Hannes Weindorf zeigt einem Geschäftsführer die Steuervorteile der betrieblichen Altersvorsorge am Laptop

Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteile, die sich für Arbeitgeber wirklich rechnen

Betriebliche Altersvorsorge: Steuervorteile, die sich für Arbeitgeber wirklich rechnen

Autor: Hannes Weindorf

19.400 € pro Mitarbeiter und Jahr — so viel kostet dich ein durchschnittlicher Krankenstand. Aber weißt du, wie viel du mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jedes Jahr an Steuern und Sozialabgaben sparst? Spoiler: Oft mehr, als dich der Zuschuss kostet. Und trotzdem nutzen viele KMU die bAV nur als Pflichtübung — statt als strategisches Steuerinstrument.

In diesem Artikel zeige ich dir als Versicherungsmakler mit über 20 Jahren Praxis, welche Steuervorteile die bAV für dich als Arbeitgeber wirklich bringt, wo die Grenzen liegen und wie du das Maximum rausholst — mit konkreten Rechenbeispielen für 2026.

TL;DR

Die bAV ist kein Kostenfaktor — sie ist ein Steuerinstrument. Der Pflicht-Zuschuss (15 %) wird durch SV-Ersparnis (~20 %) überkompensiert. Steuerfrei: bis 676 €/Monat (2026), SV-frei bis 338 €/Monat. Freiwillige Aufstockung auf 50 €/Monat kostet netto nur 7 €/MA — 6x günstiger als eine Gehaltserhöhung. 100 € bAV kommen beim MA zu 100 % an, Gehaltserhöhung nur als ~58 € netto.

19.400 € pro Mitarbeiter und Jahr — so viel kostet dich ein durchschnittlicher Krankenstand. Aber weißt du, wie viel du mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jedes Jahr an Steuern und Sozialabgaben sparst? Spoiler: Oft mehr, als dich der Zuschuss kostet. Und trotzdem nutzen viele KMU die bAV nur als Pflichtübung — statt als strategisches Steuerinstrument.

In diesem Artikel zeige ich dir als Versicherungsmakler mit über 20 Jahren Praxis, welche Steuervorteile die bAV für dich als Arbeitgeber wirklich bringt, wo die Grenzen liegen und wie du das Maximum rausholst — mit konkreten Rechenbeispielen für 2026.

Wie die bAV steuerlich funktioniert — Grundlagen

Die betriebliche Altersvorsorge ist steuerlich ein Sonderfall. Anders als eine Gehaltserhöhung wird der bAV-Beitrag nicht sofort voll versteuert — sondern erst bei der Auszahlung im Rentenalter. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung und ist der Kern des Steuervorteils.

Konkret heißt das: Dein Mitarbeiter zahlt heute weniger Steuern und Sozialabgaben, weil der bAV-Beitrag vom Bruttogehalt abgeht. Und du als Arbeitgeber sparst ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge — bei gleichzeitiger Betriebsausgabenabsetzung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • bAV-Beiträge sind für Arbeitgeber zu 100 % Betriebsausgaben

  • Bis zu 676 €/Monat (2026) sind für den Mitarbeiter steuerfrei

  • Bis zu 338 €/Monat sind zusätzlich sozialversicherungsfrei

  • Du sparst als AG anteilige SV-Beiträge (~20 %) auf den umgewandelten Betrag

Die drei Steuervorteile für Arbeitgeber

1. Voller Betriebsausgabenabzug

Jeder Euro, den du in die bAV deiner Mitarbeiter investierst, ist eine Betriebsausgabe. Das gilt für den Pflicht-Zuschuss genauso wie für freiwillige Aufstockungen. Bei einem Körperschaftsteuersatz von ~30 % (KSt + GewSt) reduziert sich dein Netto-Aufwand damit erheblich.

Ein Beispiel: Du zahlst 50 €/Monat pro Mitarbeiter als AG-Zuschuss. Bei 30 Mitarbeitern sind das 18.000 €/Jahr Betriebsausgabe. Deine Steuerersparnis darauf: rund 5.400 €/Jahr.

2. Sozialversicherungsersparnis

Wenn dein Mitarbeiter per Entgeltumwandlung in die bAV einzahlt, sinkt sein Brutto — und damit auch dein Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Das sind aktuell rund 20 % auf den umgewandelten Betrag.

Umwandlungsbetrag MA

Deine SV-Ersparnis (AG-Anteil ~20 %)

100 €/Monat

~20 €/Monat = 240 €/Jahr

200 €/Monat

~40 €/Monat = 480 €/Jahr

338 €/Monat (SV-frei Maximum)

~68 €/Monat = 816 €/Jahr

Bei 30 Mitarbeitern mit je 200 € Entgeltumwandlung sparst du allein an SV-Beiträgen 14.400 €/Jahr.

3. Der Zuschuss, der sich selbst bezahlt

Seit 2019 bist du verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss auf den Entgeltumwandlungsbetrag zu zahlen, sofern du SV-Beiträge sparst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Klingt nach Mehrkosten — ist es aber nicht.

Die Rechnung ist einfach: Dein Mitarbeiter wandelt 200 € um. Dein Pflicht-Zuschuss beträgt 30 € (15 %). Deine SV-Ersparnis beträgt ~40 €. Unterm Strich hast du 10 € mehr als vorher.

Ich erlebe das in der Praxis ständig: Geschäftsführer, die denken, der Zuschuss koste sie Geld. Bis ich ihnen die Rechnung zeige. Dann wird meistens direkt auf 25 % oder 50 € freiwillig aufgestockt — weil sie verstehen, dass es ein Mitarbeiterbindungs-Tool ist, das unter dem Strich nichts kostet.

Rechenbeispiel: Was die bAV dich netto kostet

Szenario: Handwerksbetrieb mit 25 Mitarbeitern

Durchschnittsgehalt:          3.200 /Monat brutto
Entgeltumwandlung pro MA:     200 /Monat
AG-Zuschuss (freiwillig 25 %): 50 /Monat
Gesamtbeitrag pro MA:         250 /Monat

KOSTEN FÜR DICH (pro MA/Monat):
AG-Zuschuss:                   50,00 
- SV-Ersparnis (20 % auf 200): -40,00 
= Netto-Mehrkosten:            10,00 
- Betriebsausgabenabzug (~30 %): -3,00 
= ECHTER NETTO-AUFWAND:         7,00 /MA/Monat

BEI 25 MITARBEITERN:
Monatlich:    175 
Jährlich:   2.100 

WIRKUNG:
25 Mitarbeiter mit je 250 /Monat bAV-Beitrag
3.000 /Jahr pro MA Signalwirkung: "Mein Chef investiert in meine Zukunft"
Deine echten Kosten: 84 /MA/Jahr = 7 /MA/Monat
Durchschnittsgehalt:          3.200 /Monat brutto
Entgeltumwandlung pro MA:     200 /Monat
AG-Zuschuss (freiwillig 25 %): 50 /Monat
Gesamtbeitrag pro MA:         250 /Monat

KOSTEN FÜR DICH (pro MA/Monat):
AG-Zuschuss:                   50,00 
- SV-Ersparnis (20 % auf 200): -40,00 
= Netto-Mehrkosten:            10,00 
- Betriebsausgabenabzug (~30 %): -3,00 
= ECHTER NETTO-AUFWAND:         7,00 /MA/Monat

BEI 25 MITARBEITERN:
Monatlich:    175 
Jährlich:   2.100 

WIRKUNG:
25 Mitarbeiter mit je 250 /Monat bAV-Beitrag
3.000 /Jahr pro MA Signalwirkung: "Mein Chef investiert in meine Zukunft"
Deine echten Kosten: 84 /MA/Jahr = 7 /MA/Monat

Das sind 7 € pro Mitarbeiter pro Monat. Weniger als ein Kasten Bier. Aber der Unterschied in der Mitarbeiterbindung ist enorm.

Zum Vergleich: Gehaltserhöhung vs. bAV-Zuschuss


Gehaltserhöhung 50 €/Monat

bAV-Zuschuss 50 €/Monat

Brutto-Kosten AG

50 € + ~10 € SV = 60 €

50 € - ~40 € SV = 10 €

Netto beim MA

~28 € (nach Steuer + SV)

50 € (100 % ankommen)

Betriebsausgabe

Ja

Ja

Langzeitwirkung

Verpufft schnell

Bindet langfristig

Der bAV-Zuschuss ist 6x günstiger als eine Gehaltserhöhung — und kommt beim Mitarbeiter zu 100 % an.

Freigrenzen und Fördergrenzen 2026

Die steuerlichen Grenzen orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Für 2026 gelten folgende Werte:

Grenze

Betrag/Monat

Betrag/Jahr

Rechtsgrundlage

Steuerfrei (8 % BBG West)

676 €

8.112 €

§ 3 Nr. 63 EStG

SV-frei (4 % BBG West)

338 €

4.056 €

§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV

Pflicht-AG-Zuschuss

15 % des umgewandelten Betrags

§ 1a Abs. 1a BetrAVG

Praxis-Hinweis: Die Steuerfreiheit gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage gelten andere (oft großzügigere) Regeln — die lohnen sich besonders für Geschäftsführer und Besserverdiener. Details dazu findest du in unserem Artikel zur Direktversicherung.

bAV in der Steuererklärung: Was du wo einträgst

Die gute Nachricht: Der Großteil läuft automatisch über die Lohnabrechnung. Trotzdem solltest du wissen, wo was landet.

Für dich als Arbeitgeber:

  1. Lohnsteueranmeldung: bAV-Beiträge bis zur Steuerfreigrenze tauchen nicht in der Lohnsteuer auf — sie werden vor der Steuerberechnung abgezogen

  2. Betriebsausgaben: Dein AG-Zuschuss wird als Personalkosten / Sozialaufwendungen verbucht

  3. SV-Meldung: Der umgewandelte Betrag (bis 4 % BBG) mindert das SV-pflichtige Brutto

Für deinen Mitarbeiter:

  • Kein Eintrag in der Steuererklärung nötig (solange unter 8 % BBG)

  • Erst bei Auszahlung im Rentenalter wird versteuert (nachgelagerte Besteuerung)

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf die Betriebsrente an (seit GKV-BVG)

Sonderfall: AG-finanzierte bAV

Wenn du als Arbeitgeber die bAV komplett finanzierst (ohne Entgeltumwandlung), gilt:

  • Steuerfreiheit wie bei Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG)

  • Kein Pflicht-Zuschuss nötig (der gilt nur bei Entgeltumwandlung)

  • Voller Betriebsausgabenabzug

  • Kein Rechtsanspruch des Mitarbeiters — du entscheidest über die Höhe

Die häufigsten Steuerfehler bei der bAV

In meiner Praxis sehe ich immer wieder dieselben Fehler. Hier die Top 4:

1. Alten Pflicht-Zuschuss vergessen Seit 1. Januar 2022 gilt der 15-%-Zuschuss auch für Altverträge (vor 2019). Wer das nicht umgesetzt hat, riskiert Nachforderungen und Haftung.

2. Steuerfreigrenze überschritten Wird der steuerfreie Rahmen (676 €/Monat) überschritten, wird der übersteigende Betrag normal lohnversteuert. Das passiert oft, wenn Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Bonus) umgewandelt werden — und niemand die Jahresgrenze im Blick hat.

3. SV-Freigrenze mit Steuerfreigrenze verwechselt Steuerfrei sind 8 % BBG (676 €), sozialversicherungsfrei nur 4 % BBG (338 €). Bei Beiträgen zwischen 338 und 676 € fallen SV-Beiträge an — auf beiden Seiten. Das muss die Lohnabrechnung korrekt abbilden.

4. Pauschalversteuerung nach § 40b EStG nicht geprüft Für Altverträge (vor 2005) gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 20 %. Das kann in bestimmten Konstellationen günstiger sein — wird aber selten geprüft.

Häufige Fragen zur bAV und Steuer

Ist die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar? Ja — zu 100 %. Jeder Beitrag zur bAV, egal ob Pflicht-Zuschuss oder freiwillige Aufstockung, ist eine Betriebsausgabe. Er mindert deinen Gewinn und damit deine Steuerbelastung (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer).

Wie viel bAV ist 2026 steuerfrei? Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind 2026 bis zu 676 €/Monat (8.112 €/Jahr) steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (101.400 €/Jahr). Sozialversicherungsfrei sind bis zu 338 €/Monat (4 % BBG).

Lohnt sich ein freiwilliger AG-Zuschuss über die Pflicht hinaus? Finanziell auf jeden Fall. Dein Netto-Aufwand nach SV-Ersparnis und Betriebsausgabenabzug liegt bei unter 10 €/Monat pro Mitarbeiter — selbst bei 50 € Zuschuss. Gleichzeitig ist die bAV-Aufstockung eines der wirksamsten Instrumente zur Mitarbeiterbindung, weil der volle Betrag beim Mitarbeiter ankommt.

Muss ich als Einzelunternehmer auch bAV anbieten? Ja — wenn du Arbeitnehmer beschäftigst, haben diese einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Für dich selbst als Einzelunternehmer funktioniert die bAV nicht — hier greift die Basisrente (Rürup) als steuerlich geförderte Alternative.

Was passiert steuerlich, wenn ein Mitarbeiter kündigt? Die bAV-Ansprüche bleiben erhalten (Unverfallbarkeit). Steuerlich ändert sich für dich nichts — du zahlst einfach keinen Beitrag mehr. Der Mitarbeiter kann den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, privat weiterführen oder beitragsfrei stellen.

Kann ich die bAV mit der bKV kombinieren? Ja — und das ist strategisch sinnvoll. Die bKV läuft über den Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG, 50 €/Monat Freigrenze), die bAV über § 3 Nr. 63 EStG. Beide Töpfe sind unabhängig voneinander nutzbar. VitalPro verbindet beide Bausteine zu einem Gesamtkonzept der betrieblichen Vorsorge.

Fazit

Die bAV ist kein Kostenfaktor — sie ist ein Steuerinstrument mit Bindungswirkung. Dein Pflicht-Zuschuss kostet dich netto oft gar nichts, weil die SV-Ersparnis ihn überkompensiert. Und eine freiwillige Aufstockung bringt dir für unter 10 €/Monat pro Mitarbeiter ein Benefit, das bei einer Gehaltserhöhung 60 € kosten würde.

Die Steuervorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind klar, die Pflichten überschaubar, die Wirkung auf die Mitarbeiterbindung nachweisbar. Was fehlt, ist meistens nicht der Wille — sondern jemand, der es einmal sauber aufsetzt.

Vorsorge-Check in 30 Minuten Du willst wissen, wie viel du mit der bAV konkret sparst — und welche weiteren Vorsorge-Bausteine zu deinem Unternehmen passen? In einem kurzen Gespräch rechnen wir das gemeinsam durch.

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Quellen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1a BetrAVG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, BBG West 2026 (Deutsche Rentenversicherung), Towers Watson Benefits Study 2024

19.400 € pro Mitarbeiter und Jahr — so viel kostet dich ein durchschnittlicher Krankenstand. Aber weißt du, wie viel du mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) jedes Jahr an Steuern und Sozialabgaben sparst? Spoiler: Oft mehr, als dich der Zuschuss kostet. Und trotzdem nutzen viele KMU die bAV nur als Pflichtübung — statt als strategisches Steuerinstrument.

In diesem Artikel zeige ich dir als Versicherungsmakler mit über 20 Jahren Praxis, welche Steuervorteile die bAV für dich als Arbeitgeber wirklich bringt, wo die Grenzen liegen und wie du das Maximum rausholst — mit konkreten Rechenbeispielen für 2026.

Wie die bAV steuerlich funktioniert — Grundlagen

Die betriebliche Altersvorsorge ist steuerlich ein Sonderfall. Anders als eine Gehaltserhöhung wird der bAV-Beitrag nicht sofort voll versteuert — sondern erst bei der Auszahlung im Rentenalter. Das nennt sich nachgelagerte Besteuerung und ist der Kern des Steuervorteils.

Konkret heißt das: Dein Mitarbeiter zahlt heute weniger Steuern und Sozialabgaben, weil der bAV-Beitrag vom Bruttogehalt abgeht. Und du als Arbeitgeber sparst ebenfalls Sozialversicherungsbeiträge — bei gleichzeitiger Betriebsausgabenabsetzung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • bAV-Beiträge sind für Arbeitgeber zu 100 % Betriebsausgaben

  • Bis zu 676 €/Monat (2026) sind für den Mitarbeiter steuerfrei

  • Bis zu 338 €/Monat sind zusätzlich sozialversicherungsfrei

  • Du sparst als AG anteilige SV-Beiträge (~20 %) auf den umgewandelten Betrag

Die drei Steuervorteile für Arbeitgeber

1. Voller Betriebsausgabenabzug

Jeder Euro, den du in die bAV deiner Mitarbeiter investierst, ist eine Betriebsausgabe. Das gilt für den Pflicht-Zuschuss genauso wie für freiwillige Aufstockungen. Bei einem Körperschaftsteuersatz von ~30 % (KSt + GewSt) reduziert sich dein Netto-Aufwand damit erheblich.

Ein Beispiel: Du zahlst 50 €/Monat pro Mitarbeiter als AG-Zuschuss. Bei 30 Mitarbeitern sind das 18.000 €/Jahr Betriebsausgabe. Deine Steuerersparnis darauf: rund 5.400 €/Jahr.

2. Sozialversicherungsersparnis

Wenn dein Mitarbeiter per Entgeltumwandlung in die bAV einzahlt, sinkt sein Brutto — und damit auch dein Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung. Das sind aktuell rund 20 % auf den umgewandelten Betrag.

Umwandlungsbetrag MA

Deine SV-Ersparnis (AG-Anteil ~20 %)

100 €/Monat

~20 €/Monat = 240 €/Jahr

200 €/Monat

~40 €/Monat = 480 €/Jahr

338 €/Monat (SV-frei Maximum)

~68 €/Monat = 816 €/Jahr

Bei 30 Mitarbeitern mit je 200 € Entgeltumwandlung sparst du allein an SV-Beiträgen 14.400 €/Jahr.

3. Der Zuschuss, der sich selbst bezahlt

Seit 2019 bist du verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss auf den Entgeltumwandlungsbetrag zu zahlen, sofern du SV-Beiträge sparst (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Klingt nach Mehrkosten — ist es aber nicht.

Die Rechnung ist einfach: Dein Mitarbeiter wandelt 200 € um. Dein Pflicht-Zuschuss beträgt 30 € (15 %). Deine SV-Ersparnis beträgt ~40 €. Unterm Strich hast du 10 € mehr als vorher.

Ich erlebe das in der Praxis ständig: Geschäftsführer, die denken, der Zuschuss koste sie Geld. Bis ich ihnen die Rechnung zeige. Dann wird meistens direkt auf 25 % oder 50 € freiwillig aufgestockt — weil sie verstehen, dass es ein Mitarbeiterbindungs-Tool ist, das unter dem Strich nichts kostet.

Rechenbeispiel: Was die bAV dich netto kostet

Szenario: Handwerksbetrieb mit 25 Mitarbeitern

Durchschnittsgehalt:          3.200 /Monat brutto
Entgeltumwandlung pro MA:     200 /Monat
AG-Zuschuss (freiwillig 25 %): 50 /Monat
Gesamtbeitrag pro MA:         250 /Monat

KOSTEN FÜR DICH (pro MA/Monat):
AG-Zuschuss:                   50,00 
- SV-Ersparnis (20 % auf 200): -40,00 
= Netto-Mehrkosten:            10,00 
- Betriebsausgabenabzug (~30 %): -3,00 
= ECHTER NETTO-AUFWAND:         7,00 /MA/Monat

BEI 25 MITARBEITERN:
Monatlich:    175 
Jährlich:   2.100 

WIRKUNG:
25 Mitarbeiter mit je 250 /Monat bAV-Beitrag
3.000 /Jahr pro MA Signalwirkung: "Mein Chef investiert in meine Zukunft"
Deine echten Kosten: 84 /MA/Jahr = 7 /MA/Monat

Das sind 7 € pro Mitarbeiter pro Monat. Weniger als ein Kasten Bier. Aber der Unterschied in der Mitarbeiterbindung ist enorm.

Zum Vergleich: Gehaltserhöhung vs. bAV-Zuschuss


Gehaltserhöhung 50 €/Monat

bAV-Zuschuss 50 €/Monat

Brutto-Kosten AG

50 € + ~10 € SV = 60 €

50 € - ~40 € SV = 10 €

Netto beim MA

~28 € (nach Steuer + SV)

50 € (100 % ankommen)

Betriebsausgabe

Ja

Ja

Langzeitwirkung

Verpufft schnell

Bindet langfristig

Der bAV-Zuschuss ist 6x günstiger als eine Gehaltserhöhung — und kommt beim Mitarbeiter zu 100 % an.

Freigrenzen und Fördergrenzen 2026

Die steuerlichen Grenzen orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Für 2026 gelten folgende Werte:

Grenze

Betrag/Monat

Betrag/Jahr

Rechtsgrundlage

Steuerfrei (8 % BBG West)

676 €

8.112 €

§ 3 Nr. 63 EStG

SV-frei (4 % BBG West)

338 €

4.056 €

§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV

Pflicht-AG-Zuschuss

15 % des umgewandelten Betrags

§ 1a Abs. 1a BetrAVG

Praxis-Hinweis: Die Steuerfreiheit gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Bei Unterstützungskasse und Direktzusage gelten andere (oft großzügigere) Regeln — die lohnen sich besonders für Geschäftsführer und Besserverdiener. Details dazu findest du in unserem Artikel zur Direktversicherung.

bAV in der Steuererklärung: Was du wo einträgst

Die gute Nachricht: Der Großteil läuft automatisch über die Lohnabrechnung. Trotzdem solltest du wissen, wo was landet.

Für dich als Arbeitgeber:

  1. Lohnsteueranmeldung: bAV-Beiträge bis zur Steuerfreigrenze tauchen nicht in der Lohnsteuer auf — sie werden vor der Steuerberechnung abgezogen

  2. Betriebsausgaben: Dein AG-Zuschuss wird als Personalkosten / Sozialaufwendungen verbucht

  3. SV-Meldung: Der umgewandelte Betrag (bis 4 % BBG) mindert das SV-pflichtige Brutto

Für deinen Mitarbeiter:

  • Kein Eintrag in der Steuererklärung nötig (solange unter 8 % BBG)

  • Erst bei Auszahlung im Rentenalter wird versteuert (nachgelagerte Besteuerung)

  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen auf die Betriebsrente an (seit GKV-BVG)

Sonderfall: AG-finanzierte bAV

Wenn du als Arbeitgeber die bAV komplett finanzierst (ohne Entgeltumwandlung), gilt:

  • Steuerfreiheit wie bei Entgeltumwandlung (§ 3 Nr. 63 EStG)

  • Kein Pflicht-Zuschuss nötig (der gilt nur bei Entgeltumwandlung)

  • Voller Betriebsausgabenabzug

  • Kein Rechtsanspruch des Mitarbeiters — du entscheidest über die Höhe

Die häufigsten Steuerfehler bei der bAV

In meiner Praxis sehe ich immer wieder dieselben Fehler. Hier die Top 4:

1. Alten Pflicht-Zuschuss vergessen Seit 1. Januar 2022 gilt der 15-%-Zuschuss auch für Altverträge (vor 2019). Wer das nicht umgesetzt hat, riskiert Nachforderungen und Haftung.

2. Steuerfreigrenze überschritten Wird der steuerfreie Rahmen (676 €/Monat) überschritten, wird der übersteigende Betrag normal lohnversteuert. Das passiert oft, wenn Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Bonus) umgewandelt werden — und niemand die Jahresgrenze im Blick hat.

3. SV-Freigrenze mit Steuerfreigrenze verwechselt Steuerfrei sind 8 % BBG (676 €), sozialversicherungsfrei nur 4 % BBG (338 €). Bei Beiträgen zwischen 338 und 676 € fallen SV-Beiträge an — auf beiden Seiten. Das muss die Lohnabrechnung korrekt abbilden.

4. Pauschalversteuerung nach § 40b EStG nicht geprüft Für Altverträge (vor 2005) gibt es die Möglichkeit der Pauschalversteuerung mit 20 %. Das kann in bestimmten Konstellationen günstiger sein — wird aber selten geprüft.

Häufige Fragen zur bAV und Steuer

Ist die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber steuerlich absetzbar? Ja — zu 100 %. Jeder Beitrag zur bAV, egal ob Pflicht-Zuschuss oder freiwillige Aufstockung, ist eine Betriebsausgabe. Er mindert deinen Gewinn und damit deine Steuerbelastung (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer).

Wie viel bAV ist 2026 steuerfrei? Für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind 2026 bis zu 676 €/Monat (8.112 €/Jahr) steuerfrei nach § 3 Nr. 63 EStG. Das entspricht 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West (101.400 €/Jahr). Sozialversicherungsfrei sind bis zu 338 €/Monat (4 % BBG).

Lohnt sich ein freiwilliger AG-Zuschuss über die Pflicht hinaus? Finanziell auf jeden Fall. Dein Netto-Aufwand nach SV-Ersparnis und Betriebsausgabenabzug liegt bei unter 10 €/Monat pro Mitarbeiter — selbst bei 50 € Zuschuss. Gleichzeitig ist die bAV-Aufstockung eines der wirksamsten Instrumente zur Mitarbeiterbindung, weil der volle Betrag beim Mitarbeiter ankommt.

Muss ich als Einzelunternehmer auch bAV anbieten? Ja — wenn du Arbeitnehmer beschäftigst, haben diese einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG). Für dich selbst als Einzelunternehmer funktioniert die bAV nicht — hier greift die Basisrente (Rürup) als steuerlich geförderte Alternative.

Was passiert steuerlich, wenn ein Mitarbeiter kündigt? Die bAV-Ansprüche bleiben erhalten (Unverfallbarkeit). Steuerlich ändert sich für dich nichts — du zahlst einfach keinen Beitrag mehr. Der Mitarbeiter kann den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, privat weiterführen oder beitragsfrei stellen.

Kann ich die bAV mit der bKV kombinieren? Ja — und das ist strategisch sinnvoll. Die bKV läuft über den Sachbezug (§ 8 Abs. 2 EStG, 50 €/Monat Freigrenze), die bAV über § 3 Nr. 63 EStG. Beide Töpfe sind unabhängig voneinander nutzbar. VitalPro verbindet beide Bausteine zu einem Gesamtkonzept der betrieblichen Vorsorge.

Fazit

Die bAV ist kein Kostenfaktor — sie ist ein Steuerinstrument mit Bindungswirkung. Dein Pflicht-Zuschuss kostet dich netto oft gar nichts, weil die SV-Ersparnis ihn überkompensiert. Und eine freiwillige Aufstockung bringt dir für unter 10 €/Monat pro Mitarbeiter ein Benefit, das bei einer Gehaltserhöhung 60 € kosten würde.

Die Steuervorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind klar, die Pflichten überschaubar, die Wirkung auf die Mitarbeiterbindung nachweisbar. Was fehlt, ist meistens nicht der Wille — sondern jemand, der es einmal sauber aufsetzt.

Vorsorge-Check in 30 Minuten Du willst wissen, wie viel du mit der bAV konkret sparst — und welche weiteren Vorsorge-Bausteine zu deinem Unternehmen passen? In einem kurzen Gespräch rechnen wir das gemeinsam durch.

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Quellen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1a BetrAVG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, BBG West 2026 (Deutsche Rentenversicherung), Towers Watson Benefits Study 2024

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