
bAV-Zuschuss berechnen: So viel zahlt der Arbeitgeber wirklich
bAV-Zuschuss berechnen: So viel zahlt der Arbeitgeber wirklich
Autor: Hannes Weindorf
15 % Pflicht-Zuschuss — das wissen die meisten Arbeitgeber. Aber was heißt das in Euro? Wann muss ich zahlen, wann nicht? Und was kostet mich der Zuschuss nach SV-Ersparnis wirklich netto?
In diesem Artikel rechne ich dir die drei häufigsten Szenarien durch: Pflicht-Minimum, freiwillige Aufstockung und AG-finanzierte bAV. Mit konkreten Zahlen, nicht mit Prozentrechnerei.
TL;DR
Pflicht-Zuschuss: 15 % des Umwandlungsbetrags (§ 1a BetrAVG). Bei 200 € Umwandlung = 30 € Zuschuss. SV-Ersparnis AG (~20 %) = 40 €. Netto-Kosten: −10 € (= Ersparnis!). Freiwillig 25 %: 50 € Zuschuss, netto −5 € nach Steuereffekt. Empfehlung: Pauschal 50 €/Monat kommunizieren ('Wir zahlen dir 50 € auf die Rente') — versteht jeder, kostet 5 €/MA netto, stärkstes Recruiting-Argument.
15 % Pflicht-Zuschuss — das wissen die meisten Arbeitgeber. Aber was heißt das in Euro? Wann muss ich zahlen, wann nicht? Und was kostet mich der Zuschuss nach SV-Ersparnis wirklich netto?
In diesem Artikel rechne ich dir die drei häufigsten Szenarien durch: Pflicht-Minimum, freiwillige Aufstockung und AG-finanzierte bAV. Mit konkreten Zahlen, nicht mit Prozentrechnerei.
Die Zuschuss-Pflicht: Wann, wie viel, für wen?
Die Regeln auf einen Blick:
Regel | Details |
|---|---|
Pflicht-Zuschuss | Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags |
Bedingung | Nur wenn du als AG Sozialversicherungsbeiträge sparst |
Gilt seit | 01.01.2019 für Neuverträge |
Gilt für Altverträge | Seit 01.01.2022 für alle Verträge (auch vor 2019) |
Rechtsgrundlage | § 1a Abs. 1a BetrAVG (BRSG) |
Durchführungswege | Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds |
Nicht erforderlich bei | AG-finanzierter bAV (keine Entgeltumwandlung) |
Wann sparst du SV-Beiträge?
Immer dann, wenn das Gehalt deines Mitarbeiters unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Für 2026: 8.450 €/Monat (RV). Das trifft auf die allermeisten KMU-Mitarbeiter zu.
Bei Gehältern über der BBG sparst du keine SV-Beiträge durch die Umwandlung — und musst theoretisch keinen Zuschuss zahlen. In der Praxis zahlen die meisten Arbeitgeber trotzdem, weil es fair ist und die Bindungswirkung sonst verpufft.
Berechnungslogik: Schritt für Schritt
FORMEL: Pflicht-Zuschuss = Umwandlungsbetrag × 15 % SV-Ersparnis AG = Umwandlungsbetrag × AG-Anteil SV (~20 %) Netto-Kosten = Pflicht-Zuschuss − SV-Ersparnis BEISPIEL: Umwandlung: 200 €/Monat Zuschuss (15 %): 30 € SV-Ersparnis (20 %): 40 € → Netto: 30 − 40 = −10 € (= du SPARST 10 €)
FORMEL: Pflicht-Zuschuss = Umwandlungsbetrag × 15 % SV-Ersparnis AG = Umwandlungsbetrag × AG-Anteil SV (~20 %) Netto-Kosten = Pflicht-Zuschuss − SV-Ersparnis BEISPIEL: Umwandlung: 200 €/Monat Zuschuss (15 %): 30 € SV-Ersparnis (20 %): 40 € → Netto: 30 − 40 = −10 € (= du SPARST 10 €)
Der AG-SV-Anteil (~20 %) setzt sich zusammen aus:
Rentenversicherung: 9,3 %
Krankenversicherung: ~8,15 % (je nach Kasse)
Pflegeversicherung: 1,7 %
Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Gesamt: ~20,45 %
Der exakte Satz hängt von der Krankenkasse ab. Für die Berechnung reichen 20 % als Faustformel.
3 Szenarien durchgerechnet
Szenario 1: Pflicht-Minimum (15 % Zuschuss)
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (15 %): 30,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Netto-Kosten: -10,00 € (Ersparnis!) Betriebsausgabe (absetzbar): 30,00 € Steuereffekt (~30 %): -9,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -19,00 € (du sparst!) → Bei 20 MA: 380 € Ersparnis/Monat = 4.560 €/Jahr
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (15 %): 30,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Netto-Kosten: -10,00 € (Ersparnis!) Betriebsausgabe (absetzbar): 30,00 € Steuereffekt (~30 %): -9,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -19,00 € (du sparst!) → Bei 20 MA: 380 € Ersparnis/Monat = 4.560 €/Jahr
Szenario 2: Freiwillig 25 % Zuschuss
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (25 %): 50,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Brutto-Mehrkosten: 10,00 € Betriebsausgabe: 50,00 € Steuereffekt (~30 %): -15,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -5,00 € (quasi kostenlos!) → Bei 20 MA: 100 € Mehrkosten/Monat = 1.200 €/Jahr → Aber: 20 MA × 250 € × 12 = 60.000 €/Jahr auf bAV-Konten
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (25 %): 50,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Brutto-Mehrkosten: 10,00 € Betriebsausgabe: 50,00 € Steuereffekt (~30 %): -15,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -5,00 € (quasi kostenlos!) → Bei 20 MA: 100 € Mehrkosten/Monat = 1.200 €/Jahr → Aber: 20 MA × 250 € × 12 = 60.000 €/Jahr auf bAV-Konten
Szenario 3: Großzügig 50 €/Monat pauschal
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (pauschal 50 €): 50,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Brutto-Mehrkosten: 10,00 € Steuereffekt: -15,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -5,00 € → Identisch mit 25 % — aber einfacher zu kommunizieren → "Wir zahlen jedem 50 € im Monat auf die Betriebsrente" → Klare Botschaft, kein Prozentrechnen
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (pauschal 50 €): 50,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Brutto-Mehrkosten: 10,00 € Steuereffekt: -15,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -5,00 € → Identisch mit 25 % — aber einfacher zu kommunizieren → "Wir zahlen jedem 50 € im Monat auf die Betriebsrente" → Klare Botschaft, kein Prozentrechnen
Empfehlung: Szenario 3 (pauschal 50 €) ist für die Kommunikation am stärksten. "50 € im Monat für deine Rente — von uns" versteht jeder. Prozente versteht keiner.
Wann du KEINEN Zuschuss zahlen musst
Situation | Zuschuss-Pflicht? |
|---|---|
Mitarbeiter verdient über BBG (8.450 €/Monat) | Nein — keine SV-Ersparnis |
AG-finanzierte bAV (kein Entgeltumwandlung) | Nein — Zuschuss gilt nur bei Umwandlung |
Tarifvertrag mit eigener bAV-Regelung | Kommt drauf an — Tarifvertrag prüfen |
Mitarbeiter in Elternzeit / unbezahltem Urlaub | Nein — kein Gehalt = keine Umwandlung |
Minijobber (pauschal versteuert) | Ja — aber SV-Ersparnis oft gering |
GF einer GmbH (kein AN) | Nein — kein § 1a BetrAVG-Anspruch |
Praxis-Tipp für Geschäftsführer: GF haben keinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung — aber du kannst ihnen trotzdem eine bAV anbieten. Für GF ist die Unterstützungskasse oft besser, weil es keine Beitragsgrenzen gibt.
Häufige Fragen zum bAV-Zuschuss
Wie berechnet man den bAV-Arbeitgeberzuschuss? Pflicht-Zuschuss = Umwandlungsbetrag × 15 %. Bei 200 € Umwandlung: 30 €. Gleichzeitig sparst du als AG ~20 % SV-Beiträge auf den Umwandlungsbetrag (= 40 €). Netto kostet dich der Pflicht-Zuschuss also nichts — du sparst sogar 10 €.
Muss der Arbeitgeber immer 15 % Zuschuss zahlen? Nur wenn du durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge sparst. Das ist der Fall bei allen Mitarbeitern mit Gehalt unter der BBG (8.450 €/Monat für 2026). Bei AG-finanzierter bAV (ohne Entgeltumwandlung) gibt es keine Zuschuss-Pflicht.
Was passiert, wenn ich den Zuschuss für Altverträge vergessen habe? Seit 01.01.2022 gilt die Pflicht auch für Altverträge (vor 2019). Wer den Zuschuss nicht nachgezahlt hat, haftet rückwirkend. Der Mitarbeiter kann den ausstehenden Zuschuss einfordern — auch nach Kündigung. Jetzt prüfen, nicht warten.
Lohnt sich ein freiwilliger Zuschuss über 15 %? Finanziell: Ja — bei 25 % Zuschuss kostet dich das netto ~5 €/MA/Monat nach SV-Ersparnis und Steuer. Strategisch: Absolut — ein höherer Zuschuss ist das stärkste Argument im Recruiting und kostet einen Bruchteil einer Gehaltserhöhung.
Kann ich den Zuschuss auch als Prozent vom Gehalt berechnen? Nein — der Pflicht-Zuschuss bezieht sich auf den umgewandelten Betrag, nicht auf das Gehalt. 15 % von 200 € Umwandlung = 30 €, egal ob das Gehalt 2.500 € oder 5.000 € beträgt. Einen freiwilligen Zuschuss kannst du natürlich auch gehaltsabhängig gestalten.
Fazit
Der bAV-Zuschuss ist einfacher als er klingt: 15 % auf den Umwandlungsbetrag, gegenfinanziert durch SV-Ersparnis. Netto kostet er dich nichts — oft sparst du sogar. Wer freiwillig aufstockt (25 % oder pauschal 50 €/Monat), hat für unter 5 € netto pro Mitarbeiter ein Benefit, das jede Gehaltserhöhung schlägt.
bAV-Zuschuss für deinen Betrieb berechnen? Wir rechnen das gemeinsam durch — mit deinen echten Gehaltszahlen und der optimalen Zuschuss-Höhe.
Vorsorge-Check buchen → Unverbindlich · 30 Minuten · Per Video oder Telefon
Quellen: § 1a Abs. 1a BetrAVG, SV-Rechengrößenverordnung 2026, eigene Beratungspraxis
15 % Pflicht-Zuschuss — das wissen die meisten Arbeitgeber. Aber was heißt das in Euro? Wann muss ich zahlen, wann nicht? Und was kostet mich der Zuschuss nach SV-Ersparnis wirklich netto?
In diesem Artikel rechne ich dir die drei häufigsten Szenarien durch: Pflicht-Minimum, freiwillige Aufstockung und AG-finanzierte bAV. Mit konkreten Zahlen, nicht mit Prozentrechnerei.
Die Zuschuss-Pflicht: Wann, wie viel, für wen?
Die Regeln auf einen Blick:
Regel | Details |
|---|---|
Pflicht-Zuschuss | Mindestens 15 % des umgewandelten Betrags |
Bedingung | Nur wenn du als AG Sozialversicherungsbeiträge sparst |
Gilt seit | 01.01.2019 für Neuverträge |
Gilt für Altverträge | Seit 01.01.2022 für alle Verträge (auch vor 2019) |
Rechtsgrundlage | § 1a Abs. 1a BetrAVG (BRSG) |
Durchführungswege | Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds |
Nicht erforderlich bei | AG-finanzierter bAV (keine Entgeltumwandlung) |
Wann sparst du SV-Beiträge?
Immer dann, wenn das Gehalt deines Mitarbeiters unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Für 2026: 8.450 €/Monat (RV). Das trifft auf die allermeisten KMU-Mitarbeiter zu.
Bei Gehältern über der BBG sparst du keine SV-Beiträge durch die Umwandlung — und musst theoretisch keinen Zuschuss zahlen. In der Praxis zahlen die meisten Arbeitgeber trotzdem, weil es fair ist und die Bindungswirkung sonst verpufft.
Berechnungslogik: Schritt für Schritt
FORMEL: Pflicht-Zuschuss = Umwandlungsbetrag × 15 % SV-Ersparnis AG = Umwandlungsbetrag × AG-Anteil SV (~20 %) Netto-Kosten = Pflicht-Zuschuss − SV-Ersparnis BEISPIEL: Umwandlung: 200 €/Monat Zuschuss (15 %): 30 € SV-Ersparnis (20 %): 40 € → Netto: 30 − 40 = −10 € (= du SPARST 10 €)
Der AG-SV-Anteil (~20 %) setzt sich zusammen aus:
Rentenversicherung: 9,3 %
Krankenversicherung: ~8,15 % (je nach Kasse)
Pflegeversicherung: 1,7 %
Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
Gesamt: ~20,45 %
Der exakte Satz hängt von der Krankenkasse ab. Für die Berechnung reichen 20 % als Faustformel.
3 Szenarien durchgerechnet
Szenario 1: Pflicht-Minimum (15 % Zuschuss)
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (15 %): 30,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Netto-Kosten: -10,00 € (Ersparnis!) Betriebsausgabe (absetzbar): 30,00 € Steuereffekt (~30 %): -9,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -19,00 € (du sparst!) → Bei 20 MA: 380 € Ersparnis/Monat = 4.560 €/Jahr
Szenario 2: Freiwillig 25 % Zuschuss
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (25 %): 50,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Brutto-Mehrkosten: 10,00 € Betriebsausgabe: 50,00 € Steuereffekt (~30 %): -15,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -5,00 € (quasi kostenlos!) → Bei 20 MA: 100 € Mehrkosten/Monat = 1.200 €/Jahr → Aber: 20 MA × 250 € × 12 = 60.000 €/Jahr auf bAV-Konten
Szenario 3: Großzügig 50 €/Monat pauschal
Mitarbeiter: 3.200 € Brutto, wandelt 200 €/Monat um AG-Zuschuss (pauschal 50 €): 50,00 € AG SV-Ersparnis (20 %): -40,00 € = Brutto-Mehrkosten: 10,00 € Steuereffekt: -15,00 € = ECHTE Netto-Kosten: -5,00 € → Identisch mit 25 % — aber einfacher zu kommunizieren → "Wir zahlen jedem 50 € im Monat auf die Betriebsrente" → Klare Botschaft, kein Prozentrechnen
Empfehlung: Szenario 3 (pauschal 50 €) ist für die Kommunikation am stärksten. "50 € im Monat für deine Rente — von uns" versteht jeder. Prozente versteht keiner.
Wann du KEINEN Zuschuss zahlen musst
Situation | Zuschuss-Pflicht? |
|---|---|
Mitarbeiter verdient über BBG (8.450 €/Monat) | Nein — keine SV-Ersparnis |
AG-finanzierte bAV (kein Entgeltumwandlung) | Nein — Zuschuss gilt nur bei Umwandlung |
Tarifvertrag mit eigener bAV-Regelung | Kommt drauf an — Tarifvertrag prüfen |
Mitarbeiter in Elternzeit / unbezahltem Urlaub | Nein — kein Gehalt = keine Umwandlung |
Minijobber (pauschal versteuert) | Ja — aber SV-Ersparnis oft gering |
GF einer GmbH (kein AN) | Nein — kein § 1a BetrAVG-Anspruch |
Praxis-Tipp für Geschäftsführer: GF haben keinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung — aber du kannst ihnen trotzdem eine bAV anbieten. Für GF ist die Unterstützungskasse oft besser, weil es keine Beitragsgrenzen gibt.
Häufige Fragen zum bAV-Zuschuss
Wie berechnet man den bAV-Arbeitgeberzuschuss? Pflicht-Zuschuss = Umwandlungsbetrag × 15 %. Bei 200 € Umwandlung: 30 €. Gleichzeitig sparst du als AG ~20 % SV-Beiträge auf den Umwandlungsbetrag (= 40 €). Netto kostet dich der Pflicht-Zuschuss also nichts — du sparst sogar 10 €.
Muss der Arbeitgeber immer 15 % Zuschuss zahlen? Nur wenn du durch die Entgeltumwandlung SV-Beiträge sparst. Das ist der Fall bei allen Mitarbeitern mit Gehalt unter der BBG (8.450 €/Monat für 2026). Bei AG-finanzierter bAV (ohne Entgeltumwandlung) gibt es keine Zuschuss-Pflicht.
Was passiert, wenn ich den Zuschuss für Altverträge vergessen habe? Seit 01.01.2022 gilt die Pflicht auch für Altverträge (vor 2019). Wer den Zuschuss nicht nachgezahlt hat, haftet rückwirkend. Der Mitarbeiter kann den ausstehenden Zuschuss einfordern — auch nach Kündigung. Jetzt prüfen, nicht warten.
Lohnt sich ein freiwilliger Zuschuss über 15 %? Finanziell: Ja — bei 25 % Zuschuss kostet dich das netto ~5 €/MA/Monat nach SV-Ersparnis und Steuer. Strategisch: Absolut — ein höherer Zuschuss ist das stärkste Argument im Recruiting und kostet einen Bruchteil einer Gehaltserhöhung.
Kann ich den Zuschuss auch als Prozent vom Gehalt berechnen? Nein — der Pflicht-Zuschuss bezieht sich auf den umgewandelten Betrag, nicht auf das Gehalt. 15 % von 200 € Umwandlung = 30 €, egal ob das Gehalt 2.500 € oder 5.000 € beträgt. Einen freiwilligen Zuschuss kannst du natürlich auch gehaltsabhängig gestalten.
Fazit
Der bAV-Zuschuss ist einfacher als er klingt: 15 % auf den Umwandlungsbetrag, gegenfinanziert durch SV-Ersparnis. Netto kostet er dich nichts — oft sparst du sogar. Wer freiwillig aufstockt (25 % oder pauschal 50 €/Monat), hat für unter 5 € netto pro Mitarbeiter ein Benefit, das jede Gehaltserhöhung schlägt.
bAV-Zuschuss für deinen Betrieb berechnen? Wir rechnen das gemeinsam durch — mit deinen echten Gehaltszahlen und der optimalen Zuschuss-Höhe.
Vorsorge-Check buchen → Unverbindlich · 30 Minuten · Per Video oder Telefon
Quellen: § 1a Abs. 1a BetrAVG, SV-Rechengrößenverordnung 2026, eigene Beratungspraxis
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