
bAV Höchstbeitrag 2026: Grenzen, Berechnung und was Arbeitgeber wissen müssen
bAV Höchstbeitrag 2026: Grenzen, Berechnung und was Arbeitgeber wissen müssen
Autor: Hannes Weindorf
Jedes Jahr im Januar ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze — und damit auch der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Für 2026 liegt der Höchstbeitrag bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber was bedeuten diese Zahlen konkret für dich als Arbeitgeber? Und wie rechnest du den optimalen Beitrag für dein Team?
In diesem Artikel bekommst du alle Grenzen auf einen Blick, die Berechnungslogik dahinter und Praxis-Tipps, wie du den Rahmen optimal ausschöpfst.
TL;DR
bAV Höchstbeitrag 2026: Steuerfrei bis 676 €/Monat (8.112 €/Jahr), SV-frei bis 338 €/Monat (4.056 €/Jahr). Basis: BBG RV 101.400 €/Jahr. Sweet Spot für KMU: Bereich bis 338 € (SV-frei = maximale Netto-Wirkung). Gegenüber 2025: +32 € steuerfrei, +16 € SV-frei. Für GF: Unterstützungskasse/Direktzusage ohne Beitragsbegrenzung.
Jedes Jahr im Januar ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze — und damit auch der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Für 2026 liegt der Höchstbeitrag bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber was bedeuten diese Zahlen konkret für dich als Arbeitgeber? Und wie rechnest du den optimalen Beitrag für dein Team?
In diesem Artikel bekommst du alle Grenzen auf einen Blick, die Berechnungslogik dahinter und Praxis-Tipps, wie du den Rahmen optimal ausschöpfst.
bAV Höchstbeitrag 2026 — alle Grenzen auf einen Blick
Grenze | Monatlich | Jährlich | Rechtsgrundlage | Gilt für |
|---|---|---|---|---|
Steuerfrei (8 % BBG West) | 676 € | 8.112 € | § 3 Nr. 63 EStG | Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds |
SV-frei (4 % BBG West) | 338 € | 4.056 € | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV | Nur gesetzl. SV-pflichtige Arbeitnehmer |
BBG West (Rentenversicherung) | 8.450 € | 101.400 € | SV-Rechengrößenverordnung | Basis für Berechnung |
Wichtig: Die Steuerfreigrenze (8 % BBG) ist doppelt so hoch wie die SV-Freigrenze (4 % BBG). Das heißt: Beiträge zwischen 338 € und 676 €/Monat sind zwar steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Auf diesen Anteil fallen SV-Beiträge an — für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
So berechnet sich der Höchstbeitrag
Die Formel ist einfach:
Steuerfreier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 8 % SV-freier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 4 % Für 2026: Steuerfrei: 101.400 € × 8 % = 8.112 €/Jahr = 676 €/Monat SV-frei: 101.400 € × 4 % = 4.056 €/Jahr = 338 €/Monat
Steuerfreier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 8 % SV-freier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 4 % Für 2026: Steuerfrei: 101.400 € × 8 % = 8.112 €/Jahr = 676 €/Monat SV-frei: 101.400 € × 4 % = 4.056 €/Jahr = 338 €/Monat
Die BBG wird jedes Jahr durch die Bundesregierung per Verordnung angepasst — in der Regel steigt sie. Damit steigt automatisch auch der bAV-Höchstbeitrag.
Entwicklung der letzten Jahre:
Jahr | BBG West (RV) | Steuerfrei (8 %) | SV-frei (4 %) |
|---|---|---|---|
2024 | 87.600 € | 584 €/Monat | 292 €/Monat |
2025 | 96.600 € | 644 €/Monat | 322 €/Monat |
2026 | 101.400 € | 676 €/Monat | 338 €/Monat |
Steuerfrei vs. sozialversicherungsfrei — der Unterschied
Viele Arbeitgeber verwechseln die beiden Grenzen. Das kann teuer werden — in beide Richtungen.
Zone 1: Bis 338 €/Monat — der Sweet Spot
Beiträge bis 338 €/Monat sind steuerfrei UND sozialversicherungsfrei. Das ist der optimale Bereich für die meisten KMU:
Dein Mitarbeiter spart Steuern UND Sozialabgaben
Du sparst den AG-Anteil der Sozialversicherung (~20 %)
Maximale Netto-Wirkung für beide Seiten
Zone 2: 338 € bis 676 €/Monat — steuerfrei, aber SV-pflichtig
Beiträge in dieser Zone sind weiterhin steuerfrei, aber es fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Das reduziert die Netto-Wirkung — kann sich aber trotzdem lohnen, besonders bei Besserverdienern.
Zone 3: Über 676 €/Monat — individuell versteuern
Beiträge über 676 €/Monat müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keine Beitragsbegrenzung — hier gelten andere Regeln.
Was sich gegenüber 2025 geändert hat
Grenze | 2025 | 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
Steuerfrei | 644 €/Monat | 676 €/Monat | +32 €/Monat |
SV-frei | 322 €/Monat | 338 €/Monat | +16 €/Monat |
BBG West (RV) | 96.600 €/Jahr | 101.400 €/Jahr | +4.800 €/Jahr |
Praxis-Auswirkung: Wer 2025 am Maximum eingezahlt hat (644 €), kann 2026 den Beitrag um 32 € auf 676 € erhöhen — steuerfrei. Bei 30 Mitarbeitern sind das 11.520 €/Jahr zusätzliche steuerfreie Einzahlungen.
Rechenbeispiel: Optimaler Beitrag für einen Mitarbeiter
Szenario: Mitarbeiter mit 3.500 € Brutto
VARIANTE A: Beitrag im SV-freien Bereich (338 €/Monat) Entgeltumwandlung MA: 270 €/Monat AG-Zuschuss (25 %): 68 €/Monat Gesamtbeitrag: 338 €/Monat Steuerersparnis MA: ~95 €/Monat SV-Ersparnis MA: ~54 €/Monat SV-Ersparnis AG: ~54 €/Monat → Netto-Aufwand MA: nur 121 €/Monat für 338 € Sparrate → Netto-Aufwand AG: 68 € - 54 € = 14 €/Monat VARIANTE B: Beitrag am steuerfreien Maximum (676 €/Monat) Entgeltumwandlung MA: 541 €/Monat AG-Zuschuss (25 %): 135 €/Monat Gesamtbeitrag: 676 €/Monat Steuerersparnis MA: ~190 €/Monat SV-Ersparnis MA: ~54 €/Monat (nur auf ersten 338 €) SV-Beiträge auf 338-676 €: ~67 €/Monat (MA-Anteil) → Netto-Aufwand MA: ~364 €/Monat für 676 € Sparrate → Netto-Aufwand AG: 135 € - 54 € + 67 € SV = 148 €/Monat
VARIANTE A: Beitrag im SV-freien Bereich (338 €/Monat) Entgeltumwandlung MA: 270 €/Monat AG-Zuschuss (25 %): 68 €/Monat Gesamtbeitrag: 338 €/Monat Steuerersparnis MA: ~95 €/Monat SV-Ersparnis MA: ~54 €/Monat SV-Ersparnis AG: ~54 €/Monat → Netto-Aufwand MA: nur 121 €/Monat für 338 € Sparrate → Netto-Aufwand AG: 68 € - 54 € = 14 €/Monat VARIANTE B: Beitrag am steuerfreien Maximum (676 €/Monat) Entgeltumwandlung MA: 541 €/Monat AG-Zuschuss (25 %): 135 €/Monat Gesamtbeitrag: 676 €/Monat Steuerersparnis MA: ~190 €/Monat SV-Ersparnis MA: ~54 €/Monat (nur auf ersten 338 €) SV-Beiträge auf 338-676 €: ~67 €/Monat (MA-Anteil) → Netto-Aufwand MA: ~364 €/Monat für 676 € Sparrate → Netto-Aufwand AG: 135 € - 54 € + 67 € SV = 148 €/Monat
Empfehlung: Für die meisten KMU ist Variante A (bis 338 €) der Sweet Spot — maximale Netto-Wirkung pro investiertem Euro. Variante B lohnt sich bei Besserverdienern, die den Steuervorteil voll ausschöpfen wollen.
Sonderfälle: GF, Minijobber, Mehrfachbeschäftigung
Geschäftsführer (GmbH-GF):
Beherrschender GF: Kein Arbeitnehmer → keine SV-Pflicht → nur Steuerfreigrenze relevant
Der steuerfreie Rahmen (676 €) gilt auch für GF
Für höhere Beiträge: Unterstützungskasse oder Direktzusage — keine Begrenzung
Minijobber:
Haben Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Bei Pauschalbesteuerung: Steuerfreiheit greift nicht
AG-finanzierte bAV kann sinnvoller sein
Mehrfachbeschäftigung:
Der Höchstbeitrag (676 €) gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Arbeitgeber
Bei zwei Jobs müssen die Beiträge zusammengerechnet werden
Verantwortung liegt beim Arbeitnehmer — aber du solltest nachfragen
Häufige Fragen zum bAV Höchstbeitrag
Wie hoch ist der bAV Höchstbeitrag 2026? Der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge liegt 2026 bei 676 €/Monat (8.112 €/Jahr) für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 338 €/Monat (4.056 €/Jahr). Basis ist die Beitragsbemessungsgrenze West von 101.400 €/Jahr.
Wie viel bAV ist 2026 sozialversicherungsfrei? Sozialversicherungsfrei sind 2026 Beiträge bis zu 338 €/Monat (4 % der BBG West). Beiträge darüber bis 676 €/Monat sind zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Für die meisten Arbeitgeber empfiehlt sich daher der Bereich bis 338 € als optimaler Korridor.
Muss der Arbeitgeber den Höchstbeitrag zahlen? Nein — der Höchstbeitrag ist die Obergrenze der Steuerfreiheit, nicht eine Pflicht. Als Arbeitgeber musst du lediglich den 15-%-Zuschuss auf die Entgeltumwandlung zahlen (§ 1a BetrAVG). Wie viel dein Mitarbeiter umwandelt, entscheidet er selbst — bis zur Höchstgrenze.
Was passiert, wenn der Höchstbeitrag überschritten wird? Der übersteigende Betrag wird normal lohnversteuert. Es gibt keine Strafe — nur die Steuerfreiheit greift nicht mehr. Achtung bei Einmalzahlungen (Bonus, Weihnachtsgeld): Die Jahresgrenze von 8.112 € gilt kumuliert.
Fazit
Der bAV Höchstbeitrag 2026 liegt bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Für die meisten KMU ist der SV-freie Bereich bis 338 € der optimale Korridor — hier ist die Netto-Wirkung pro Euro am höchsten.
Wichtiger als der Höchstbeitrag ist aber die Frage: Nutzt du den Rahmen überhaupt? Viele Unternehmen bieten zwar bAV an, aber der durchschnittliche Beitrag liegt bei unter 100 €/Monat. Wer den Rahmen aktiv kommuniziert und mit einem attraktiven AG-Zuschuss kombiniert, hat ein echtes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.
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Quellen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, SV-Rechengrößenverordnung 2026, Deutsche Rentenversicherung
Jedes Jahr im Januar ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze — und damit auch der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge. Für 2026 liegt der Höchstbeitrag bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Aber was bedeuten diese Zahlen konkret für dich als Arbeitgeber? Und wie rechnest du den optimalen Beitrag für dein Team?
In diesem Artikel bekommst du alle Grenzen auf einen Blick, die Berechnungslogik dahinter und Praxis-Tipps, wie du den Rahmen optimal ausschöpfst.
bAV Höchstbeitrag 2026 — alle Grenzen auf einen Blick
Grenze | Monatlich | Jährlich | Rechtsgrundlage | Gilt für |
|---|---|---|---|---|
Steuerfrei (8 % BBG West) | 676 € | 8.112 € | § 3 Nr. 63 EStG | Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds |
SV-frei (4 % BBG West) | 338 € | 4.056 € | § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV | Nur gesetzl. SV-pflichtige Arbeitnehmer |
BBG West (Rentenversicherung) | 8.450 € | 101.400 € | SV-Rechengrößenverordnung | Basis für Berechnung |
Wichtig: Die Steuerfreigrenze (8 % BBG) ist doppelt so hoch wie die SV-Freigrenze (4 % BBG). Das heißt: Beiträge zwischen 338 € und 676 €/Monat sind zwar steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Auf diesen Anteil fallen SV-Beiträge an — für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
So berechnet sich der Höchstbeitrag
Die Formel ist einfach:
Steuerfreier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 8 % SV-freier Höchstbeitrag = BBG West (Rentenversicherung) × 4 % Für 2026: Steuerfrei: 101.400 € × 8 % = 8.112 €/Jahr = 676 €/Monat SV-frei: 101.400 € × 4 % = 4.056 €/Jahr = 338 €/Monat
Die BBG wird jedes Jahr durch die Bundesregierung per Verordnung angepasst — in der Regel steigt sie. Damit steigt automatisch auch der bAV-Höchstbeitrag.
Entwicklung der letzten Jahre:
Jahr | BBG West (RV) | Steuerfrei (8 %) | SV-frei (4 %) |
|---|---|---|---|
2024 | 87.600 € | 584 €/Monat | 292 €/Monat |
2025 | 96.600 € | 644 €/Monat | 322 €/Monat |
2026 | 101.400 € | 676 €/Monat | 338 €/Monat |
Steuerfrei vs. sozialversicherungsfrei — der Unterschied
Viele Arbeitgeber verwechseln die beiden Grenzen. Das kann teuer werden — in beide Richtungen.
Zone 1: Bis 338 €/Monat — der Sweet Spot
Beiträge bis 338 €/Monat sind steuerfrei UND sozialversicherungsfrei. Das ist der optimale Bereich für die meisten KMU:
Dein Mitarbeiter spart Steuern UND Sozialabgaben
Du sparst den AG-Anteil der Sozialversicherung (~20 %)
Maximale Netto-Wirkung für beide Seiten
Zone 2: 338 € bis 676 €/Monat — steuerfrei, aber SV-pflichtig
Beiträge in dieser Zone sind weiterhin steuerfrei, aber es fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Das reduziert die Netto-Wirkung — kann sich aber trotzdem lohnen, besonders bei Besserverdienern.
Zone 3: Über 676 €/Monat — individuell versteuern
Beiträge über 676 €/Monat müssen als geldwerter Vorteil versteuert werden. Für die Durchführungswege Unterstützungskasse und Direktzusage gibt es keine Beitragsbegrenzung — hier gelten andere Regeln.
Was sich gegenüber 2025 geändert hat
Grenze | 2025 | 2026 | Veränderung |
|---|---|---|---|
Steuerfrei | 644 €/Monat | 676 €/Monat | +32 €/Monat |
SV-frei | 322 €/Monat | 338 €/Monat | +16 €/Monat |
BBG West (RV) | 96.600 €/Jahr | 101.400 €/Jahr | +4.800 €/Jahr |
Praxis-Auswirkung: Wer 2025 am Maximum eingezahlt hat (644 €), kann 2026 den Beitrag um 32 € auf 676 € erhöhen — steuerfrei. Bei 30 Mitarbeitern sind das 11.520 €/Jahr zusätzliche steuerfreie Einzahlungen.
Rechenbeispiel: Optimaler Beitrag für einen Mitarbeiter
Szenario: Mitarbeiter mit 3.500 € Brutto
VARIANTE A: Beitrag im SV-freien Bereich (338 €/Monat) Entgeltumwandlung MA: 270 €/Monat AG-Zuschuss (25 %): 68 €/Monat Gesamtbeitrag: 338 €/Monat Steuerersparnis MA: ~95 €/Monat SV-Ersparnis MA: ~54 €/Monat SV-Ersparnis AG: ~54 €/Monat → Netto-Aufwand MA: nur 121 €/Monat für 338 € Sparrate → Netto-Aufwand AG: 68 € - 54 € = 14 €/Monat VARIANTE B: Beitrag am steuerfreien Maximum (676 €/Monat) Entgeltumwandlung MA: 541 €/Monat AG-Zuschuss (25 %): 135 €/Monat Gesamtbeitrag: 676 €/Monat Steuerersparnis MA: ~190 €/Monat SV-Ersparnis MA: ~54 €/Monat (nur auf ersten 338 €) SV-Beiträge auf 338-676 €: ~67 €/Monat (MA-Anteil) → Netto-Aufwand MA: ~364 €/Monat für 676 € Sparrate → Netto-Aufwand AG: 135 € - 54 € + 67 € SV = 148 €/Monat
Empfehlung: Für die meisten KMU ist Variante A (bis 338 €) der Sweet Spot — maximale Netto-Wirkung pro investiertem Euro. Variante B lohnt sich bei Besserverdienern, die den Steuervorteil voll ausschöpfen wollen.
Sonderfälle: GF, Minijobber, Mehrfachbeschäftigung
Geschäftsführer (GmbH-GF):
Beherrschender GF: Kein Arbeitnehmer → keine SV-Pflicht → nur Steuerfreigrenze relevant
Der steuerfreie Rahmen (676 €) gilt auch für GF
Für höhere Beiträge: Unterstützungskasse oder Direktzusage — keine Begrenzung
Minijobber:
Haben Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
Bei Pauschalbesteuerung: Steuerfreiheit greift nicht
AG-finanzierte bAV kann sinnvoller sein
Mehrfachbeschäftigung:
Der Höchstbeitrag (676 €) gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Arbeitgeber
Bei zwei Jobs müssen die Beiträge zusammengerechnet werden
Verantwortung liegt beim Arbeitnehmer — aber du solltest nachfragen
Häufige Fragen zum bAV Höchstbeitrag
Wie hoch ist der bAV Höchstbeitrag 2026? Der steuerfreie Höchstbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge liegt 2026 bei 676 €/Monat (8.112 €/Jahr) für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Sozialversicherungsfrei sind bis zu 338 €/Monat (4.056 €/Jahr). Basis ist die Beitragsbemessungsgrenze West von 101.400 €/Jahr.
Wie viel bAV ist 2026 sozialversicherungsfrei? Sozialversicherungsfrei sind 2026 Beiträge bis zu 338 €/Monat (4 % der BBG West). Beiträge darüber bis 676 €/Monat sind zwar steuerfrei, aber sozialversicherungspflichtig. Für die meisten Arbeitgeber empfiehlt sich daher der Bereich bis 338 € als optimaler Korridor.
Muss der Arbeitgeber den Höchstbeitrag zahlen? Nein — der Höchstbeitrag ist die Obergrenze der Steuerfreiheit, nicht eine Pflicht. Als Arbeitgeber musst du lediglich den 15-%-Zuschuss auf die Entgeltumwandlung zahlen (§ 1a BetrAVG). Wie viel dein Mitarbeiter umwandelt, entscheidet er selbst — bis zur Höchstgrenze.
Was passiert, wenn der Höchstbeitrag überschritten wird? Der übersteigende Betrag wird normal lohnversteuert. Es gibt keine Strafe — nur die Steuerfreiheit greift nicht mehr. Achtung bei Einmalzahlungen (Bonus, Weihnachtsgeld): Die Jahresgrenze von 8.112 € gilt kumuliert.
Fazit
Der bAV Höchstbeitrag 2026 liegt bei 676 €/Monat steuerfrei und 338 €/Monat sozialversicherungsfrei. Für die meisten KMU ist der SV-freie Bereich bis 338 € der optimale Korridor — hier ist die Netto-Wirkung pro Euro am höchsten.
Wichtiger als der Höchstbeitrag ist aber die Frage: Nutzt du den Rahmen überhaupt? Viele Unternehmen bieten zwar bAV an, aber der durchschnittliche Beitrag liegt bei unter 100 €/Monat. Wer den Rahmen aktiv kommuniziert und mit einem attraktiven AG-Zuschuss kombiniert, hat ein echtes Argument im Wettbewerb um Fachkräfte.
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Quellen: § 3 Nr. 63 EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 9 SvEV, SV-Rechengrößenverordnung 2026, Deutsche Rentenversicherung
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