Schematische Darstellung: Brutto-zu-Netto-Fluss bei Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlung einfach erklärt: Was Arbeitgeber wissen müssen

Entgeltumwandlung einfach erklärt: Was Arbeitgeber wissen müssen

Autor: Hannes Weindorf

Entgeltumwandlung klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Im Kern heißt es: Dein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts — und dieser Betrag fließt stattdessen in seine betriebliche Altersvorsorge. Steuer- und sozialversicherungsfrei.

Als Arbeitgeber bist du seit 2002 verpflichtet, das zu ermöglichen. Und seit 2019 musst du mindestens 15 % drauflegen. In diesem Artikel erkläre ich dir in 5 Minuten, was Entgeltumwandlung ist, wie sie funktioniert und was du beachten musst.

TL;DR

Entgeltumwandlung = Mitarbeiter zahlt Bruttogehalt in bAV ein, steuerfrei bis 676 €/Monat, SV-frei bis 338 €/Monat. Rechtsanspruch seit 2002. Pflicht-Zuschuss 15 % seit 2019 (Altverträge seit 2022). Der Zuschuss kostet dich netto nichts: SV-Ersparnis (~20 %) übersteigt den Zuschuss (15 %). Beispiel: 200 € Umwandlung → 30 € Zuschuss − 40 € SV-Ersparnis = 10 € Gewinn.

Entgeltumwandlung klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Im Kern heißt es: Dein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts — und dieser Betrag fließt stattdessen in seine betriebliche Altersvorsorge. Steuer- und sozialversicherungsfrei.

Als Arbeitgeber bist du seit 2002 verpflichtet, das zu ermöglichen. Und seit 2019 musst du mindestens 15 % drauflegen. In diesem Artikel erkläre ich dir in 5 Minuten, was Entgeltumwandlung ist, wie sie funktioniert und was du beachten musst.

Was ist Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. Der Vorteil: Auf diesen Betrag fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an — bis zu den gesetzlichen Grenzen.

Das Wichtigste in 3 Sätzen:

  1. Dein Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

  2. Du musst mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn du SV-Beiträge sparst

  3. Steuerfrei bis 676 €/Monat, SV-frei bis 338 €/Monat (2026)

Rechtsgrundlage: § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer diesen Anspruch.

Wie funktioniert Entgeltumwandlung? In 4 Schritten

Schritt 1: Mitarbeiter äußert Wunsch

Dein Mitarbeiter kommt auf dich zu und sagt: "Ich möchte Entgeltumwandlung machen." Du kannst das nicht ablehnen — es ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch.

Schritt 2: Ihr vereinbart den Betrag

Gemeinsam legt ihr fest:

  • Wie viel umgewandelt wird (z. B. 200 €/Monat)

  • Ab wann (meist zum Monatsersten)

  • Über welchen Durchführungsweg (meistens Direktversicherung)

Du als Arbeitgeber darfst den Durchführungsweg vorgeben. Du kannst also sagen: "Wir machen das über Anbieter X als Direktversicherung." Dein Mitarbeiter kann keinen anderen Anbieter verlangen.

Schritt 3: Die Lohnabrechnung wird angepasst

Dein Lohnbüro / Steuerberater setzt die Umwandlung um:

  • Bruttogehalt wird um den Umwandlungsbetrag reduziert

  • SV-Beiträge werden auf das reduzierte Brutto berechnet

  • AG-Zuschuss (mindestens 15 %) wird addiert

  • Gesamtbeitrag geht an den Versicherer

Schritt 4: Monatlich automatisch

Ab jetzt läuft alles automatisch. Jeden Monat wird der Betrag vom Brutto abgezogen, der Zuschuss addiert, und alles an den Versicherer überwiesen. Dein Aufwand nach der Einrichtung: null.

Deine 3 Pflichten als Arbeitgeber

Pflicht 1: Entgeltumwandlung ermöglichen

Du kannst es nicht verweigern. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch. Ausnahme: Tarifvertragliche Regelungen können abweichende Bestimmungen enthalten.

Pflicht 2: Mindestens 15 % Zuschuss zahlen

Seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 auch für alle Altverträge. Du musst 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss drauflegen — sofern du durch die Umwandlung SV-Beiträge sparst.

Beispiel: Mitarbeiter wandelt 200 € um → dein Zuschuss: mindestens 30 € (15 %).

Pflicht 3: Information und Dokumentation

  • Umwandlungsvereinbarung schriftlich festhalten

  • Mitarbeiter über Rechte informieren (Portabilität, Unverfallbarkeit)

  • Bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung ermöglichen

Haftungsrisiko: Wer den Pflicht-Zuschuss vergisst (besonders bei Altverträgen vor 2019), haftet rückwirkend. Der Mitarbeiter kann den ausstehenden Zuschuss einfordern.

Rechenbeispiel: Was es dich und deinen Mitarbeiter kostet

MITARBEITER MAX, 32 Jahre, 3.200 Brutto

OHNE Entgeltumwandlung:
Brutto:                     3.200 
Lohnsteuer (~25 %):          -800SV-Beiträge (~20 %):         -640 €
= Netto:                    1.760 

MIT 200 Entgeltumwandlung:
Brutto (reduziert):          3.000 
Lohnsteuer (~25 %):          -750SV-Beiträge (~20 %):         -600 €
= Netto:                    1.650 

DIFFERENZ FÜR MAX:
Netto-Aufwand: 1.760 - 1.650 = 110 /Monat
Aber: 200  + 30 AG-Zuschuss = 230 fließen in bAV
Max investiert 230 für 110 Netto-Aufwand

KOSTEN FÜR DICH:
AG-Zuschuss (15 %):          30 €
SV-Ersparnis (~20 % auf 200 ): -40 €
= Netto-Kosten:              -10  (= du sparst 10 !)
MITARBEITER MAX, 32 Jahre, 3.200 Brutto

OHNE Entgeltumwandlung:
Brutto:                     3.200 
Lohnsteuer (~25 %):          -800SV-Beiträge (~20 %):         -640 €
= Netto:                    1.760 

MIT 200 Entgeltumwandlung:
Brutto (reduziert):          3.000 
Lohnsteuer (~25 %):          -750SV-Beiträge (~20 %):         -600 €
= Netto:                    1.650 

DIFFERENZ FÜR MAX:
Netto-Aufwand: 1.760 - 1.650 = 110 /Monat
Aber: 200  + 30 AG-Zuschuss = 230 fließen in bAV
Max investiert 230 für 110 Netto-Aufwand

KOSTEN FÜR DICH:
AG-Zuschuss (15 %):          30 €
SV-Ersparnis (~20 % auf 200 ): -40 €
= Netto-Kosten:              -10  (= du sparst 10 !)

Ergebnis: Max hat 110 € weniger Netto, aber 230 € auf dem Rentenkonto. Du hast 10 € gespart. Win-Win.

Wer freiwillig mehr als 15 % Zuschuss zahlt, stärkt die Bindungswirkung — Details in unserem Steuervorteile-Artikel.

Häufige Fragen zur Entgeltumwandlung

Was ist Entgeltumwandlung einfach erklärt? Entgeltumwandlung heißt: Ein Teil deines Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Vorteil: Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung auf diesen Betrag. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % obendrauf legen.

Ist Entgeltumwandlung Pflicht für den Arbeitgeber? Die Entgeltumwandlung selbst ist keine Pflicht — aber du musst sie ermöglichen, wenn dein Mitarbeiter es verlangt (Rechtsanspruch seit 2002). Der 15-%-Zuschuss ist seit 2019 Pflicht für alle Neuverträge und seit 2022 auch für Altverträge.

Wie viel kann man 2026 per Entgeltumwandlung einzahlen? Steuerfrei: bis 676 €/Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Sozialversicherungsfrei: bis 338 €/Monat (4 % BBG). Darüber hinaus ist Entgeltumwandlung möglich, aber nicht mehr steuerbegünstigt. Details zu den Höchstbeiträgen 2026.

Kann der Mitarbeiter die Entgeltumwandlung jederzeit beenden? Ja — der Mitarbeiter kann die Umwandlung jederzeit stoppen oder den Betrag ändern. Die bereits aufgebauten Ansprüche bleiben erhalten (Unverfallbarkeit). Die Einzelheiten regelt die Umwandlungsvereinbarung.

Fazit

Entgeltumwandlung ist kein Hexenwerk: Brutto rein, Steuer sparen, Rente aufbauen. Als Arbeitgeber musst du es ermöglichen und 15 % drauflegen — was dich netto oft gar nichts kostet. Der Schlüssel ist ein sauberes Setup und klare Kommunikation an dein Team.

Entgeltumwandlung richtig einrichten? Wir übernehmen Setup, Versorgungsordnung und Mitarbeiter-Info — schlüsselfertig.

Gespräch buchen → Unverbindlich · 30 Minuten · Per Video oder Telefon

Quellen: § 1a BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG, SV-Rechengrößenverordnung 2026

Entgeltumwandlung klingt kompliziert. Ist es aber nicht. Im Kern heißt es: Dein Mitarbeiter verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts — und dieser Betrag fließt stattdessen in seine betriebliche Altersvorsorge. Steuer- und sozialversicherungsfrei.

Als Arbeitgeber bist du seit 2002 verpflichtet, das zu ermöglichen. Und seit 2019 musst du mindestens 15 % drauflegen. In diesem Artikel erkläre ich dir in 5 Minuten, was Entgeltumwandlung ist, wie sie funktioniert und was du beachten musst.

Was ist Entgeltumwandlung?

Entgeltumwandlung bedeutet: Ein Teil des Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. Der Vorteil: Auf diesen Betrag fallen keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge an — bis zu den gesetzlichen Grenzen.

Das Wichtigste in 3 Sätzen:

  1. Dein Mitarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG)

  2. Du musst mindestens 15 % Zuschuss zahlen, wenn du SV-Beiträge sparst

  3. Steuerfrei bis 676 €/Monat, SV-frei bis 338 €/Monat (2026)

Rechtsgrundlage: § 1a Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Seit 2002 hat jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer diesen Anspruch.

Wie funktioniert Entgeltumwandlung? In 4 Schritten

Schritt 1: Mitarbeiter äußert Wunsch

Dein Mitarbeiter kommt auf dich zu und sagt: "Ich möchte Entgeltumwandlung machen." Du kannst das nicht ablehnen — es ist ein gesetzlicher Rechtsanspruch.

Schritt 2: Ihr vereinbart den Betrag

Gemeinsam legt ihr fest:

  • Wie viel umgewandelt wird (z. B. 200 €/Monat)

  • Ab wann (meist zum Monatsersten)

  • Über welchen Durchführungsweg (meistens Direktversicherung)

Du als Arbeitgeber darfst den Durchführungsweg vorgeben. Du kannst also sagen: "Wir machen das über Anbieter X als Direktversicherung." Dein Mitarbeiter kann keinen anderen Anbieter verlangen.

Schritt 3: Die Lohnabrechnung wird angepasst

Dein Lohnbüro / Steuerberater setzt die Umwandlung um:

  • Bruttogehalt wird um den Umwandlungsbetrag reduziert

  • SV-Beiträge werden auf das reduzierte Brutto berechnet

  • AG-Zuschuss (mindestens 15 %) wird addiert

  • Gesamtbeitrag geht an den Versicherer

Schritt 4: Monatlich automatisch

Ab jetzt läuft alles automatisch. Jeden Monat wird der Betrag vom Brutto abgezogen, der Zuschuss addiert, und alles an den Versicherer überwiesen. Dein Aufwand nach der Einrichtung: null.

Deine 3 Pflichten als Arbeitgeber

Pflicht 1: Entgeltumwandlung ermöglichen

Du kannst es nicht verweigern. Jeder sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch. Ausnahme: Tarifvertragliche Regelungen können abweichende Bestimmungen enthalten.

Pflicht 2: Mindestens 15 % Zuschuss zahlen

Seit 2019 für Neuverträge, seit 2022 auch für alle Altverträge. Du musst 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss drauflegen — sofern du durch die Umwandlung SV-Beiträge sparst.

Beispiel: Mitarbeiter wandelt 200 € um → dein Zuschuss: mindestens 30 € (15 %).

Pflicht 3: Information und Dokumentation

  • Umwandlungsvereinbarung schriftlich festhalten

  • Mitarbeiter über Rechte informieren (Portabilität, Unverfallbarkeit)

  • Bei Arbeitgeberwechsel: Übertragung ermöglichen

Haftungsrisiko: Wer den Pflicht-Zuschuss vergisst (besonders bei Altverträgen vor 2019), haftet rückwirkend. Der Mitarbeiter kann den ausstehenden Zuschuss einfordern.

Rechenbeispiel: Was es dich und deinen Mitarbeiter kostet

MITARBEITER MAX, 32 Jahre, 3.200 Brutto

OHNE Entgeltumwandlung:
Brutto:                     3.200 
Lohnsteuer (~25 %):          -800SV-Beiträge (~20 %):         -640 €
= Netto:                    1.760 

MIT 200 Entgeltumwandlung:
Brutto (reduziert):          3.000 
Lohnsteuer (~25 %):          -750SV-Beiträge (~20 %):         -600 €
= Netto:                    1.650 

DIFFERENZ FÜR MAX:
Netto-Aufwand: 1.760 - 1.650 = 110 /Monat
Aber: 200  + 30 AG-Zuschuss = 230 fließen in bAV
Max investiert 230 für 110 Netto-Aufwand

KOSTEN FÜR DICH:
AG-Zuschuss (15 %):          30 €
SV-Ersparnis (~20 % auf 200 ): -40 €
= Netto-Kosten:              -10  (= du sparst 10 !)

Ergebnis: Max hat 110 € weniger Netto, aber 230 € auf dem Rentenkonto. Du hast 10 € gespart. Win-Win.

Wer freiwillig mehr als 15 % Zuschuss zahlt, stärkt die Bindungswirkung — Details in unserem Steuervorteile-Artikel.

Häufige Fragen zur Entgeltumwandlung

Was ist Entgeltumwandlung einfach erklärt? Entgeltumwandlung heißt: Ein Teil deines Bruttogehalts wird nicht ausgezahlt, sondern in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Vorteil: Keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherung auf diesen Betrag. Der Arbeitgeber muss mindestens 15 % obendrauf legen.

Ist Entgeltumwandlung Pflicht für den Arbeitgeber? Die Entgeltumwandlung selbst ist keine Pflicht — aber du musst sie ermöglichen, wenn dein Mitarbeiter es verlangt (Rechtsanspruch seit 2002). Der 15-%-Zuschuss ist seit 2019 Pflicht für alle Neuverträge und seit 2022 auch für Altverträge.

Wie viel kann man 2026 per Entgeltumwandlung einzahlen? Steuerfrei: bis 676 €/Monat (8 % der Beitragsbemessungsgrenze). Sozialversicherungsfrei: bis 338 €/Monat (4 % BBG). Darüber hinaus ist Entgeltumwandlung möglich, aber nicht mehr steuerbegünstigt. Details zu den Höchstbeiträgen 2026.

Kann der Mitarbeiter die Entgeltumwandlung jederzeit beenden? Ja — der Mitarbeiter kann die Umwandlung jederzeit stoppen oder den Betrag ändern. Die bereits aufgebauten Ansprüche bleiben erhalten (Unverfallbarkeit). Die Einzelheiten regelt die Umwandlungsvereinbarung.

Fazit

Entgeltumwandlung ist kein Hexenwerk: Brutto rein, Steuer sparen, Rente aufbauen. Als Arbeitgeber musst du es ermöglichen und 15 % drauflegen — was dich netto oft gar nichts kostet. Der Schlüssel ist ein sauberes Setup und klare Kommunikation an dein Team.

Entgeltumwandlung richtig einrichten? Wir übernehmen Setup, Versorgungsordnung und Mitarbeiter-Info — schlüsselfertig.

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Quellen: § 1a BetrAVG, § 3 Nr. 63 EStG, SV-Rechengrößenverordnung 2026

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