
Entgeltumwandlung einfach erklärt: Was Arbeitgeber wissen müssen
Entgeltumwandlung einfach erklärt: Was Arbeitgeber wissen müssen
Autor: Hannes Weindorf
Entgeltumwandlung klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Im Kern heißt es: Dein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts — und dieser Betrag fließt stattdessen in seine betriebliche Altersvorsorge. Steuer- und sozialversicherungsfrei.
Als Arbeitgeber bist du seit 2002 verpflichtet, das zu ermöglichen. Und seit 2019 musst du mindestens 15 % drauflegen. In diesem Artikel erkläre ich dir in 5 Minuten, was Entgeltumwandlung ist, wie sie funktioniert und was du beachten musst.
TL;DR
Entgeltumwandlung = Mitarbeiter zahlt Bruttogehalt in bAV ein, steuerfrei bis 676 €/Monat, SV-frei bis 338 €/Monat. Rechtsanspruch seit 2002. Pflicht-Zuschuss 15 % seit 2019 (Altverträge seit 2022). Der Zuschuss kostet dich netto nichts: SV-Ersparnis (~20 %) übersteigt den Zuschuss (15 %). Beispiel: 200 € Umwandlung → 30 € Zuschuss − 40 € SV-Ersparnis = 10 € Gewinn.
Entgeltumwandlung klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Im Kern heißt es: Dein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts — und dieser Betrag fließt stattdessen in seine betriebliche Altersvorsorge. Steuer- und sozialversicherungsfrei.
Als Arbeitgeber bist du seit 2002 verpflichtet, das zu ermöglichen. Und seit 2019 musst du mindestens 15 % drauflegen. In diesem Artikel erkläre ich dir in 5 Minuten, was Entgeltumwandlung ist, wie sie funktioniert und was du beachten musst.
Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. Der Vorteil: Auf diesen Betrag fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an — bis zu den gesetzlichen Grenzen.
Das Wichtigste in 3 Sätzen:
Dein Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)
Du musst mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn du SV-Beiträge sparst
Steuerfrei bis 676 €/Monat, SV-frei bis 338 €/Monat (2026)
Rechtsgrundlage: § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer diesen Anspruch.
Wie funktioniert Entgeltumwandlung? In 4 Schritten
Schritt 1: Mitarbeiter äußert Wunsch
Dein Mitarbeiter kommt auf dich zu und sagt: "Ich möchte Entgeltumwandlung machen." Du kannst das nicht ablehnen — es ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch.
Schritt 2: Ihr vereinbart den Betrag
Gemeinsam legt ihr fest:
Wie viel umgewandelt wird (z. B. 200 €/Monat)
Ab wann (meist zum Monatsersten)
Über welchen Durchführungsweg (meistens Direktversicherung)
Du als Arbeitgeber darfst den Durchführungsweg vorgeben. Du kannst also sagen: "Wir machen das über Anbieter X als Direktversicherung." Dein Mitarbeiter kann keinen anderen Anbieter verlangen.
Schritt 3: Die Lohnabrechnung wird angepasst
Dein Lohnbüro / Steuerberater setzt die Umwandlung um:
Bruttogehalt wird um den Umwandlungsbetrag reduziert
SV-Beiträge werden auf das reduzierte Brutto berechnet
AG-Zuschuss (mindestens 15 %) wird addiert
Gesamtbeitrag geht an den Versicherer
Schritt 4: Monatlich automatisch
Ab jetzt läuft alles automatisch. Jeden Monat wird der Betrag vom Brutto abgezogen, der Zuschuss addiert, und alles an den Versicherer überwiesen. Dein Aufwand nach der Einrichtung: null.
Deine 3 Pflichten als Arbeitgeber
Pflicht 1: Entgeltumwandlung ermöglichen
Du kannst es nicht verweigern. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch. Ausnahme: Tarifvertragliche Regelungen können abweichende Bestimmungen enthalten.
Pflicht 2: Mindestens 15 % Zuschuss zahlen
Seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 auch für alle Altverträge. Du musst 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss drauflegen — sofern du durch die Umwandlung SV-Beiträge sparst.
Beispiel: Mitarbeiter wandelt 200 € um → dein Zuschuss: mindestens 30 € (15 %).
Pflicht 3: Information und Dokumentation
Umwandlungsvereinbarung schriftlich festhalten
Mitarbeiter über Rechte informieren (Portabilität, Unverfallbarkeit)
Bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung ermöglichen
Haftungsrisiko: Wer den Pflicht-Zuschuss vergisst (besonders bei Altverträgen vor 2019), haftet rückwirkend. Der Mitarbeiter kann den ausstehenden Zuschuss einfordern.
Rechenbeispiel: Was es dich und deinen Mitarbeiter kostet
MITARBEITER MAX, 32 Jahre, 3.200 € Brutto OHNE Entgeltumwandlung: Brutto: 3.200 € Lohnsteuer (~25 %): -800 € SV-Beiträge (~20 %): -640 € = Netto: 1.760 € MIT 200 € Entgeltumwandlung: Brutto (reduziert): 3.000 € Lohnsteuer (~25 %): -750 € SV-Beiträge (~20 %): -600 € = Netto: 1.650 € DIFFERENZ FÜR MAX: Netto-Aufwand: 1.760 - 1.650 = 110 €/Monat Aber: 200 € + 30 € AG-Zuschuss = 230 € fließen in bAV → Max investiert 230 € für 110 € Netto-Aufwand KOSTEN FÜR DICH: AG-Zuschuss (15 %): 30 € SV-Ersparnis (~20 % auf 200 €): -40 € = Netto-Kosten: -10 € (= du sparst 10 €!)
MITARBEITER MAX, 32 Jahre, 3.200 € Brutto OHNE Entgeltumwandlung: Brutto: 3.200 € Lohnsteuer (~25 %): -800 € SV-Beiträge (~20 %): -640 € = Netto: 1.760 € MIT 200 € Entgeltumwandlung: Brutto (reduziert): 3.000 € Lohnsteuer (~25 %): -750 € SV-Beiträge (~20 %): -600 € = Netto: 1.650 € DIFFERENZ FÜR MAX: Netto-Aufwand: 1.760 - 1.650 = 110 €/Monat Aber: 200 € + 30 € AG-Zuschuss = 230 € fließen in bAV → Max investiert 230 € für 110 € Netto-Aufwand KOSTEN FÜR DICH: AG-Zuschuss (15 %): 30 € SV-Ersparnis (~20 % auf 200 €): -40 € = Netto-Kosten: -10 € (= du sparst 10 €!)
Ergebnis: Max hat 110 € weniger Netto, aber 230 € auf dem Rentenkonto. Du hast 10 € gespart. Win-Win.
Wer freiwillig mehr als 15 % Zuschuss zahlt, stärkt die Bindungswirkung — Details in unserem Steuervorteile-Artikel.
Häufige Fragen zur Entgeltumwandlung
Was ist Entgeltumwandlung einfach erklärt? Entgeltumwandlung heißt: Ein Teil deines Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Vorteil: Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung auf diesen Betrag. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % obendrauf legen.
Ist Entgeltumwandlung Pflicht für den Arbeitgeber? Die Entgeltumwandlung selbst ist keine Pflicht — aber du musst sie ermöglichen, wenn dein Mitarbeiter es verlangt (Rechtsanspruch seit 2002). Der 15-%-Zuschuss ist seit 2019 Pflicht für alle Neuverträge und seit 2022 auch für Altverträge.
Wie viel kann man 2026 per Entgeltumwandlung einzahlen? Steuerfrei: bis 676 €/Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Sozialversicherungsfrei: bis 338 €/Monat (4 % BBG). Darüber hinaus ist Entgeltumwandlung möglich, aber nicht mehr steuerbegünstigt. Details zu den Höchstbeiträgen 2026.
Kann der Mitarbeiter die Entgeltumwandlung jederzeit beenden? Ja — der Mitarbeiter kann die Umwandlung jederzeit stoppen oder den Betrag ändern. Die bereits aufgebauten Ansprüche bleiben erhalten (Unverfallbarkeit). Die Einzelheiten regelt die Umwandlungsvereinbarung.
Fazit
Entgeltumwandlung ist kein Hexenwerk: Brutto rein, Steuer sparen, Rente aufbauen. Als Arbeitgeber musst du es ermöglichen und 15 % drauflegen — was dich netto oft gar nichts kostet. Der Schlüssel ist ein sauberes Setup und klare Kommunikation an dein Team.
Entgeltumwandlung richtig einrichten? Wir übernehmen Setup, Versorgungsordnung und Mitarbeiter-Info — schlüsselfertig.
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Quellen: § 1a BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG, SV-Rechengrößenverordnung 2026
Entgeltumwandlung klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Im Kern heißt es: Dein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts — und dieser Betrag fließt stattdessen in seine betriebliche Altersvorsorge. Steuer- und sozialversicherungsfrei.
Als Arbeitgeber bist du seit 2002 verpflichtet, das zu ermöglichen. Und seit 2019 musst du mindestens 15 % drauflegen. In diesem Artikel erkläre ich dir in 5 Minuten, was Entgeltumwandlung ist, wie sie funktioniert und was du beachten musst.
Was ist Entgeltumwandlung?
Entgeltumwandlung bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. Der Vorteil: Auf diesen Betrag fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an — bis zu den gesetzlichen Grenzen.
Das Wichtigste in 3 Sätzen:
Dein Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)
Du musst mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn du SV-Beiträge sparst
Steuerfrei bis 676 €/Monat, SV-frei bis 338 €/Monat (2026)
Rechtsgrundlage: § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer diesen Anspruch.
Wie funktioniert Entgeltumwandlung? In 4 Schritten
Schritt 1: Mitarbeiter äußert Wunsch
Dein Mitarbeiter kommt auf dich zu und sagt: "Ich möchte Entgeltumwandlung machen." Du kannst das nicht ablehnen — es ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch.
Schritt 2: Ihr vereinbart den Betrag
Gemeinsam legt ihr fest:
Wie viel umgewandelt wird (z. B. 200 €/Monat)
Ab wann (meist zum Monatsersten)
Über welchen Durchführungsweg (meistens Direktversicherung)
Du als Arbeitgeber darfst den Durchführungsweg vorgeben. Du kannst also sagen: "Wir machen das über Anbieter X als Direktversicherung." Dein Mitarbeiter kann keinen anderen Anbieter verlangen.
Schritt 3: Die Lohnabrechnung wird angepasst
Dein Lohnbüro / Steuerberater setzt die Umwandlung um:
Bruttogehalt wird um den Umwandlungsbetrag reduziert
SV-Beiträge werden auf das reduzierte Brutto berechnet
AG-Zuschuss (mindestens 15 %) wird addiert
Gesamtbeitrag geht an den Versicherer
Schritt 4: Monatlich automatisch
Ab jetzt läuft alles automatisch. Jeden Monat wird der Betrag vom Brutto abgezogen, der Zuschuss addiert, und alles an den Versicherer überwiesen. Dein Aufwand nach der Einrichtung: null.
Deine 3 Pflichten als Arbeitgeber
Pflicht 1: Entgeltumwandlung ermöglichen
Du kannst es nicht verweigern. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch. Ausnahme: Tarifvertragliche Regelungen können abweichende Bestimmungen enthalten.
Pflicht 2: Mindestens 15 % Zuschuss zahlen
Seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 auch für alle Altverträge. Du musst 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss drauflegen — sofern du durch die Umwandlung SV-Beiträge sparst.
Beispiel: Mitarbeiter wandelt 200 € um → dein Zuschuss: mindestens 30 € (15 %).
Pflicht 3: Information und Dokumentation
Umwandlungsvereinbarung schriftlich festhalten
Mitarbeiter über Rechte informieren (Portabilität, Unverfallbarkeit)
Bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung ermöglichen
Haftungsrisiko: Wer den Pflicht-Zuschuss vergisst (besonders bei Altverträgen vor 2019), haftet rückwirkend. Der Mitarbeiter kann den ausstehenden Zuschuss einfordern.
Rechenbeispiel: Was es dich und deinen Mitarbeiter kostet
MITARBEITER MAX, 32 Jahre, 3.200 € Brutto OHNE Entgeltumwandlung: Brutto: 3.200 € Lohnsteuer (~25 %): -800 € SV-Beiträge (~20 %): -640 € = Netto: 1.760 € MIT 200 € Entgeltumwandlung: Brutto (reduziert): 3.000 € Lohnsteuer (~25 %): -750 € SV-Beiträge (~20 %): -600 € = Netto: 1.650 € DIFFERENZ FÜR MAX: Netto-Aufwand: 1.760 - 1.650 = 110 €/Monat Aber: 200 € + 30 € AG-Zuschuss = 230 € fließen in bAV → Max investiert 230 € für 110 € Netto-Aufwand KOSTEN FÜR DICH: AG-Zuschuss (15 %): 30 € SV-Ersparnis (~20 % auf 200 €): -40 € = Netto-Kosten: -10 € (= du sparst 10 €!)
Ergebnis: Max hat 110 € weniger Netto, aber 230 € auf dem Rentenkonto. Du hast 10 € gespart. Win-Win.
Wer freiwillig mehr als 15 % Zuschuss zahlt, stärkt die Bindungswirkung — Details in unserem Steuervorteile-Artikel.
Häufige Fragen zur Entgeltumwandlung
Was ist Entgeltumwandlung einfach erklärt? Entgeltumwandlung heißt: Ein Teil deines Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Vorteil: Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung auf diesen Betrag. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % obendrauf legen.
Ist Entgeltumwandlung Pflicht für den Arbeitgeber? Die Entgeltumwandlung selbst ist keine Pflicht — aber du musst sie ermöglichen, wenn dein Mitarbeiter es verlangt (Rechtsanspruch seit 2002). Der 15-%-Zuschuss ist seit 2019 Pflicht für alle Neuverträge und seit 2022 auch für Altverträge.
Wie viel kann man 2026 per Entgeltumwandlung einzahlen? Steuerfrei: bis 676 €/Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Sozialversicherungsfrei: bis 338 €/Monat (4 % BBG). Darüber hinaus ist Entgeltumwandlung möglich, aber nicht mehr steuerbegünstigt. Details zu den Höchstbeiträgen 2026.
Kann der Mitarbeiter die Entgeltumwandlung jederzeit beenden? Ja — der Mitarbeiter kann die Umwandlung jederzeit stoppen oder den Betrag ändern. Die bereits aufgebauten Ansprüche bleiben erhalten (Unverfallbarkeit). Die Einzelheiten regelt die Umwandlungsvereinbarung.
Fazit
Entgeltumwandlung ist kein Hexenwerk: Brutto rein, Steuer sparen, Rente aufbauen. Als Arbeitgeber musst du es ermöglichen und 15 % drauflegen — was dich netto oft gar nichts kostet. Der Schlüssel ist ein sauberes Setup und klare Kommunikation an dein Team.
Entgeltumwandlung richtig einrichten? Wir übernehmen Setup, Versorgungsordnung und Mitarbeiter-Info — schlüsselfertig.
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Quellen: § 1a BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG, SV-Rechengrößenverordnung 2026


