
Wertguthaben aufbauen: So funktioniert das Zeitwert-Sparkonto für Arbeitgeber
Wertguthaben aufbauen: So funktioniert das Zeitwert-Sparkonto für Arbeitgeber
Autor: Hannes Weindorf
Ein Wertguthaben ist das, was hinter einem Zeitwertkonto steckt: angespartes Bruttogehalt, das steuer- und sozialversicherungsfrei wächst, bis dein Mitarbeiter es für eine bezahlte Freistellung nutzt. In diesem Artikel erkläre ich, wie der Aufbau funktioniert, welche Regeln gelten und was du als Arbeitgeber beachten musst.
TL;DR
Ein Wertguthaben ist angespartes Bruttogehalt auf einem Zeitwertkonto (§ 7b SGB IV). Steuer- und SV-frei in der Ansparphase — keine Obergrenze (anders als bAV). Einbringbar: Gehalt, Überstunden, Bonus, Urlaubstage. Insolvenzschutz ist gesetzliche Pflicht (§ 7e SGB IV). Bei Kündigung: Übertragung auf neuen AG, DRV oder Auszahlung. Kosten AG: kein Gehalt, nur Infrastruktur (~300 €/MA/Jahr).
Ein Wertguthaben ist das, was hinter einem Zeitwertkonto steckt: angespartes Bruttogehalt, das steuer- und sozialversicherungsfrei wächst, bis dein Mitarbeiter es für eine bezahlte Freistellung nutzt. In diesem Artikel erkläre ich, wie der Aufbau funktioniert, welche Regeln gelten und was du als Arbeitgeber beachten musst.
Was ist ein Wertguthaben?
Ein Wertguthaben (§ 7b SGB IV) ist angespartes Arbeitsentgelt, das auf einem Zeitwertkonto steht. Es umfasst den eingebrachten Betrag plus Erträge aus der Kapitalanlage. Rechtlich ist es kein Sondervermögen des Mitarbeiters, sondern eine Verbindlichkeit des Arbeitgebers — ähnlich wie Urlaubsansprüche.
Der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf das Wertguthaben, aber keinen direkten Zugriff. Die Auszahlung erfolgt nur im Rahmen einer Freistellungsphase — oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wie baut man ein Wertguthaben auf?
Was eingebracht werden kann:
Quelle | Beispiel | Besonderheit |
|---|---|---|
Laufendes Gehalt | 200–500 €/Monat vom Brutto | Flexibel anpassbar |
Überstunden | Monetarisierte Mehrarbeit | Muss arbeitsrechtlich zulässig sein |
Urlaubstage | Nicht genommene Tage | Max. 5 Tage über gesetzl. Minimum |
Sonderzahlungen | Weihnachtsgeld, Bonus, Prämien | Einmalzahlung ins Konto |
Schichtzulagen | Nacht-/Feiertagszuschläge | Steuerfreie Zuschläge bleiben steuerfrei |
Wertguthabenvereinbarung (Pflicht)
Zwischen dir und dem Mitarbeiter muss eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung geschlossen werden (§ 7b SGB IV). Sie regelt:
Welche Entgeltbestandteile eingebracht werden
Wie das Guthaben angelegt wird
Wofür die Freistellung genutzt werden darf
Wie der Insolvenzschutz gewährleistet ist
Was bei Kündigung, Tod oder Erwerbsminderung passiert
Anlageformen:
Modell | Rendite | Risiko | Für wen |
|---|---|---|---|
Fondsbasiert (ETF) | 4–7 % p.a. | Mittel (Marktschwankungen) | MA unter 50 mit langem Anlagehorizont |
Versicherungsbasiert | 1–3 % p.a. | Gering (Garantiezins) | MA über 50 oder nahe Freistellung |
Festzins | 2–4 % p.a. | Sehr gering | Konservative Anleger |
Steuerliche Regeln und SV-Behandlung
Ansparphase: Steuer- und SV-frei. Es gibt keine Obergrenze (anders als bei der bAV mit 676 €/Monat). Theoretisch kann der Mitarbeiter sein gesamtes Gehalt einzahlen.
Freistellungsphase: Das ausgezahlte Wertguthaben wird wie normales Gehalt behandelt — Lohnsteuer + volle SV-Beiträge. Der SV-Schutz (KV, RV, PV, AV) bleibt bestehen.
Progressionsvorteil: Wer das Wertguthaben in einer Phase mit niedrigerem Einkommen entnimmt (z. B. vor der Rente), zahlt weniger Steuern als während der Ansparphase.
Insolvenzschutz — gesetzliche Pflicht
§ 7e SGB IV schreibt vor: Wertguthaben über einen Monatsbezug müssen gegen Insolvenz gesichert werden. Das ist keine Option — das ist Pflicht.
Gängige Modelle:
Treuhandlösung: Wertguthaben auf externem Treuhandkonto (Standard für KMU)
Verpfändung: Wertpapiere/Policen werden an den Mitarbeiter verpfändet
Kautionsversicherung: Versicherer sichert das Guthaben ab
Kosten: 50–150 €/MA/Jahr, je nach Modell und Guthabenhöhe.
Verstoß: Wer keinen Insolvenzschutz einrichtet, haftet persönlich. Bei Insolvenz ohne Schutz trägt der Geschäftsführer das Risiko.
Was passiert bei Kündigung oder Tod?
Bei Kündigung (§ 7f SGB IV):
Übertragung auf neuen Arbeitgeber (wenn dieser ein Zeitwertkonto hat)
Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
Auszahlung des Guthabens (dann sofortige Versteuerung + SV-Beiträge)
Die DRV-Übertragung ist oft die sinnvollste Option — das Guthaben wird als Rentenpunkte gutgeschrieben.
Bei Tod:
Das Wertguthaben ist vererbbar. Die Erben erhalten eine Auszahlung. Darauf fallen Lohnsteuer und SV-Beiträge an — wie bei normalem Gehalt.
Bei Erwerbsminderung:
Das Wertguthaben kann für eine vorgezogene Freistellung genutzt werden — oder an die DRV übertragen werden.
Häufige Fragen
Was ist ein Wertguthaben einfach erklärt? Ein Wertguthaben ist angespartes Bruttogehalt auf einem Zeitwertkonto. Du sparst steuer- und SV-frei an und nutzt das Guthaben später für bezahlte Auszeiten. Während der Freistellung läuft das Arbeitsverhältnis weiter.
Gibt es eine Obergrenze für Wertguthaben? Nein — anders als bei der bAV gibt es keine steuerliche Fördergrenze. Alles was eingebracht wird, ist in der Ansparphase steuer- und SV-frei. Erst bei Auszahlung wird versteuert.
Muss der Arbeitgeber ein Wertguthaben anbieten? Nein — es gibt keinen Rechtsanspruch (anders als bei der Entgeltumwandlung). Aber wer es anbietet, differenziert sich stark vom Wettbewerb.
Was ist der Unterschied zwischen Wertguthaben und bAV? bAV = Altersvorsorge (Auszahlung erst im Rentenalter). Wertguthaben = Zeitflexibilität (Auszahlung als Freistellung jederzeit möglich). Beide nutzen nachgelagerte Besteuerung, aber die bAV hat Fördergrenzen (676 €/Monat), das Wertguthaben nicht.
Fazit
Ein Wertguthaben aufzubauen ist technisch einfach: Brutto rein, steuer- und SV-frei wachsen lassen, bei Bedarf als bezahlte Freistellung entnehmen. Die gesetzlichen Pflichten (Insolvenzschutz, Wertguthabenvereinbarung) sind überschaubar. Und der Effekt auf die Mitarbeiterbindung ist enorm — weil du etwas anbietest, das fast niemand sonst hat.
Gespräch buchen → — Unverbindlich · 30 Minuten
Quellen: § 7b–7f SGB IV, Flexi-II-Gesetz
Ein Wertguthaben ist das, was hinter einem Zeitwertkonto steckt: angespartes Bruttogehalt, das steuer- und sozialversicherungsfrei wächst, bis dein Mitarbeiter es für eine bezahlte Freistellung nutzt. In diesem Artikel erkläre ich, wie der Aufbau funktioniert, welche Regeln gelten und was du als Arbeitgeber beachten musst.
Was ist ein Wertguthaben?
Ein Wertguthaben (§ 7b SGB IV) ist angespartes Arbeitsentgelt, das auf einem Zeitwertkonto steht. Es umfasst den eingebrachten Betrag plus Erträge aus der Kapitalanlage. Rechtlich ist es kein Sondervermögen des Mitarbeiters, sondern eine Verbindlichkeit des Arbeitgebers — ähnlich wie Urlaubsansprüche.
Der Mitarbeiter hat einen Anspruch auf das Wertguthaben, aber keinen direkten Zugriff. Die Auszahlung erfolgt nur im Rahmen einer Freistellungsphase — oder bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Wie baut man ein Wertguthaben auf?
Was eingebracht werden kann:
Quelle | Beispiel | Besonderheit |
|---|---|---|
Laufendes Gehalt | 200–500 €/Monat vom Brutto | Flexibel anpassbar |
Überstunden | Monetarisierte Mehrarbeit | Muss arbeitsrechtlich zulässig sein |
Urlaubstage | Nicht genommene Tage | Max. 5 Tage über gesetzl. Minimum |
Sonderzahlungen | Weihnachtsgeld, Bonus, Prämien | Einmalzahlung ins Konto |
Schichtzulagen | Nacht-/Feiertagszuschläge | Steuerfreie Zuschläge bleiben steuerfrei |
Wertguthabenvereinbarung (Pflicht)
Zwischen dir und dem Mitarbeiter muss eine schriftliche Wertguthabenvereinbarung geschlossen werden (§ 7b SGB IV). Sie regelt:
Welche Entgeltbestandteile eingebracht werden
Wie das Guthaben angelegt wird
Wofür die Freistellung genutzt werden darf
Wie der Insolvenzschutz gewährleistet ist
Was bei Kündigung, Tod oder Erwerbsminderung passiert
Anlageformen:
Modell | Rendite | Risiko | Für wen |
|---|---|---|---|
Fondsbasiert (ETF) | 4–7 % p.a. | Mittel (Marktschwankungen) | MA unter 50 mit langem Anlagehorizont |
Versicherungsbasiert | 1–3 % p.a. | Gering (Garantiezins) | MA über 50 oder nahe Freistellung |
Festzins | 2–4 % p.a. | Sehr gering | Konservative Anleger |
Steuerliche Regeln und SV-Behandlung
Ansparphase: Steuer- und SV-frei. Es gibt keine Obergrenze (anders als bei der bAV mit 676 €/Monat). Theoretisch kann der Mitarbeiter sein gesamtes Gehalt einzahlen.
Freistellungsphase: Das ausgezahlte Wertguthaben wird wie normales Gehalt behandelt — Lohnsteuer + volle SV-Beiträge. Der SV-Schutz (KV, RV, PV, AV) bleibt bestehen.
Progressionsvorteil: Wer das Wertguthaben in einer Phase mit niedrigerem Einkommen entnimmt (z. B. vor der Rente), zahlt weniger Steuern als während der Ansparphase.
Insolvenzschutz — gesetzliche Pflicht
§ 7e SGB IV schreibt vor: Wertguthaben über einen Monatsbezug müssen gegen Insolvenz gesichert werden. Das ist keine Option — das ist Pflicht.
Gängige Modelle:
Treuhandlösung: Wertguthaben auf externem Treuhandkonto (Standard für KMU)
Verpfändung: Wertpapiere/Policen werden an den Mitarbeiter verpfändet
Kautionsversicherung: Versicherer sichert das Guthaben ab
Kosten: 50–150 €/MA/Jahr, je nach Modell und Guthabenhöhe.
Verstoß: Wer keinen Insolvenzschutz einrichtet, haftet persönlich. Bei Insolvenz ohne Schutz trägt der Geschäftsführer das Risiko.
Was passiert bei Kündigung oder Tod?
Bei Kündigung (§ 7f SGB IV):
Übertragung auf neuen Arbeitgeber (wenn dieser ein Zeitwertkonto hat)
Übertragung auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
Auszahlung des Guthabens (dann sofortige Versteuerung + SV-Beiträge)
Die DRV-Übertragung ist oft die sinnvollste Option — das Guthaben wird als Rentenpunkte gutgeschrieben.
Bei Tod:
Das Wertguthaben ist vererbbar. Die Erben erhalten eine Auszahlung. Darauf fallen Lohnsteuer und SV-Beiträge an — wie bei normalem Gehalt.
Bei Erwerbsminderung:
Das Wertguthaben kann für eine vorgezogene Freistellung genutzt werden — oder an die DRV übertragen werden.
Häufige Fragen
Was ist ein Wertguthaben einfach erklärt? Ein Wertguthaben ist angespartes Bruttogehalt auf einem Zeitwertkonto. Du sparst steuer- und SV-frei an und nutzt das Guthaben später für bezahlte Auszeiten. Während der Freistellung läuft das Arbeitsverhältnis weiter.
Gibt es eine Obergrenze für Wertguthaben? Nein — anders als bei der bAV gibt es keine steuerliche Fördergrenze. Alles was eingebracht wird, ist in der Ansparphase steuer- und SV-frei. Erst bei Auszahlung wird versteuert.
Muss der Arbeitgeber ein Wertguthaben anbieten? Nein — es gibt keinen Rechtsanspruch (anders als bei der Entgeltumwandlung). Aber wer es anbietet, differenziert sich stark vom Wettbewerb.
Was ist der Unterschied zwischen Wertguthaben und bAV? bAV = Altersvorsorge (Auszahlung erst im Rentenalter). Wertguthaben = Zeitflexibilität (Auszahlung als Freistellung jederzeit möglich). Beide nutzen nachgelagerte Besteuerung, aber die bAV hat Fördergrenzen (676 €/Monat), das Wertguthaben nicht.
Fazit
Ein Wertguthaben aufzubauen ist technisch einfach: Brutto rein, steuer- und SV-frei wachsen lassen, bei Bedarf als bezahlte Freistellung entnehmen. Die gesetzlichen Pflichten (Insolvenzschutz, Wertguthabenvereinbarung) sind überschaubar. Und der Effekt auf die Mitarbeiterbindung ist enorm — weil du etwas anbietest, das fast niemand sonst hat.
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Quellen: § 7b–7f SGB IV, Flexi-II-Gesetz
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