Diagramm mit steigenden bAV-Höchstbeiträgen auf einem Bildschirm

bAV Höchstbeitrag 2026: Grenzen, Berechnung und was Arbeitgeber wissen müssen

bAV Höchstbeitrag 2026: Grenzen, Berechnung und was Arbeitgeber wissen müssen

Autor: Hannes Weindorf

Jedes Jahr im Januar ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze — und damit auch der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Für 2026 liegt der Höchstbeitrag bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber was bedeuten diese Zahlen konkret für dich als Arbeitgeber? Und wie rechnest du den optimalen Beitrag für dein Team?

In diesem Artikel bekommst du alle Grenzen auf einen Blick, die Berechnungslogik dahinter und Praxis-Tipps, wie du den Rahmen optimal ausschöpfst.

TL;DR

bAV Höchstbeitrag 2026: Steuerfrei bis 676 €/Monat (8.112 €/Jahr), SV-frei bis 338 €/Monat (4.056 €/Jahr). Basis: BBG RV 101.400 €/Jahr. Sweet Spot für KMU: Bereich bis 338 € (SV-frei = maximale Netto-Wirkung). Gegenüber 2025: +32 € steuerfrei, +16 € SV-frei. Für GF: Unterstützungskasse/Direktzusage ohne Beitragsbegrenzung.

Jedes Jahr im Januar ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze — und damit auch der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Für 2026 liegt der Höchstbeitrag bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber was bedeuten diese Zahlen konkret für dich als Arbeitgeber? Und wie rechnest du den optimalen Beitrag für dein Team?

In diesem Artikel bekommst du alle Grenzen auf einen Blick, die Berechnungslogik dahinter und Praxis-Tipps, wie du den Rahmen optimal ausschöpfst.

bAV Höchstbeitrag 2026 — alle Grenzen auf einen Blick

Grenze

Monatlich

Jährlich

Rechtsgrundlage

Gilt für

Steuerfrei (8 % BBG West)

676 €

8.112 €

§ 3 Nr. 63 EStG

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

SV-frei (4 % BBG West)

338 €

4.056 €

§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV

Nur gesetzl. SV-pflichtige Arbeitnehmer

BBG West (Rentenversicherung)

8.450 €

101.400 €

SV-Rechengrößenverordnung

Basis für Berechnung

Wichtig: Die Steuerfreigrenze (8 % BBG) ist doppelt so hoch wie die SV-Freigrenze (4 % BBG). Das heißt: Beiträge zwischen 338 € und 676 €/Monat sind zwar steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Auf diesen Anteil fallen SV-Beiträge an — für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

So berechnet sich der Höchstbeitrag

Die Formel ist einfach:

Steuerfreier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 8 %
SV-freier Höchstbeitrag   = BBG West (Rentenversicherung) × 4 %

Für 2026:
Steuerfrei: 101.400 × 8 % = 8.112 /Jahr = 676 /Monat
SV-frei:    101.400 × 4 % = 4.056 /Jahr = 338 /Monat
Steuerfreier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 8 %
SV-freier Höchstbeitrag   = BBG West (Rentenversicherung) × 4 %

Für 2026:
Steuerfrei: 101.400 × 8 % = 8.112 /Jahr = 676 /Monat
SV-frei:    101.400 × 4 % = 4.056 /Jahr = 338 /Monat

Die BBG wird jedes Jahr durch die Bundesregierung per Verordnung angepasst — in der Regel steigt sie. Damit steigt automatisch auch der bAV-Höchstbeitrag.

Entwicklung der letzten Jahre:

Jahr

BBG West (RV)

Steuerfrei (8 %)

SV-frei (4 %)

2024

87.600 €

584 €/Monat

292 €/Monat

2025

96.600 €

644 €/Monat

322 €/Monat

2026

101.400 €

676 €/Monat

338 €/Monat

Steuerfrei vs. sozialversicherungsfrei — der Unterschied

Viele Arbeitgeber verwechseln die beiden Grenzen. Das kann teuer werden — in beide Richtungen.

Zone 1: Bis 338 €/Monat — der Sweet Spot

Beiträge bis 338 €/Monat sind steuerfrei UND sozialversicherungsfrei. Das ist der optimale Bereich für die meisten KMU:

  • Dein Mitarbeiter spart Steuern UND Sozialabgaben

  • Du sparst den AG-Anteil der Sozialversicherung (~20 %)

  • Maximale Netto-Wirkung für beide Seiten

Zone 2: 338 € bis 676 €/Monat — steuerfrei, aber SV-pflichtig

Beiträge in dieser Zone sind weiterhin steuerfrei, aber es fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Das reduziert die Netto-Wirkung — kann sich aber trotzdem lohnen, besonders bei Besserverdienern.

Zone 3: Über 676 €/Monat — individuell versteuern

Beiträge über 676 €/Monat müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keine Beitragsbegrenzung — hier gelten andere Regeln.

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

Grenze

2025

2026

Veränderung

Steuerfrei

644 €/Monat

676 €/Monat

+32 €/Monat

SV-frei

322 €/Monat

338 €/Monat

+16 €/Monat

BBG West (RV)

96.600 €/Jahr

101.400 €/Jahr

+4.800 €/Jahr

Praxis-Auswirkung: Wer 2025 am Maximum eingezahlt hat (644 €), kann 2026 den Beitrag um 32 € auf 676 € erhöhen — steuerfrei. Bei 30 Mitarbeitern sind das 11.520 €/Jahr zusätzliche steuerfreie Einzahlungen.

Rechenbeispiel: Optimaler Beitrag für einen Mitarbeiter

Szenario: Mitarbeiter mit 3.500 € Brutto

VARIANTE A: Beitrag im SV-freien Bereich (338 €/Monat)
Entgeltumwandlung MA:       270 /Monat
AG-Zuschuss (25 %):          68 /Monat
Gesamtbeitrag:              338 /Monat

Steuerersparnis MA:         ~95 /Monat
SV-Ersparnis MA:            ~54 /Monat
SV-Ersparnis AG:            ~54 /Monat
Netto-Aufwand MA: nur 121 /Monat für 338 Sparrate
Netto-Aufwand AG: 68  - 54  = 14 /Monat

VARIANTE B: Beitrag am steuerfreien Maximum (676 €/Monat)
Entgeltumwandlung MA:       541 /Monat
AG-Zuschuss (25 %):         135 /Monat
Gesamtbeitrag:              676 /Monat

Steuerersparnis MA:        ~190 /Monat
SV-Ersparnis MA:            ~54 /Monat (nur auf ersten 338 )
SV-Beiträge auf 338-676:  ~67 /Monat (MA-Anteil)
Netto-Aufwand MA: ~364 /Monat für 676 Sparrate
Netto-Aufwand AG: 135  - 54  + 67 SV = 148 /Monat
VARIANTE A: Beitrag im SV-freien Bereich (338 €/Monat)
Entgeltumwandlung MA:       270 /Monat
AG-Zuschuss (25 %):          68 /Monat
Gesamtbeitrag:              338 /Monat

Steuerersparnis MA:         ~95 /Monat
SV-Ersparnis MA:            ~54 /Monat
SV-Ersparnis AG:            ~54 /Monat
Netto-Aufwand MA: nur 121 /Monat für 338 Sparrate
Netto-Aufwand AG: 68  - 54  = 14 /Monat

VARIANTE B: Beitrag am steuerfreien Maximum (676 €/Monat)
Entgeltumwandlung MA:       541 /Monat
AG-Zuschuss (25 %):         135 /Monat
Gesamtbeitrag:              676 /Monat

Steuerersparnis MA:        ~190 /Monat
SV-Ersparnis MA:            ~54 /Monat (nur auf ersten 338 )
SV-Beiträge auf 338-676:  ~67 /Monat (MA-Anteil)
Netto-Aufwand MA: ~364 /Monat für 676 Sparrate
Netto-Aufwand AG: 135  - 54  + 67 SV = 148 /Monat

Empfehlung: Für die meisten KMU ist Variante A (bis 338 €) der Sweet Spot — maximale Netto-Wirkung pro investiertem Euro. Variante B lohnt sich bei Besserverdienern, die den Steuervorteil voll ausschöpfen wollen.

Sonderfälle: GF, Minijobber, Mehrfachbeschäftigung

Geschäftsführer (GmbH-GF):

  • Beherrschender GF: Kein Arbeitnehmer → keine SV-Pflicht → nur Steuerfreigrenze relevant

  • Der steuerfreie Rahmen (676 €) gilt auch für GF

  • Für höhere Beiträge: Unterstützungskasse oder Direktzusage — keine Begrenzung

Minijobber:

  • Haben Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

  • Bei Pauschalbesteuerung: Steuerfreiheit greift nicht

  • AG-finanzierte bAV kann sinnvoller sein

Mehrfachbeschäftigung:

  • Der Höchstbeitrag (676 €) gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Arbeitgeber

  • Bei zwei Jobs müssen die Beiträge zusammengerechnet werden

  • Verantwortung liegt beim Arbeitnehmer — aber du solltest nachfragen

Häufige Fragen zum bAV Höchstbeitrag

Wie hoch ist der bAV Höchstbeitrag 2026? Der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge liegt 2026 bei 676 €/Monat (8.112 €/Jahr) für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 338 €/Monat (4.056 €/Jahr). Basis ist die Beitragsbemessungsgrenze West von 101.400 €/Jahr.

Wie viel bAV ist 2026 sozialversicherungsfrei? Sozialversicherungsfrei sind 2026 Beiträge bis zu 338 €/Monat (4 % der BBG West). Beiträge darüber bis 676 €/Monat sind zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Für die meisten Arbeitgeber empfiehlt sich daher der Bereich bis 338 € als optimaler Korridor.

Muss der Arbeitgeber den Höchstbeitrag zahlen? Nein — der Höchstbeitrag ist die Obergrenze der Steuerfreiheit, nicht eine Pflicht. Als Arbeitgeber musst du lediglich den 15-%-Zuschuss auf die Entgeltumwandlung zahlen (§ 1a BetrAVG). Wie viel dein Mitarbeiter umwandelt, entscheidet er selbst — bis zur Höchstgrenze.

Was passiert, wenn der Höchstbeitrag überschritten wird? Der übersteigende Betrag wird normal lohnversteuert. Es gibt keine Strafe — nur die Steuerfreiheit greift nicht mehr. Achtung bei Einmalzahlungen (Bonus, Weihnachtsgeld): Die Jahresgrenze von 8.112 € gilt kumuliert.

Fazit

Der bAV Höchstbeitrag 2026 liegt bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Für die meisten KMU ist der SV-freie Bereich bis 338 € der optimale Korridor — hier ist die Netto-Wirkung pro Euro am höchsten.

Wichtiger als der Höchstbeitrag ist aber die Frage: Nutzt du den Rahmen überhaupt? Viele Unternehmen bieten zwar bAV an, aber der durchschnittliche Beitrag liegt bei unter 100 €/Monat. Wer den Rahmen aktiv kommuniziert und mit einem attraktiven AG-Zuschuss kombiniert, hat ein echtes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.

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Quellen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, SV-Rechengrößenverordnung 2026, Deutsche Rentenversicherung

Jedes Jahr im Januar ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze — und damit auch der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Für 2026 liegt der Höchstbeitrag bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber was bedeuten diese Zahlen konkret für dich als Arbeitgeber? Und wie rechnest du den optimalen Beitrag für dein Team?

In diesem Artikel bekommst du alle Grenzen auf einen Blick, die Berechnungslogik dahinter und Praxis-Tipps, wie du den Rahmen optimal ausschöpfst.

bAV Höchstbeitrag 2026 — alle Grenzen auf einen Blick

Grenze

Monatlich

Jährlich

Rechtsgrundlage

Gilt für

Steuerfrei (8 % BBG West)

676 €

8.112 €

§ 3 Nr. 63 EStG

Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds

SV-frei (4 % BBG West)

338 €

4.056 €

§ 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV

Nur gesetzl. SV-pflichtige Arbeitnehmer

BBG West (Rentenversicherung)

8.450 €

101.400 €

SV-Rechengrößenverordnung

Basis für Berechnung

Wichtig: Die Steuerfreigrenze (8 % BBG) ist doppelt so hoch wie die SV-Freigrenze (4 % BBG). Das heißt: Beiträge zwischen 338 € und 676 €/Monat sind zwar steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Auf diesen Anteil fallen SV-Beiträge an — für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

So berechnet sich der Höchstbeitrag

Die Formel ist einfach:

Steuerfreier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 8 %
SV-freier Höchstbeitrag   = BBG West (Rentenversicherung) × 4 %

Für 2026:
Steuerfrei: 101.400 × 8 % = 8.112 /Jahr = 676 /Monat
SV-frei:    101.400 × 4 % = 4.056 /Jahr = 338 /Monat

Die BBG wird jedes Jahr durch die Bundesregierung per Verordnung angepasst — in der Regel steigt sie. Damit steigt automatisch auch der bAV-Höchstbeitrag.

Entwicklung der letzten Jahre:

Jahr

BBG West (RV)

Steuerfrei (8 %)

SV-frei (4 %)

2024

87.600 €

584 €/Monat

292 €/Monat

2025

96.600 €

644 €/Monat

322 €/Monat

2026

101.400 €

676 €/Monat

338 €/Monat

Steuerfrei vs. sozialversicherungsfrei — der Unterschied

Viele Arbeitgeber verwechseln die beiden Grenzen. Das kann teuer werden — in beide Richtungen.

Zone 1: Bis 338 €/Monat — der Sweet Spot

Beiträge bis 338 €/Monat sind steuerfrei UND sozialversicherungsfrei. Das ist der optimale Bereich für die meisten KMU:

  • Dein Mitarbeiter spart Steuern UND Sozialabgaben

  • Du sparst den AG-Anteil der Sozialversicherung (~20 %)

  • Maximale Netto-Wirkung für beide Seiten

Zone 2: 338 € bis 676 €/Monat — steuerfrei, aber SV-pflichtig

Beiträge in dieser Zone sind weiterhin steuerfrei, aber es fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Das reduziert die Netto-Wirkung — kann sich aber trotzdem lohnen, besonders bei Besserverdienern.

Zone 3: Über 676 €/Monat — individuell versteuern

Beiträge über 676 €/Monat müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keine Beitragsbegrenzung — hier gelten andere Regeln.

Was sich gegenüber 2025 geändert hat

Grenze

2025

2026

Veränderung

Steuerfrei

644 €/Monat

676 €/Monat

+32 €/Monat

SV-frei

322 €/Monat

338 €/Monat

+16 €/Monat

BBG West (RV)

96.600 €/Jahr

101.400 €/Jahr

+4.800 €/Jahr

Praxis-Auswirkung: Wer 2025 am Maximum eingezahlt hat (644 €), kann 2026 den Beitrag um 32 € auf 676 € erhöhen — steuerfrei. Bei 30 Mitarbeitern sind das 11.520 €/Jahr zusätzliche steuerfreie Einzahlungen.

Rechenbeispiel: Optimaler Beitrag für einen Mitarbeiter

Szenario: Mitarbeiter mit 3.500 € Brutto

VARIANTE A: Beitrag im SV-freien Bereich (338 €/Monat)
Entgeltumwandlung MA:       270 /Monat
AG-Zuschuss (25 %):          68 /Monat
Gesamtbeitrag:              338 /Monat

Steuerersparnis MA:         ~95 /Monat
SV-Ersparnis MA:            ~54 /Monat
SV-Ersparnis AG:            ~54 /Monat
Netto-Aufwand MA: nur 121 /Monat für 338 Sparrate
Netto-Aufwand AG: 68  - 54  = 14 /Monat

VARIANTE B: Beitrag am steuerfreien Maximum (676 €/Monat)
Entgeltumwandlung MA:       541 /Monat
AG-Zuschuss (25 %):         135 /Monat
Gesamtbeitrag:              676 /Monat

Steuerersparnis MA:        ~190 /Monat
SV-Ersparnis MA:            ~54 /Monat (nur auf ersten 338 )
SV-Beiträge auf 338-676:  ~67 /Monat (MA-Anteil)
Netto-Aufwand MA: ~364 /Monat für 676 Sparrate
Netto-Aufwand AG: 135  - 54  + 67 SV = 148 /Monat

Empfehlung: Für die meisten KMU ist Variante A (bis 338 €) der Sweet Spot — maximale Netto-Wirkung pro investiertem Euro. Variante B lohnt sich bei Besserverdienern, die den Steuervorteil voll ausschöpfen wollen.

Sonderfälle: GF, Minijobber, Mehrfachbeschäftigung

Geschäftsführer (GmbH-GF):

  • Beherrschender GF: Kein Arbeitnehmer → keine SV-Pflicht → nur Steuerfreigrenze relevant

  • Der steuerfreie Rahmen (676 €) gilt auch für GF

  • Für höhere Beiträge: Unterstützungskasse oder Direktzusage — keine Begrenzung

Minijobber:

  • Haben Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

  • Bei Pauschalbesteuerung: Steuerfreiheit greift nicht

  • AG-finanzierte bAV kann sinnvoller sein

Mehrfachbeschäftigung:

  • Der Höchstbeitrag (676 €) gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Arbeitgeber

  • Bei zwei Jobs müssen die Beiträge zusammengerechnet werden

  • Verantwortung liegt beim Arbeitnehmer — aber du solltest nachfragen

Häufige Fragen zum bAV Höchstbeitrag

Wie hoch ist der bAV Höchstbeitrag 2026? Der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge liegt 2026 bei 676 €/Monat (8.112 €/Jahr) für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 338 €/Monat (4.056 €/Jahr). Basis ist die Beitragsbemessungsgrenze West von 101.400 €/Jahr.

Wie viel bAV ist 2026 sozialversicherungsfrei? Sozialversicherungsfrei sind 2026 Beiträge bis zu 338 €/Monat (4 % der BBG West). Beiträge darüber bis 676 €/Monat sind zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Für die meisten Arbeitgeber empfiehlt sich daher der Bereich bis 338 € als optimaler Korridor.

Muss der Arbeitgeber den Höchstbeitrag zahlen? Nein — der Höchstbeitrag ist die Obergrenze der Steuerfreiheit, nicht eine Pflicht. Als Arbeitgeber musst du lediglich den 15-%-Zuschuss auf die Entgeltumwandlung zahlen (§ 1a BetrAVG). Wie viel dein Mitarbeiter umwandelt, entscheidet er selbst — bis zur Höchstgrenze.

Was passiert, wenn der Höchstbeitrag überschritten wird? Der übersteigende Betrag wird normal lohnversteuert. Es gibt keine Strafe — nur die Steuerfreiheit greift nicht mehr. Achtung bei Einmalzahlungen (Bonus, Weihnachtsgeld): Die Jahresgrenze von 8.112 € gilt kumuliert.

Fazit

Der bAV Höchstbeitrag 2026 liegt bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Für die meisten KMU ist der SV-freie Bereich bis 338 € der optimale Korridor — hier ist die Netto-Wirkung pro Euro am höchsten.

Wichtiger als der Höchstbeitrag ist aber die Frage: Nutzt du den Rahmen überhaupt? Viele Unternehmen bieten zwar bAV an, aber der durchschnittliche Beitrag liegt bei unter 100 €/Monat. Wer den Rahmen aktiv kommuniziert und mit einem attraktiven AG-Zuschuss kombiniert, hat ein echtes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.

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Quellen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, SV-Rechengrößenverordnung 2026, Deutsche Rentenversicherung

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