlen — nicht 676 € pro Vertrag.
Altverträge mit § 40b EStG: Für bAV-Verträge vor 2005 gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (20 %). Diese Beiträge werden auf den steuerfreien Rahmen angerechnet (§ 52 Abs. 4 EStG). Altverträge sollten geprüft werden — oft ist ein Wechsel auf § 3 Nr. 63 günstiger.
Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr: Der neue Arbeitgeber kennt den beim alten AG bereits genutzten Freibetrag nicht. Der Mitarbeiter muss informieren, wie viel er im laufenden Jahr bereits steuerfrei eingezahlt hat — sonst droht Nachversteuerung.
Häufige Fragen
Wie viel Entgeltumwandlung ist 2026 steuerfrei? Bis zu 676 €/Monat (8.112 €/Jahr) sind steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 338 €/Monat (4.056 €/Jahr). Die Werte basieren auf 8 % bzw. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (101.400 €/Jahr für 2026).
Kann man mehr als 676 € umwandeln? Ja — es gibt keine Obergrenze für die Entgeltumwandlung selbst. Aber Beiträge über 676 €/Monat werden normal lohnversteuert. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keine Steuerfreigrenze — dort können unbegrenzt steuerfreie Beiträge fließen.
Gilt die Grenze pro Arbeitgeber oder pro Arbeitnehmer? Pro Arbeitnehmer. Bei Mehrfachbeschäftigung müssen alle bAV-Beiträge zusammengerechnet werden. Die Verantwortung liegt beim Arbeitnehmer — aber du solltest nachfragen.
Was ist der Unterschied zwischen steuerfrei und sozialversicherungsfrei? Steuerfrei (bis 676 €): Keine Lohnsteuer, aber ggf. SV-Beiträge. SV-frei (bis 338 €): Keine Sozialversicherungsbeiträge. Bis 338 € ist beides frei — der optimale Bereich. Details im Höchstbeitrag-Artikel.
Fazit
Entgeltumwandlung ist steuerfrei bis 676 €/Monat und SV-frei bis 338 €/Monat (2026). Der Sweet Spot für die meisten KMU liegt im SV-freien Bereich — hier ist die Netto-Wirkung für beide Seiten am höchsten. Achte auf die Jahresgrenze bei Einmalzahlungen und prüfe Altverträge.
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Quellen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, SV-Rechengrößenverordnung 2026
"Wie viel kann mein Mitarbeiter steuerfrei umwandeln?" — eine Frage, die ich jede Woche beantworte. Die Antwort für 2026: Bis 676 €/Monat steuerfrei, bis 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber dahinter stecken Regeln, die du als Arbeitgeber kennen musst — sonst drohen Nachzahlungen.
Die zwei Grenzen: Steuerfrei vs. SV-frei
Es gibt nicht eine Grenze — es gibt zwei. Und sie sind unterschiedlich hoch:
Grenze | Monatlich | Jährlich | Rechtsgrundlage | Was gilt |
|---|---|---|---|---|
Steuerfrei (8 % BBG RV) | 676 € | 8.112 € | § 3 Nr. 63 EStG | Keine Lohnsteuer |
SV-frei (4 % BBG RV) | 338 € | 4.056 € | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV | Keine SV-Beiträge |
BBG RV (Basis) | 8.450 € | 101.400 € | SV-Rechengrößenverordnung | Berechnungsgrundlage |
Das heißt konkret:
Bis 338 €/Monat: Steuerfrei UND SV-frei → maximaler Nettovorteil
338 bis 676 €/Monat: Steuerfrei, aber SV-pflichtig → Steuer gespart, SV zahlt man
Über 676 €/Monat: Normal lohnversteuert + SV-pflichtig
Praxis-Tipp: Für die meisten KMU-Mitarbeiter ist der Bereich bis 338 € der Sweet Spot. Hier sparst du als AG SV-Beiträge, und dein Mitarbeiter profitiert maximal. Details im bAV-Höchstbeitrag-Artikel.
Berechnungslogik: Woher kommen die Zahlen?
Die Grenzen sind keine willkürlichen Werte — sie leiten sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ab:
BBG RV 2026 (West = Ost): 101.400 €/Jahr Steuerfrei: 101.400 × 8 % = 8.112 €/Jahr = 676 €/Monat SV-frei: 101.400 × 4 % = 4.056 €/Jahr = 338 €/Monat
Steigt die BBG (jedes Jahr), steigen automatisch die Freigrenzen. Das ist ein eingebauter Inflationsschutz.
Entwicklung der letzten Jahre:
Jahr | BBG RV | Steuerfrei/Monat | SV-frei/Monat |
|---|---|---|---|
2024 | 87.600 € | 584 € | 292 € |
2025 | 96.600 € | 644 € | 322 € |
2026 | 101.400 € | 676 € | 338 € |
Was passiert bei Überschreitung?
Überschreitung der Steuerfreigrenze (über 676 €/Monat)
Der übersteigende Betrag wird normal lohnversteuert. Es gibt keine Strafe — nur die Steuerfreiheit greift nicht mehr. Die Lohnabrechnung muss das korrekt abbilden.
Achtung bei Einmalzahlungen: Die Jahresgrenze von 8.112 € zählt kumuliert. Wenn dein Mitarbeiter monatlich 600 € umwandelt (= 7.200 €/Jahr) und im Dezember noch 1.500 € Weihnachtsgeld umwandeln will, wären nur 912 € davon steuerfrei. Die restlichen 588 € werden normal versteuert.
Überschreitung der SV-Grenze (über 338 €/Monat)
Beiträge zwischen 338 und 676 € sind steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Das heißt: Auf diesen Anteil fallen AG- und AN-Beiträge zur SV an. Für dich als Arbeitgeber bedeutet das: keine SV-Ersparnis auf diesen Teil.
Sonderfälle: Bonus, Weihnachtsgeld, Mehrfachverträge
Einmalzahlungen umwandeln: Ja — Bonus, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld können per Entgeltumwandlung in die bAV fließen. Aber: Die Jahresgrenze (8.112 € steuerfrei) gilt kumuliert über alle Monate. Die Lohnabrechnung muss das tracken.
Mehrere bAV-Verträge: Die Grenze gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Vertrag. Wer zwei Direktversicherungen hat, kann insgesamt nur 676 €/Monat steuerfrei einzahlen — nicht 676 € pro Vertrag.
Altverträge mit § 40b EStG: Für bAV-Verträge vor 2005 gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung (20 %). Diese Beiträge werden auf den steuerfreien Rahmen angerechnet (§ 52 Abs. 4 EStG). Altverträge sollten geprüft werden — oft ist ein Wechsel auf § 3 Nr. 63 günstiger.
Arbeitgeberwechsel im laufenden Jahr: Der neue Arbeitgeber kennt den beim alten AG bereits genutzten Freibetrag nicht. Der Mitarbeiter muss informieren, wie viel er im laufenden Jahr bereits steuerfrei eingezahlt hat — sonst droht Nachversteuerung.
Häufige Fragen
Wie viel Entgeltumwandlung ist 2026 steuerfrei? Bis zu 676 €/Monat (8.112 €/Jahr) sind steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 338 €/Monat (4.056 €/Jahr). Die Werte basieren auf 8 % bzw. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV (101.400 €/Jahr für 2026).
Kann man mehr als 676 € umwandeln? Ja — es gibt keine Obergrenze für die Entgeltumwandlung selbst. Aber Beiträge über 676 €/Monat werden normal lohnversteuert. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keine Steuerfreigrenze — dort können unbegrenzt steuerfreie Beiträge fließen.
Gilt die Grenze pro Arbeitgeber oder pro Arbeitnehmer? Pro Arbeitnehmer. Bei Mehrfachbeschäftigung müssen alle bAV-Beiträge zusammengerechnet werden. Die Verantwortung liegt beim Arbeitnehmer — aber du solltest nachfragen.
Was ist der Unterschied zwischen steuerfrei und sozialversicherungsfrei? Steuerfrei (bis 676 €): Keine Lohnsteuer, aber ggf. SV-Beiträge. SV-frei (bis 338 €): Keine Sozialversicherungsbeiträge. Bis 338 € ist beides frei — der optimale Bereich. Details im Höchstbeitrag-Artikel.
Fazit
Entgeltumwandlung ist steuerfrei bis 676 €/Monat und SV-frei bis 338 €/Monat (2026). Der Sweet Spot für die meisten KMU liegt im SV-freien Bereich — hier ist die Netto-Wirkung für beide Seiten am höchsten. Achte auf die Jahresgrenze bei Einmalzahlungen und prüfe Altverträge.
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Quellen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, SV-Rechengrößenverordnung 2026
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